Eigentumswohnung, Abflussrohr in der Wand undicht. Zahlt die Versicherung?
Es scheint so dass das Abflussrohr in der Wand undicht/rissig oder sowas geworden ist, sobald Wasser in der Küche in die Spüle eingelassen wird, kommt Wasser aus der anderen Wandseite heraus. Dieses Abflussrohr ist etwa 1m lang und geht durch die Innenwand (Küche/Bad) und mündet in dem großen Fallrohr wo allle Abflussrohre der anderen Wohnungen auch einmünden.
Zahlt die Versicherun den Schaden wenn es über die Hausverwaltung getätigt wird?
Oder kann man dem Klempner sagen, er könne die Rechnung gleich der Hausverwaltung zusenden?
Oder sind die Abflussrohre i.d.R. nicht im Versicherungsumfang.
Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus das als Eigentümergemeinschaft von einer Hausverwaltung betreut wird.
Die Hauverwaltung ist so gut wie nie zu erreichen. es ist schon fast zwecklos dort hinterherzulaufen.
Falls es von der Versicherung ehe nicht abgedeckt sein sollte, kann ich mir die hinterher lauferei beim Hausverwalter sparen und gleich einen Handwerker beauftragen damit der Schaden sehr kurzfristig behoben wird...
Vielen Dank.
4 Antworten
Das kommt dann wohl wie immer darauf an, oder sowas bezahlt meine Versicherung jedenfalls nicht.
Und wenn die Leitung der WEG gehört, das steht meist in der Teilungserklärung, wird sie auch für die Reparatur zuständig sein.
Viel Glück.
Meistens ist nur Leitungswasser versichert, nicht Abwasser. Da müsstest du mal in deinen Vertragsunterlagen nachschauen.
Na, das sollte eine vernünftige Gebäudeversicherung die die ETG haben sollte eigentlich abdecken!
da steht dann z.b. sowas
2. Leitungswasserschäden
a) Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
aa) Rohren der Wasserversorgung ( Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
bb) den mit diesen Rohren beziehungsweise Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasser- führenden Teilen;
in der Police…
Und, der ET hat eben keine, nichts anderes behaupte ich.
Die hat die Eigentümergrmrinschaft!
einfach mal den Verwalter anrufen und nachfragen sollte Klarheit bringen
Und, was habe ich damit zu tun, ist doch nicht meine Antwort.
Ich will das jetzt nicht schon wieder mit dir diskutieren… der FS kann sich aus den Antworten das raus ziehen was sinnvoll für ihn ist - oder es lassen… ist mir egal
Warum sollte ihm Deine supertolle Antwort nicht gefallen. Meine jedenfalls gefällt ihm.
Du nölst doch hier rum, lasse es einfach, oder spricht die an, die es betrifft.
Ich habe deinen -offensichtlich nicht richtigen- Kommentar korrigiert
Du sagtest:
In welche sollte geschaut werden, wenn ein Eigentümer so etwas gar nicht hat, ja nicht einmal versichern kann?
und die Antwort darauf habe ich dir oben gegeben
aber das mit uns beiden führt zu nix.., deshalb ist das hier mein Schlusswort…
Die Reparatur geht vor. Sonst wird der Schaden immer größer.
Ich würde erst Reparieren und dann die Rechnung an die Versicherung einreichen. So wie es sich anhört, ist das Rohr im Bereich deines Alleineigentums. Und nicht Allgemeineigentum. Also wird nur bei dir die Mauer aufgerissen und nur du musst bezahlen. Und dann kommt es darauf an, wie du versichert bist.
stimmt zwar - aber gleichzéitig (bzw. umgehend) den Eigentümer bzw. die Verwaltung informieren, daß Du -um noch größeren Schaden abzuwenden - gezwungen warst, eine sofortige Lösung zu finden. Deshalb hättest Du ein entsprechendes Sanitärunternehmen mit der notwendigen Reparatur beauftragt. Und dann die Rechnung - wie oben beschrieben - in Kopie beifügen.
Schau doch mal in die Police deiner/eurer Gebäudeversicherung
Wer hat die denn , wenn nicht die Hausberwaltung - bzw sonst der Eigentümer?
Wie du schon sagst, die sollte der Eigentümer oder -wenn es über die ETG abgeschlossen wurde - der Verwalter haben
In welche sollte geschaut werden, wenn ein Eigentümer so etwas gar nicht hat, ja nicht einmal versichern kann?