Darf der Mieter bei Auszug der Wohnung vom Vermieter eine Bestätigung verlangen dass die Wohnung ordnungsgemäß zurückgegeben wurde?
3 Antworten
Dazu erstellt man gemeinsam ein Übergabprotokoll in dem der Wohnungsübergabezustand dokumentiert wird.
Sie schreiben ständig davon, dass Sie Vermieter sind.
Liest man Ihre diesbezüglichen Fragen kommen doch erhebliche Zweifel auf.
Es würde nicht weiter verwundern, wenn Sie als Vemieter nur Ärger kennen.
Ihre Recherchen sind vom Ergebnis her absoluter "Käse" und damit vermutlich auch einer der massigen Gründe für Ihre Vermieterprobleme!
Gesetzlich sind Vermieter nicht dazu verpflichtet, ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Dasselbe gilt auch bei Verkauf und Kauf einer Immobilie. Dennoch ist es sehr empfehlenswert, ein Übergabeprotokoll anzufertigen, da das Dokument auch vor Gericht gültig ist.
Also: Es gibt tatsächlich keine rechtlichen Regelungen für ein Übergabeprotokoll. Allerdings kann ich Deine Verweigerung dazu nicht verstehen, denn es sichert Dich als Vermieter ab. Dafür ist es da. Da werden alle Schäden in der Wohnung protokolliert. Das hilft Dir Deine Ansprüche später Gerichtsfest durchzusetzen. Ohne wird das meistens schwierig. Die Gerichte entscheiden dann meist zu Gunsten der Mieter und Du bleibst auf Deinen Kosten sitzen.
Ich wüsste nicht, warum der das nicht dürfte, wenn die Wohnung in Ordnung ist
Davon abgesehen sollte es doch ohnehin ein Übergabeprotokoll geben, in dem genau das bestätigt wird oder eben Mängel aufgeführt werden.
Ich habe recherchiert und ein Übergabeprotokoll ist nicht nötig...
Höchstens Quittung für die Schlüssel.
Sie kapieren einfach nicht ,worum es bei einem solchen Protiokoll tatsächlich geht!
Die Mieter wollen immer, dass ich bestätige, dass die Wohnung in einwandfreien Zustand übergeben wurde .
Sie bestätigen das, was Sie vorfinden!
Das reicht dann von gut bis zur einer detaillierten Beschreibung von Mängeln.
Photos sind dabei häufig hilfreich.
Ich habe recherchiert und ein Übergabeprotokoll ist nicht nötig...
Höchstens Quittung für die Schlüssel.