Abmahnung Azubi Hilfe?

8 Antworten

Hallo,

erstmal ist es merkwürdig, dass du deshalb eine Abmahnung erhalten sollst. Du hast dich rechtzeitig krank gemeldet, und die AU innerhalb der Frist bei deinem Arbeitgeber abgegeben.

Bei Berufsschultagen habe ich es so gehandhabt, dass ich die Berufsschule angerufen habe, und dem Arbeitgeber per Mail nach dem Arztbesuch kurz Bescheid gegeben. Teilweise hat es in der Schule auch gereicht, wenn ein Mitschüler dem Lehrer kurz die Info gibt, dass man krank ist.

Auch wäre es für mich teilweise unmöglich, da an manchen Tagen mein Hausarzt geschlossen hat, oder nur zwischen 15 und 18 Uhr öffnet, sodass ich ohnehin erst am Folgetag anrufen könnte.

Daher - Betriebsrat informieren und der Abmahnung widersprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sollte ich mit dem Betriebs Rat noch reden

Aber sicher solltest Du das, dazu gibt es einen Betriebsrat.

ich nur seine Dienstnehmer habe

Die Du ja informiert hast!

Weiter besitzt auch Dein Chef eine E-Mail Adresse.

Deine Krankengesichte zieht in diesem Fall nicht als Ausrede, da es sich nicht um eine komatöse Einlieferung ins KH gehandelt hat.

Du hattest also die Möglichkeit, dass Du nach dem Arztbesuch zumindest den Versuch unternimmst den Chef zu unterrichten.

An Berufsschultagen solltest Du aber auch die Berufsschule unterrichten.

Das nur vorweg, da das Wissen

die morgens sehr müde und schlaflos mich machen

ja bekannt ist.

Weiter hast Du Dich sicherlich am Montag vor Dienstbeginn krank gemeldet, die anschließende Krankmeldung mit AU geschah in der Mitteilungspflicht. Also auf diese in der Anhörung verweisen.

wie kannst du gestern krank geworden sein (das ist ein Donnerstag) und hast am Montag Bescheid gegeben???

Grundsätzlich: kein Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass du ein paar Tage krank bist, nur weil du das sagst. Den ganzen Zermon, dass du Asthmatiker bist usw. interessiert in dem Moment niemanden und wenn der Arbeitgeber davon keine Kenntnisse hat, würde ich mir schwer überlegen, ob ich das als Ausrede für irgendwas nehmen sollte. Alleine schon darüber musst du dir klar werden, was du preisgeben willst von dir.

Der Tipp mit dem Betriebsrat hier kann ich nur unterstreichen, aber was dein Krankheitsbild an sich angeht, sollte das im Zweifesfalle auch der Betriebsrat nicht erfahren. Überlege dir gut, was du wann wem erzählen musst auch.

So wie du das schreibst, ist eine klare Stellungnahme nicht möglich, weil es nicht verständlich ist, was du wann wie warum gemacht hast.

Bei einer Anhörung musst du mit klaren Aussagen kommen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit was war.

oder sollte ich mit dem Betriebs Rat noch reden

unbedingt!

Lass Dich nicht klein kriegen!

Bei solchen Chefs hilft es, alles nachvollziehbar zu kommunizieren - also nie per Telefon sondern immer per E-Mail oder Chat.