Darf das LKA einen Besuchstisch im Gefängnis verwanzen um das Gespräch aufzuzeichnen?
Sehe gerade eine Doku, dort wird es gemacht, ist es erlaubt?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eckengucker/1493635507811_nmmslarge__22_26_237_237_057b1c5599b64f31b50511d16357d94c.png?v=1493635510000)
einfach so, nein.
Mit einem Gerichtsbeschluss kann es erlaubt werden.
Das Gespräch mit einem Anwalt darf nicht aufgenommen werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eckengucker/1493635507811_nmmslarge__22_26_237_237_057b1c5599b64f31b50511d16357d94c.png?v=1493635510000)
Ich möchte jetzt nicht unbedingt weiter ausholen. Es bedarf -neben anderer Voraussetzungen- eines ordentlichen Gerichtsbeschlusses. (Richter) Der Antrag wird von der Staatsanwaltschaft eingereicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das vertrauliche Gespräch zwischen Anwalt und Mandant ist "heilig", darf nicht abgehört werden. Das ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nur mit richterlicher Zustimmung und es kommt sehr auf den Häftling an.
Bei einer Untersuchungshaft und einem Anwaltsgespäch: niemals, da gesetzlich verboten.
Normaler, verurteilter Krimineller mit Besucher. denkbar und möglich.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DayX19/1581886211067_nmmslarge__44_0_471_472_908cff994cec0037cc98ad7d1d9152de.jpg?v=1581886211000)
Ja, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.
Gruß DayX19
Auch wenn das Gericht das Ok gibt o. die Staatsanwaltschaft?