Darf man bei Kurzarbeit verreisen?
Ein Chef hat eine Woche Kurzarbeit beantragt, jedoch soll an telefonisch verfügbar sein, fall sich dringend was ergibt.. Darf man jetzt eine Woche Urlaub buchen und eventuell nicht abeiten können.. oder muss man sich ständig für eventuelle Arbeit "zur verfügung" halten?
9 Antworten
Du mußt von heute auf morgen bereit sein wieder zu arbeiten. Deinen Lohn bezaht zum großen Teil das Arbeitsamt. Deshalb ist eine Urlaubsreise nicht drin. Deinen regulären Urlaub kannst du aber nehmen. Nutze die Zeit doch um dir eine andere Arbeitsstelle zu suchen.
wie der Name schon sagt: Es wird verkürzt gearbeitet. Der Ausfall der Arbeitszeit kann Stundenweise oder Tageweise angeordnet werden. Wenn es einen BR gibt selbstverständlich nur in Vereinbarung mit ihm. Wenn du Urlaub buchen willst dann mußt du ihn ordnungsgemäß anmelden. Wenn Tageweise die Arbeit ausfällt kannst du schon wegfahren mußt dich aber darauf einrichten dass du deinen Arbeitsplatz mind. am nächsten Tag erreichen kannst. Mit dem Flieger irgendwohin ist nicht.
ne du darfst nicht im urlaub gehen, es sei den wenn der chef anruft kannst du in einer angemessenen zeit am arbeitsplaz erscheinen.
du müsstest genau so urlaub einreichen. wie wenn du normal arbeitest
Du musst auch bei Kurzarbeit den Urlaub ganz regulär beantragen. Wird er genehmigt, kannst du weg.
Kurzarbeit bedeutet, dass du vertraglich "arbeitest", de facto aber eben mangels Aufträgen nicht am Arbeitsplatz anwesend, dafür aber abrufbereit bist.
Du kannst bei jeder Arbeit ,auch bei Kurzarbeit, Urlaub beantragen . Ob er genehmigt wird , werden die entscheiden.