AU in Hauptbeschäftigung, arbeitsfähig im Nebenbeschäftigung?
Wann man AU ist was den Hauptjob betrifft und gleichzeitig leistungsfähig , um in der Nebentätigkeit zu arbeiten, was muss man machen, damit das Ganze legal läuft?
Der AG weiss von der Nebenbeschäftigung, ist aber aus der Lohnfortzahlung raus. (Krankengeld).
Die Nebentätigkeit kann lt Arzt wieder aufgenommen werden, da diese die Genesung nicht behindert, sondern ggf positiv unterstützt.
Was muss geregelt, vorgelegt werden?
Kann die KK, die ja das Krankengeld zahlt, die Leistung verweigern, da ja - in anderem Kontext - eine Leistungsfähigkeit besteht?
Danke
6 Antworten
Das müsstest du sowohl mit der Krankenkasse, als auch mit einem Hauptarbeitgeber besprechen. Normalerweise bedeutet das eine fristlose Kündigung, wenn man während einer Krankschreibung woanders arbeitet.
Das würde ich ohne zuverlässige juristische Information nicht so einfach als gegeben hinnehmen.
Eine Arbeitsunfaehigkeit bezieht sich immer auf die jeweils auszuuebende Taetigkeit. Da kann es durchaus sein, dass man eine bestimmte Taetigkeit krankheitsbedingt nicht ausueben darf, eine andere aber sehr wohl.
also ich würde sagen krank ist krank, ob im Haupt- oder Nebenjob ist da egal
Tatsaechlich ist es keinesfalls egal. Es kommt auf die jeweilige Taetigkeit und auf die Art der Arbeitsunfaehigkeit an. Man kann durchaus fuer eine bestimmte Taetigkeit arbeitsunfaehig sein und fuer eine andere arbeitsfaehig.
Die Krankenkasse wird u.U. die Arbeitsunfähigkeit prüfen
Kann die KK, die ja das Krankengeld zahlt, die Leistung verweigern, da ja - in anderem Kontext - eine Leistungsfähigkeit besteht?
Nein, das Krankengeld wird ja nach dem Einkommen berechnet, für das Du (noch) arbeitsunfähig bist.
Dein Einkommen aus der Nebentätigkeit - wenn es eine Geringfügige ist - spielt(e) bei der Berechnung des Krankengeldes keine Rolle.
Das Prüfen wäre kein Thema. Wie wird geprüft? Mittels MDK?
Auch wenn du einer Nebenbeschäftigung nach gehst, ist es für die Krankenkasse eine Arbeit die du aufnimmst und für die du vergütet wirst. Also können die das Krankengeld einstellen.
AU ist AU - im Haupt UND im Nebenjob !
Dafür eine Genehmigung zu bekommen wäre umständlich hoch 3, und jeder Arbeitgeber würde, wie auch immer das realisiert werden würde, mit den Zähnen knirschen, und das völlig zurecht !
AU ist AU - im Haupt UND im Nebenjob !
Noe, keinesfalls. Eine heisere und sonst voellig gesunde Opernsaengerin, die nebenbei noch putzen geht, kann fuer die Singerei arbeitsunfaehig sein, fuer's Putzen aber nicht.
Ja, du hast ja recht... Nur stell dir mal vor du bist Arbeitgeber, der Mitarbeiter ist krankgeschrieben, und du musst ihn weiter bezahlen für sechs Wochen, und er macht dann noch eine Nebentätigkeit, genau in dem Zeitraum... Dann wirst du aber auch grün im Gesicht, oder?
Es geht ja nicht ums Grün im Gesicht werden. Mit einem gebrochenen Bein kann ich auch keine Kurierfahrten machen, aber weiterhin büroorganisatorisches erledigen. Da kann der AG grün werden, wie er will.
Auch in der Rolle eines AGs ist das für mich nachvollziehbar.
Und wenn der Arbeitgeber dann von dir verlangt dass du Bürotätigkeiten bei ihm machst? Da steht man schon doof da...
Ich finde, das ganze hat immer einen bitteren Beigeschmack.
Er schreibt doch ausdruecklich, dass aerztlicherseits keine Bedenken gegen die Ausuebung der Nebentaetigkeit bestehen, sehr wohl aber gegen die in der Haupttaetigkeit.
Dann darf er natuerlich im Nebenjob trotz AU Bescheinigung fuer die Haupttaetigkeit arbeiten.