Darf der Zoll / Sicherheitsbeamte am deutschen Flughafen den Inhalt der Festplatte anschauen?
Hallo!
Ich war davon ausgegangen, dass der Zoll / Sicherheitsbeamte an einem deutschen Flughafen nicht einfach den Computer starten darf und sich Dateien darauf ansehen.
Ich dachte, dafür braucht es einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss und dass der auch nur bei dringendem Verdacht ausgestellt wird.
Wie ist das denn nun?
Darf / dürfte der Zoll einfach auf die Festplatte schauen, gegeben den Fall, dass die Festplatte unverschlüselt ist?
Danke!
6 Antworten
Der Zoll darf die Funktion des Laptops überprüfen um sicher zu gehen, dass er nicht als Bombe missbraucht wird.
Und Festplatten sollte man immer verschlüsseln!
"Und Festplatten sollte man immer verschlüsseln!"
Da stimme ich zu 100% zu.
Also in aller erster Linie bezweifle ich, dass sich der Zoll ohne triftigen Grund die Zeit nehmen will, geschweige denn kann, um sich Daten auf einer Festplatte genauer anzuschauen.
Sollte es dennoch einen Grund dafür geben (z.B. ein Haftbefehl oder andere Verdächtige Gegenstände im Gepäck), dann können die innerhalb von kurzer Zeit einen Beschluss anfordern (siehe Antwort von zeytinx33).
Nein. Weil es deine Persönliche Daten sind. Wenn die das tun dürfen die direkt ins Gefängniss. (nach verurteilung)
Eigentlich wird der Laptop nur darauf untersucht, ob er als Bombe fungiert und wird dementsprechend gescannt. Ich musste noch nie meinen Laptop starten...
Der Zoll bzw. die Sicherheitsstelle darf den Computer hochfahren um zu testen ob er regulär funktioniert (und nicht heimlich was ausgebaut wurde um was anderes ... reinzutun). In den Daten schnüffeln dürfen sie aber nur mit Durchsuchungsbeschluss. Den kriegt man im Zweifel aber sehr, sehr schnell bei Verdacht