Darf der Lehrer vor der ganzen Klasse die Zeugnis sagen?

12 Antworten

Nein. Bei uns wird immer gefragt ob die Noten laut gesagt werden dürfen nur mit Einverständnis des Schüler ist das okay

Nein, dieses "Recht" hat er nicht, sollte dies Passiert sein oder angekündigt worden sein, so würde ich eine Beschwerde einlegen 

Früher wurden die 3 besten Zeugnisse vorgelesen, aber nicht die restlichen Zeugnisse, um diese Schüler besonders zu würdigen.

Bei Rückgabe der Schulaufgaben waren sie von den Lehrern wie folgt sortiert: Alphabet des Namens beginnend von A oder rückwärts von Z. , damit diese nicht immer solange unter Spannung standen. Aber die meisten Lehrern begannen die Rückgabe wie folgt: Jetzt kommen die Einser, jetzt kommen die Zweier, jetzt kommen die Dreier, dann wurde es jedem mulmig: komme ich jetzt bei den Vierern dran oder kommt der bissige Kommentar bei den Fünfern oder die Granate der Sechser.  Da war man froh über die Lehrer, die gleich öffentlich mit den Sechsern und dann mit den Fünfern begannen, und wenn dieser Kelch vorüber ging, konnte es nur noch aufwärts gehen und der Abend bei den Eltern war gerettet. :Bis in die 70er  Jahre kannte man den Begriff Datenschutz nicht, war aber in der Klasse unbedeutend, da jeder Schüler  sowieso  die Noten mit den Schulkameraden und -kameradinnen austauschte.Und in der Volksschule war bei dem damals noch zulässigen Züchtigungsrecht es üblich, bei "5" 2 Schläge mit dem Rohrstock zu bekommen auf den Hintern und 1 Tatze auf die Handfläche , bei "6" die doppelte Menge zum Ansporn, endlich zu lernen und die Faulheit abzulegen.

Dies ist durch §5 des Bundesdatenschutzgesetz untersagt, in welchem steht:

"1, Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erhebenzu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). 2Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. 3Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort."

den wichtigen teil habe ich makiert


Akka2323  08.07.2017, 20:13

Das trifft aber nicht auf Lehrer zu.

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JPsFragen  08.07.2017, 20:14
@Akka2323

Doch, da sie einer gewissen Schweigepflicht unterstehen und sie verarbeiten Persönliche Daten!

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Früher haben Lehrer sehr oft  die Schulnoten öffentlich vor der
gesamten Klasse vorgelesen. Das ist heute jedoch in allen Bundesländern
verboten. Die Lehrkraft darf die Noten nicht mehr vor anderen sagen.
Um die Noten zu sagen, muss die Lehrkraft mit den Schülern separat reden.


Unbekannt010208  08.07.2017, 20:23

So ist in
§ 70 Abs. 2 S. 4 SchulG M-V geregelt, dass Daten der Schüler an Personen
außerhalb des öffentlichen Bereichs nur übermittelt werden dürfen, wenn
der Betroffene im Einzelfall eingewilligt

Beispiel im Bundesland M-V .

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