Darf der Kollege das überhaupt?
Also heute auf der Arbeit hat ein Kollege sehr für Aufsehen gesorgt, da er einfach mal kurzerhand seinen 4-jährigen Sohn mit zur Arbeit brachte, wo wir heute morgen alle sehr überraschend schauten.
Kurz zur Vorgeschichte:
Ich bin Kaufmann in der Logistikbranche und arbeite halb im Büro und halb in der Lagerhalle.
Er hatte ihm auch Kinderarbeitsklamotten angezogen, also schon auch vorbereitet, nur was sollen wir mit einem Kindergartenkind in der Lagerhalle?
So wie kleine Kinder sind, sind sie ja neugierig und wollen am liebsten alles erkunden, nur leider hätte der Kleine heute morgen fast einen fatalen Fehler begangen, als er auf eine ungesicherte Leiter kletterte, wo er in letzter Sekunde gerettet werden konnte, sonst wäre er wahrscheinlich abgestürzt und schwer verletzt worden.
Daraufhin ist einem anderen (älteren) Kollegen die Hutschnur durchgebrannt und er hat mit seinem Vater wutentbrannt einen Konflikt gesucht so nach dem Motto: " Das wäre doch kein Kinderspielplatz! etc..."
Leider ist der Vater als Kollege für seinen Egoismus teilweise unter uns bekannt, da er in manchen Situationen denkt, er könnte machen was er wollte und das geht uns allen tierisch gegen den Strich, weswegen es als Konsequenz eventuell ein Chefgespräch für ihn bedeuten könnte, wo ich den älteren Kollegen auch vollkommen verstehen kann.
Klar locken Betriebe mit Familienfreundlichkeit, aber wenn dadurch unser Ablauf gestört wird, dann habe ich da aber auch kein Verständnis dafür, zumal ich in meinem früheren Berufsleben auch schon Kollegen mit Kinderwagen erlebt habe auf der Arbeit, wofür ich ebenfalls kein Verständnis hatte.
Ich selber bin kinderlos, daher lautet meine Frage, ob der Kollege wirklich so damit durchkommt, zumal bei der Leiteraktion ja auch allerhand hätte passieren können, wo sich unter uns anderen natürlich Wut und Unverständnis breit macht, daher meine Frage hier nach eurer Meinung dazu.
Die Arbeit ist keine Kinderbetreuung, richtig?
17 Antworten
Sicherlich war der Kollege in einer Notsituation, Kindergartenferien, Frau muss auch arbeiten, kein Babysitter aufzutreiben und keine andere Unterbringungsmöglichkeit o.ä.
Was macht man in so einer Lage? Kind mitnehmen oder krank machen oder einen Tag Urlaub opfern, notfalls unbezahlt. Da lobe ich mir doch den Mitarbeiter, der deswegen nicht krank macht. Gut gemeint, aber schlecht für den Betrieb und das Kind, das ist mir verständlich! Sicherheit geht vor, auf jeden Fall und ein störungsfreier Ablauf muss auch gesichert sein.
Ich würde mir trotz allem mehr familien-, bzw. kinderfreundlichere Betriebe wünschen. Wo die Eltern nicht überlegen müssen, wie mache ich es, wenn der Kindergarten zu hat oder Schulferien sind.
Mittlerweile gibt es ja schon viele Betriebe, hauptsächlich größere, mit vielen Mitarbeitern, die betriebseigene Kindergärten haben, deren Mtarbeiter deswegen auch weniger krank sind.
Sprich mit dem Chef, und gut ist. Möglich ist, in der Regel, was funktioniert. Das hat offenbar nicht funktioniert, also wird es in Zukunft auch nicht mehr möglich sein. Dass der reguläre Arbeitsablauf und die Arbeitssicherheit für alle Beteiligten an erster Stelle stehen, ist klar.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, sein Kind mit auf die Arbeit mitnehmen zu dürfen.
Im Notfall kann man seinen Arbeitgeber darum bitten, das Kind doch mit auf den Arbeitsplatz zu nehmen. Erteilt dieser die Zustimmung, muss man sich natürlich Gedanken darüber machen, wie man sein Kind während der Arbeit betreut, ohne dass der Arbeitsablauf gestört wird.
Wie sieht es mit Risiken, Gefahren und auch Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz aus? Sind Aufsichtspflicht und Haftungserklärung geklärt, sodass der AG rechtlich sowie versicherungstechnisch abgesichert ist?
Alles Gute für dich!
Also ich finde es klasse wenn Betriebe mal die Kinder der Mitarbeite/innen einladen. Tolle Sache.
Aber ein Arbeitsplatz ist kein Kinderspielplatz, da bin ich ganz deiner Meinung. Alleine schon aus Sicherheitsgründen. Vor allem auch noch unabgesprochen ist dies ein Unding und könnte sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Eine Lagerhalle ist kein Spielplatz.
Da haben Kinder zur Betriebszeit absolut gar nichts verloren.
Der Lagermeister hätte eingreifen müssen und darauf bestehen, dass der Mitarbeiter sofort sein Kind einsackt und nach Hause (?) bringt.
Abgesehen davon, dass Arbeitsabläufe durch das Kind tw. massiv gestört werden können, ist allein aus Gründen der Unfallverhütung der Aufenthalt von Kindern in einer Lagerhalle nicht gestattet.