Mach wie Du es willst. Es gibt kein richtig oder falsch. Wenn Du älter bist, wirst Du mit Nacktheit souveräner umgehen.

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erbauszahlung erhalten? Grundbuchaustrag verweigert?

Hallo!

Meine Schwester hat sich 2013 den Erbteil vom Vater auszahlen lassen der 1993 verstorben war.Zum Zeitpunkt des Todes vom Vater waren auf dem Haus jedoch Schulden in Höhe von gut 120000 DM.

Trotzallem haben wir meiner Schwester eine Erbauszahlung von 8500 Euro gewährt um ihr aus einer Notsituation herauszuhelfen. Als Familie hält man ja irgendwo zusammen und auf ihren Wunsch hin wollte sie sich dafür dann väterlicherseits aus dem Grundbuch austragen lassen.

Aber natürlich erst wenn das Geld geflossen ist. Als Familie hat man auch vertrauen und um Kosten zu sparen haben wir auf einen Notar verzichtet. Die Erbauszahlung kann auch per Kontoauszug belegt werden mit dem Vermerk "Erbauszahlung Erbe vom Vater."Nach Auszahlung des Erbes verweigert meine Schwester bis heute sich aus dem Grundbuch austragen zu lassen.

Nun ist folgendes Problem.

Meine Mutter starb 2018 hat laut Testament meine Schwester enterbt unter anderen auch aus dem Grund weil die Austragung aus dem Grundbuch nicht erfolgte. Mit meinen anderen beiden Schwestern hat sich durch den Tod der Mutter eine Erbengemeinschaft gebildet. Laut Testament soll das Haus der Mutter verkauft werden. Dies können wir jedoch nicht weil meine eine Schwester eben immernoch im Grundbuch steht und sich weigert dem Hausverkauf zuzustimmen.

Schlimmernoch versucht sie uns jetzt zu erpressen und zu verpflichten ihr trotz Enterbung ein Viertel vom Erbe zu zahlen bzw ein Viertel vom Erlös des Hauses zu zahlen ansonsten würde sie den Hausverkauf weiter blockieren. Was kann man also tun? Die Erbengemeinschaft ansich ist mittlerweile auch verstritten und die laufenden Kosten trage ich für den Hauserhalt seit dem Tod der Mutter allein

Gibts es eine Möglichkeit sie gerichtlich zu zwingen den Grundbuchaustrag endlich vorzunehmen damit sie den Hausverkauf nicht mehr blockieren kann?

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Wenn das von Euch verabredete Verfahren nicht schriftlich fixiert ist, muss die hartnäckige Schwester gar nichts und pocht zurecht auf ihre Ansprüche. Dass ein Haus testamentarisch zum Verkauf gebracht werden kann, scheint mir wenig glaubhaft.

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Natürlich darfst Du das. Nach deutschem Recht muss der Eigentumsanteil an der Sonne aber ins Grundbuch eingetragen und eine astronomisch hohe Grunderwerbsteuer entrichtet sein.

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Der Arbeitgeber hat zwei erhebliche Vorteile:

1. Verlässlichkeit. Während der Laufzeit des Tarif- und Mantelvertrags gibt es keine Streiks.

2. Einheitliche Löhne. Der AG muss nicht mit jedem Beschäftigten über das Gehalt verhandeln.

In Betrieben, die keine Gewerkschaft, aber einen renitenten Betriebsrat haben, herrscht latente Unruhe.

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Bevor Du die chemische Keule einsetzst, solltest Du versuchen, die Blattläuse mit einem Pinsel und Seifenlösung weitgehend zu entfernen. Reicht dies nicht aus, kannst Du ein systemisches Mittel verwenden. Das gibt es in Drogerien.

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Eine Beleidigung des Chefs kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen; ausserdem eine Strafanzeige wegen Beleidigung. Im übrigen passt der Rassismus-Vorwurf mal wieder ganz und gar nicht. Polen sind keine eigene Rasse.

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Wurde das wirklich so gesagt? Boiler sind gewöhnlich direkt an der Kaltwasserleitung angeschlossen. Da muss man nur bei der Inbetriebnahme aufdrehen.

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In San Jose gibt es einen von Deutschen betriebenen Autoverleih. Heißt "Wild Rider". Die können Dir das Auto auch zum Flughafen bringen. Die Preise sind gut.

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Gewöhnlich kommt das E-Ticket maximal 24 Stunden nach der Buchungsbestätigung. Oft sogar sofort.

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Fragen kostet nichts. Aber einen Anspruch auf eine neue Wanne hast Du nicht. Gemietet wie gesehen.

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Eine Anmache auf der Straße funktioniert zu beinahe 100 Prozent nicht.

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Runen sind nicht vergleichbar mit Buchstaben. Es sind eher sinnhafte Symbole gewesen. Übersetzen klappt also schon mal nicht.

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