Darf bei einer Schwerbehinderung der Urlaub gestrichen werden, wenn er schon genehmigt wurde?

5 Antworten

Generell darf schon genehmigter Urlaub nicht einfach gestrichen werden.

Man kann ihn höchstens in gegenseitigem Einvernehmen verschieben- da müssen aber beide zustimmen.

Ob SBH oder nicht ist egal, einmal genehmigt ist immer: genehmigt.

Das kann nicht nach Lust und Laune gestrichen werden,

Ein genehmigter Urlaub darf nicht gestrichen werden. Es sei denn man einigt sich.

grundsätzlich : nein ! im detail liegt oft der sinn !

Genehmigter Urlaub darf nicht mal einfach so gestrichen werden, auch bei nicht behinderten.