Vorgesetzter will Krankmeldung JA NEIN?

Familiengerd  22.04.2022, 23:54
ich war über die Feiertage 3 Tage krank.

Hättest Du denn an einem dieser Tage überhaupt arbeiten müssen?

pennylie 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 07:49

Ja

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Darf er das ?

Nach den Informationen in Deiner Frage: Nein!

Man muss zwei unterschiedliche Aspekte beachten:

  1. Bis wann muss bei einer Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber die Bescheinigung des Arztes vorgelegt werden?
  2. Ab dem wievielten Tag der Erkrankung muss die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bescheinigt werden?

Zu 1.: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt werden. Er kann sogar verlangen - wenn das dem erkrankten Arbeitnehmer möglich und zumutbar ist (wegen der Art der Erkrankung, des Zustandes, der Tageszeit, der Entfernung usw.) -, dass das noch am Tag der Ausstellung geschieht; wenn das nicht möglich ist, muss sich der Arbeitgeber mit den üblichen Postlaufzeiten bei postalischer Zustellung abfinden (wobei Verzögerungen dem Arbeitnehmer angelastet werden).

Zu 2.: Du schreibst "es steht aber nicht, dass ich ab dem 1. Tag eine AU brauche.". Das bedeutet also, dass Du nach der gesetzlichen Norm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst dann brauchst, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert (wobei die ersten 3 Tage dann selbstverständlich nicht rückwirkend bescheinigt werden müssen); die Bescheinigung muss dann spätestens am 1. Arbeitstag nach dem 3. Erkrankungstag dem Arbeitgeber vorgelegt werden (wobei "Arbeitstag" hier nicht der betriebliche Arbeitstag ist, sondern der individuelle Arbeitstag des Arbeitnehmers, wenn er nicht erkrankt wäre). Zwar darf der Arbeitgeber von dieser gesetzlichen Regelung - dass eine Erkrankung erst bei mehr als 3 Tagen bescheinigt werden muss - abweichen (auch "spontan"), aber nicht nachträglich, sondern spätestens dann, wenn sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Erkrankung beim ihm - meist telefonisch - krankmeldet.

Die Regelung, "eine AU muss vor Beendigung des 3. Tages im Betrieb vorliegen", folgt zwar meiner Beschreibung zu Punkt 1; da es aber keine konkrete Regelung gibt, die von der gesetzlichen Bestimmung (Beschreibung zu Punkt 2) abweicht, ist hier völlig unklar, was der Arbeitgeber mit dieser Regelung ("eine AU muss vor Beendigung des 3. Tages im Betrieb vorliegen") tatsächlich meint - sie ist also völlig unklar und intransparent, weshalb hier insgesamt die gesetzliche Bestimmung anzuwenden ist.

Nach Deiner Schilderung hat Dein Arbeitgeber darum keinen Anspruch darauf, dass ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird!

Nachtrag:

Unklar ist bei Deiner Aussage "Also ich war über die Feiertage 3 Tage krank.", ob Du an einem dieser 3 Tage überhaupt hättest arbeiten müssen.


pennylie 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 09:16

Vielen dank! Ja an den 3 Tagen hätte ich arbeiten müssen

Es gibt 2 Sachverhalte. Ab dem wievielten Tag man zum Arzt muss, und wie lange der Postweg dauern darf.

Für das erstere hast du noch keine bei euch übliche/vorgeschriebene Regelung geschrieben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

pennylie 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 22:13

Steht nicht im Vertrag nur das man die Krankheit sofort Bescheid geben muss und die Dauer. Zudem das die AU bis vor Beendigung des 3. Tages vorliegen muss

Familiengerd  23.04.2022, 00:10
@BackupBone
Dann hättest du wohl schon sofort zum Arzt gemusst.

Nein!

Siehe dazu meine eigene Antwort.

BackupBone  23.04.2022, 06:32
@Familiengerd
Er kann sogar verlangen - wenn das dem erkrankten Arbeitnehmer möglich und zumutbar ist (wegen der Art der Erkrankung, des Zustandes, der Tageszeit, der Entfernung usw.) -, dass das noch am Tag der Ausstellung geschieht

Und wie soll man das MIT DEM ORIGINAL machen? Hinfahren und persönlich abgeben? Hast du dazu ne Quelle?

Familiengerd  23.04.2022, 11:17
@BackupBone
Hast du dazu ne Quelle?

Aber selbstverständlich!

Wenn es keine abweichende betriebliche/vertragliche Regelung gibt, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber "unverzüglich" zugehen - das heißt: ohne schuldhafte Verzögerung.

Soweit es technisch möglich ist, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch am ersten Tag übergeben werden.

( https://www.k44.de/de/arbeitsrecht-frankfurt/lexikon-arbeitsrecht/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/ )

Das ist im Internet zitiert nach einem der renommiertesten Arbeitsrechtskommentare, dem "Erfurter Kommentar": Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, Hrsg. von Müller-Glöge, Preis, Schmidt, 16., überarbeitete Auflage, Verlag c. H. Beck, München 2016, S. 1883, Rd-Nr 12 zu EFZG § 5 Anzeige- und Nachweispflichten.

"Technisch möglich" bedeutet, dass der betroffene Arbeitnehmer überhaupt in der Lage sein muss, dem nachkommen zu können. Ist er das nicht, weil die Art der Erkrankung, sein Zustand, die Erreichbarkeit des Arbeitgebers (Entfernung, Tageszeit) das nicht möglich machen, entfällt auch diese Verpflichtung.

Zum Hausarzt gehen, sagen ich Brauch von dann bis dann einen Schein.

Dann kommt der Doc mitm Schein um die Ecke, den gibt's ab und gut ist.


Familiengerd  23.04.2022, 00:15

Das darf - in Zusammenhang mit der Frage - kein Arzt!!

BackupBone  22.04.2022, 22:15

Ahja. Bei denen die ich kenne geht das nicht.