Betriebskostenabrechnung ohne (vorhandene) TECHEM-Daten?
Mein neuer Hauseigentümer (Haus mit Mietwohnungen gekauft) lässt weiterhin die Verbrauchsdaten von TECHEM ablesen, verwendet diese Daten aber nicht mehr in der neuen Betriebskostenabrechnung.
Stattdessen werden jetzt seine jährlichen Kosten für Gas und Wasser anteilig entsprechend der Wohnungsgröße (Quadratmeter) auf die Mieter umgelegt.
Vermutlich ist dies für ihn vorteilhafter.
Ich bewohne alleine eine 79 m2 Wohnung und beheize nur ein Zimmer und das Bad mit 19 Grad und bezahle jetzt 40% mehr für 2021.
Ist das zulässig ?
Nach meiner Vermutung nicht, aber ich benötige handfeste rechtliche Grundlagen.
5 Antworten
Handfeste Grundlage rechtliche Grundlagen
Heizkostenverordnung und BGB § 556a Abs. 1!
IMHO nein.
Die Heizkosten sind für den Vermieter die gleichen - Nämlich die Kosten, die die Heizung im Haus das Jahr über durch den Schornstein gefeuert hat.
Die Zähldinger an den Heizkörpern sind HeizkostenVERTEILER, die genau dafür da sind, damit der Vermieter gerecht mit seinen Mietern abrechnen kann.
Wer alles auf 5 durchgluckern ließ, hat halt mehr auf der Uhr und muss auch mehr bezahlen als der, der sparsam war.
Wenn das nicht entsprechend abgerechnet wird, wäre das System komplett witzlos.
Der Umlageschlüssel ist im Mietvertrag festgelegt und kann nicht willkürlich geändert werden. Da der neue Eigentümer/Vermieter deinen Mietvertrag "mit gekauft" hat, gilt dein Mietvertrag unverändert weiter.
Außerdem ist der V. gesetzlich zwingend verpflichtet, Heizkosten nach Verbrauch abzurechnen und Wasser auch, insofern Wohnungswasserzähler installiert sind.
Hinzu kommt, dass die Abrechnung ohne die Beigabe der TECHEM-Daten nicht nachvollziehbar ist.
Die Folge ist: Zurückweisung der Abrechnung wegen Formmängeln.
Die Heizkostenverordnung schreibt die Methoden zwingend vor, die zulässig sind.
Wird gegen einzelne Festlegungen verstoßen, gibt es Regelungen zum Kürzungsrecht.
Heizkostenverordnung. Kannst Du gugeln.