darf der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen die die Kehrwoche macht und kosten dafür verlangen?

4 Antworten

Ich sehe das grundsätzlich als "rechtens" an.

Ob der Hunni von der Betragshöhe her gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Die Kosten der Treppenhausreinigung sind als Kosten der Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung (BetrVK) umlagefähig. Umlegen darf der Vermieter diese Kosten auf die Mieter aber nur, wenn das mietvertraglich so vereinbart und keine andere Regelung im Mietvertrag oder der zum Mietvertrag gehörenden Hausordnung getroffen ist, wonach die Mieter selber für die Treppenhausreinigung zuständig sind.

Halten sich ein oder mehrere Mieter nicht an die im Mietvertrag festgelegte Pflicht zur Treppenhausreinigung, darf der Vermieter aber nicht einfach eine Reinigungskraft mit dem Treppenputzen beauftragen. Das würde gegen die mietvertraglichen Vereinbarungen mit denjenigen Mietern verstoßen, die das Treppenhaus regelmäßig pflichtgemäß reinigen. Stimmen diese Mieter nicht der Beauftragung einer Reinigungskraft durch den Vermieter zu, muss dieser gegen den vertragsbrüchigen Mieter vorgehen. Dabei kann der Vermieter dem betreffenden Mieter – ohne Fristsetzung – die Kosten der Treppenhausreinigung auferlegen (Amtsgericht (AG) Bremen, Urteil vom 15.11.2012, Az.: 9 C 346/12). Darüber hinaus kommt unter bestimmten Voraussetzungen sogar seitens des Vermieters eine Kündigung des vertragsbrüchigen Mieters in Betracht.

https://www.immobilien-hofmann.de/blog/treppenhausreinigung-sind-die-kosten-umlegbar/

Alles Gute für dich!

wenn die Mieter nicht in der Lage sind, das Treppenhaus zu reinigen, dann kann der Vermieter schon eine Reinigungsfirma beauftragen.

Ja, natürlich darf der Vermieter das, und die Mieter müssen das dann auch bezahlen.

Es ist also besser/billiger für die Miete, wenn sie sich endlich einig werden.