Darf bei einer Schwerbehinderung der Urlaub gestrichen werden, wenn er schon genehmigt wurde?
5 Antworten
Generell darf schon genehmigter Urlaub nicht einfach gestrichen werden.
Man kann ihn höchstens in gegenseitigem Einvernehmen verschieben- da müssen aber beide zustimmen.
Ob SBH oder nicht ist egal, einmal genehmigt ist immer: genehmigt.
Das kann nicht nach Lust und Laune gestrichen werden,
Ein genehmigter Urlaub darf nicht gestrichen werden. Es sei denn man einigt sich.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
grundsätzlich : nein ! im detail liegt oft der sinn !
nein, er ist genehmigt
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Genehmigter Urlaub darf nicht mal einfach so gestrichen werden, auch bei nicht behinderten.