Chefin sieht Arbeitszeit Verstöße in der Ausbildung nicht ein?

5 Antworten

Du hast einen schlechten Stand,wenn du dich ernsthaft wehren willst.

Ich als erwachsene gestandene Person würde das klar als Bedrohung werten und das auch so sagen.

Kurz:Bewirb dich zügig woanders und wenn du etwas hast,dann kommunizier die Gründe auch klar.Dann hat es dein Nachfolger einfacher.


hilolokbyexd332 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 09:49

Ich hab jetzt am Freitag ein Gespräch wegen einem fsj, selbst wenn dies nicht klappt Plan ich Montag zu kündigen und mich Ausbildungs suchend zu melden.

Sie und eine Kollegin haben die Arbeitszeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr nachgerechnet und behaupteten, es seien nur 8 Stunden, obwohl es tatsächlich 9 Stunden sind. 

8:00-12:00 -> 4 Stunden.
13:30-19:00 -> 5.5 Stunden.

Ich komme da auf 9.5 Stunden. Und das wäre dann 1.5 Stunden über der nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§8) liegenden maximalen täglichen Arbeitszeit.
(Ausnahme: Ein Tag der Woche wird verkürzt, dann können die restlichen Arbeitstage bis zu 8.5 Stunden verlängert werden, sofern die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten wird - selbst dann sind 9.5 Stunden noch eine Stunde zu viel.)

 Daraufhin fragte sie verärgert: „Wer hat Ihnen das denn erzählt?“

Das hat sie zu wissen, denn sie ist dafür verantwortlich, dass Gesetze eingehalten werden. Sie hat hier die Sorgfaltspflicht!

Meine Kollegin mischte sich ebenfalls ein und meinte, dass mir eigentlich nur 30 Minuten Pause zustünden, und ich für die 1 Stunde und 30 Minuten Pause dankbar sein solle.

Ob die Kollegin sich da ein wenig irrt?
§11 JArbSchG sieht hier 30 Minuten vor -> bei Arbeitszeiten von mehr als 4.5 Stunden bis zu 6 Stunden. Und 60 Minuten bei Arbeitszeiten von mehr als 6 Stunden.

Deine Pause ist also durchaus 30 Minuten länger als gesetzlich vorgesehen.
Würde man allerdings deine Pausenzeit auf 60 Minuten begrenzen, dann wäre deine Arbeitszeit nach Gesetz bereits um 17:00 Uhr zu Ende. (17:30 Uhr, wenn §8 Abs. 2a zutrifft.)

Im folgenden Abschnitt gehe ich mal davon aus, dass in deinem Ausbildungsvertrag eine Arbeitszeit von wöchentlich 40 Stunden verteilt auf 5 Tage steht.

Da die Praxis freitags geschlossen ist

Bedeutet, dass du eine 4-Tage-Woche hast, in der du bis zu 4x8.5 Stunden beschäftigt werden darfst. Ergibt also maximal 34 Stunden.....

 und meine Chefin scheinbar eine Fortbildung hat

Was wiederum bedeutet, dass du Freitags normalerweise nicht frei hast, sondern lediglich für einen vorübergehenden Zeitraum? Und normalerweise hättest du dann eine wöchentliche Arbeitszeit von 5x8 Stunden?

In dem Fall tauschst du doch die täglich zu viel geleistete Zeit gegen einen freien Tag ein.
Du leistet also 8.5 Stunden täglich und damit 2 Stunden, die den Freitag verkürzen. Zusätzlich hast du 4 Überstunden, die zeitnah am Freitag freigestellt werden. Sind 6 Stunden Arbeitszeit, für die du 8 Stunden frei bekommst. Dir werden folglich auch noch 2 Stunden geschenkt.

Wenn du das mal so betrachtest, stehst du dir (trotz Verstoss gegen das JArbSchG) doch jede Woche 2 Stunden besser - die werden in deiner Ausbildungsvergütung bezahlt, ohne dass du sie leisten musst.....

Also was genau ist das Problem?
Das hätte vielleicht mit dir besser kommuniziert und abgesprochen werden müssen, damit JEDER der Beteiligten exakt weiss, was vorgesehen ist und JEDER die Chance hat, dem zuzustimmen oder es abzulehnen.

Stehen in deinem Ausbildungsvertrag keine 40 Stunden wöchentlich, sondern 38, dann leistest du exakt die Zeit, für die du auch vergütet wirst.
Da kann man dann ein "Fass aufmachen", sieht dann allerdings für alle Beteiligten ein wenig dämlich aus. Überstunden gibt es bei Azubis gesetzlich nicht. Sie werden aber nahezu überall gemacht. Solange sie zeitnah durch Freistellung ausgeglichen werden, sollte das kein Problem darstellen.

Nebenbei:

Plan ich Montag zu kündigen und mich Ausbildungs suchend zu melden.

Solange du minderjährig bist, kannst du alleine gar nicht kündigen. Dazu brauchst du zwingend die Unterschrift deiner Erziehungsberechtigten, die auch den Ausbildungsvertrag unterschrieben haben.


hilolokbyexd332 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 12:23

Das mit den Eltern weiß ich, die Arbeitsstunden sind auch nicht das einzige was mich stört und was falsch läuft sonst würde ich mich so oder so deshalb nicht beschweren.

Wende dich bitte an die Fachlehrer für Sozialkunde in der Berufsschule.

Auch solltest du die entsprechende Kammer informieren, egal was deine Chefin sagt!

Du bist minderjährig und darfst mit deiner Mutter sprechen, zumindest darüber. Natürlich nichts, was die Patientendaten etc. betrifft, diesen Verstoß in jedem Fall!


hilolokbyexd332 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 09:55

Ich hab schon mit der Kammer gesprochen. Ich hab nochmal nach dem Gespräch mit meiner Chefin mit der Kammer gesprochen und wegen meinen Kündigungsgründen. Ich hab aber den Praxis Namen nicht genannt beim zweiten und dritten Gespräch weil ich ihr auch eigentlich garnicht schaden will wollte nur meine rechte wissen.

ArniD  26.08.2024, 09:56
@hilolokbyexd332

Rechte und Pflichten werden auch in der Berufsschule gelehrt, dort kannst du auch nachfragen wie du vorgehen sollst.

Hallo,

kannst Du beweisen, was Du hier schilderst? Dann geh zur Kammer.

Falls nicht (die Kollegin fällt als Zeugin aus), läßt Du es besser bleiben, wenn Du die Stelle nicht verlieren willst.

Das Verhalten Deiner Chefin ist sicher nicht in Ordnung - aber sie und die Kollegin werden alles abstreiten; darauf kannst Du wetten.

Herzliche Grüße,

Willy


hilolokbyexd332 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 09:44

Ich Plan eigentlich nächste Woche zu kündigen

Willy1729  26.08.2024, 09:46
@hilolokbyexd332

Dann solltest Du der Kammer schildern, was Du erlebt hast. Hast ja nichts zu verlieren. Vielleicht liegen bereits Beschwerden von anderen vor, das würde Deine Beschwerde erhärten.

hilolokbyexd332 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 09:47
@Willy1729

Ich hab schon mit der Kammer telefoniert und alle meine Kündigungs Gründe geschildert, die Frau von der Kammer meinte ich kann fristlos mit meinen Begründungen kündigen.

Hier findest Du den gesetzlichen Hintergrund:
https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html
Wenn Du aber schon als Azubi wirklich extrem pingelig aus Einhaltung aller Vorschriften bestehen möchtest, dann magst Du zwar im Recht sein, aber weit kommst du mit dieser Einstellung im Arbeitsleben nicht und bei Deiner jetzigen Arbeitsstelle hast Du ohnehin keine Zukunft mehr. Übernehmen werden die Dich sicher nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

hilolokbyexd332 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 12:36

Sorry das ich mich nicht knechten lassen will

Jo3591  26.08.2024, 17:26
@hilolokbyexd332

Du mußt noch viel lernen im Leben, vor allem, wann man sich zurücknehmen und auch mal den Mund halten muß. Du schneidest Dir sonst nur ins eigene Fleisch.

hilolokbyexd332 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 17:27
@Jo3591

Also soll ich mir alles von meinem Arbeitgeber gefallen lassen selbst Sachen die gegen das gesetzt verstoßen? Für den Mindestlohn

Jo3591  26.08.2024, 17:29
@hilolokbyexd332

Das liegt ganz bei Dir, ich habe Dir ja die Konsequenzen angedeutet. Und denke bitte auch daran, daß Du ja mal ein Zeugnis willst!

hilolokbyexd332 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 12:19

Da will ich auch keine Zukunft haben