Darf ich als Azubi überhaupt so lange arbeiten?
Hallo ich bin 18 Jahre alt und habe ein Ausbildung als Maler und Lackierer gestartet. Ich bin ab 5:30 im Betrieb und wir fangen an den Bulli zu beladen, aber bei uns ist es so das all das noch nicht zur Arbeitszeit zählt, dann fahren wir noch ungefähr 1 Stunde zur Baustelle und ab dann geht erst die Arbeitszeit los, das heißt ich bin knapp um 16:30 fertig, mit einer 30min Mittagspause. Also bin ich knapp 11 Stunden dort anstatt 8 und nein die Stunden werden nicht vergütet oder sonstiges. Außerdem habe ich den letzten Freitag im Monat frei aber das entschuldigt ja lange nicht so viele Stunden die ich mehr da bin. Ist das alles so nach rechten Dingen ?
Achja und eine Frühstückspause haben wir auch nicht.
2 Antworten
Das ist nicht korrekt. Die Arbeitszeit beginnt 5.30 Uhr, wenn Du den Bulli belädst. Sie endet, wenn Du den Betrieb verlässt.
Es gibt ein Arbeitszeitgesetz, Dein Ausbilder sollte das kennen.
Ausbilder darauf ansprechen, dann Berufsschullehrer. Wenn beides nichts hilft, zur IHK. Hast du so eine IHK-AzubiCard? Da steht dein Ansprechpartner drauf.
Sprich mit Deinen Kollegen. Im schlimmsten Fall machst Du eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt. De Strafen sind horrend in 5stelliger Höhe.
So eine Karte hab ich denke ich nicht, krieg ich die irgendwo her ?
Okay mach ich dann sobald Schule beginnt. Danke
Dann beim Berufsschullehrer deinen IHK-Ansprechpartner erfragen, der sollte den eigentlichen Wissen.
Die IHK ist dafür nicht zuständig. Maler und Lackierer ist ein Handwerksberuf.
Sorry, mein Fehler. Da gibt's aber genau so eine zuständige Kammer.
Als erstes sprichst du das bei deinem Arbeitgeber an, bevor du zur Handwerkskammer gehst.
Dass du Azubi bist, hat mit der Arbeits- und Pausenzeit nichts zu tun. Entscheidend ist da allein das Alter. Du bist volljährig, hast also keinen "Welpenschutz" mehr.
Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. An einzelnen Tagen darf bis zu 10 Stunden gearbeitet werden, wenn der Durchschnitt bei 8 Stunden bleibt.
Die Mindestpausenzeit ist wie folgt geregelt:
- 6 bis 9 Stunden Arbeit: 30 min Pause,
- mehr als 9 Stunden Arbeit: 45 min Pause.
Eine Pause muss mindestens 15 min lang sein. Eine Arbeitszeitunterbrechung von 10 min ist keine Pause. Nach spätestens 6 Stunden ab Arbeitsbeginn muss es eine Pause geben.
Die Fahrt zur Baustelle ist in deinem Fall Arbeitszeit, weil der Arbeitstag um 5.30 Uhr mit dem Beladen des Wagens auf dem Betriebshof beginnt.
Zwischen Feierabend und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen mindestens 11 Stunden liegen.
Wie kann ich den dagegen vorgehen ? Oder kann ich das überhaupt