Bußgeld Unterhalt obwohl Kontakt zum Kindund Beziehungmit Mutter?
Hallo ihr Lieben.
Mein Bruder hat vor kurzem einen Bußgeldbescheid und eine Pfändung zum Thema Unterhalt in Höhe von über 800 Euro bekommen.
Sein Kind ist 4 Jahre alt.
Er wohnt ca. 240km von seiner Partnerin weg, beide haben kein Auto aber versuchen sich regelmäßig zu sehen. Ab und zu kommt sie zu ihm, meistens fährt er mit dem Zug zu ihr (va alle 2 Wochen übers Wochenende).
Er unterstützt seine Partnerin vor Ort finanziell und überweist ihr Geld, wenn sie was fürs Kind braucht. Immer mal wieder kleinere Beträge.
Nun hat er quasi aus dem Nichts heraus einen Bußgeldbescheid über den Unterhalt bekommen und das Geld wurde auch prompt von seinem Konto abgebucht.
Meine Frage ist jetzt, wie kommt sowas zustande?
Ich habe selbst keine Kinder und kenne mich mit dem Thema nicht aus.
Kann sowas aus heiterem Himmel passieren oder muss die Mutter des Kindes irgendwas dafür beantragt haben, dass so etwas passiert?
Mein Bruder hat keine genauen Nachweise darüber bringen können, welche Summe er ihr zukommen lässt, da es immer mal wieder kleinere Beträge sind, außerdem wurde wohl schriftlich auch nichts weiter vereinbart, außer dass die beiden das eben so regeln, dass er so oft es geht zu ihr und zum Kind fährt und er wie gesagt immer mal aushilft.
Kann das sein, dass man ohne weiteres so einen Bußgeldbescheid bekommt?
Ich danke euch schonmal vorab, es würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen zum Thema mit mir teilt.
6 Antworten
Der Vater ist zum regelmäßigen Unterhalt verpflichtet. Zahlt er nicht, zu wenig oder unregelmäßig kann die Mutter beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Diese treiben dann das Geld beim Vater ein. Beantragt die Mutter Unterhaltsvorschuss, dann muss der Vater das auch zurückzahlen.
Auch wenn sie ein Paar sind, so muss er doch Unterhalt zahlen für sein Kind. Sie leben ja nicht zusammen.
Und ein "Bußgeldbescheid" für den Unterhalt? Und gleich eine Lohnpfändung?
Also irgendwas stimmt da nicht!
Gibt es einen Unterhaltstitel? Hat sie Unterhaltsvorschuss beantragt und wurde er vielleicht zur Vorlage der Unterlagen aufgefordert?
Im übrigen bringt es ihm nichts, mal ab und an was beizusteuern. Es ist der reguläre Unterhalt zu zahlen der sich aus seinem bereinigten Netto ergibt!
Ich will hier nichts werten, nur eines ist Fakt: Eine Pfändung, wofür auch immer, kommt nicht aus heiterem Himmel, da kommen vorher ein paar Briefchen von neutral bis gelb.
Möglicherweise hat die Kindesmutter Unterhalt beim Jugendamt beantragt und dort den Eindruck erweckt, dass der Kindesvater nichts oder immer zu wenig für die Kinder bezahlt. Inwieweit ihre Angaben stimmen, kann von außen nicht beurteilt werden.
Was der Kindesvater an Unterhalt für die Kinder zu zahlen hat, ist in einer offiziellen Tabelle (Düsseldorfer Tabelle) festgelegt.
Wenn falsche oder ungenügende Angaben gemacht werden, braucht man sich über die Handlungen des Jugendamtes nicht zu wundern.
Das passiert nicht aus dem nichts.
Entweder hat das die Kindsmutter selber in die Wege geleitet oder sie hat einen Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragt.
Das kann sie wenn sie nur unzureichend oder unregelmäßig Unterhalt vom Kindsvater bekommt.
Das Jugendamt zahlt dann den ihr zustehenden Unterhalt und treibt das Geld beim Kindsvater ein.
Genau das scheint hier geschehen zu sein.
Das immer mal wieder kleine Beträge nicht ausreichend sind hätte dem Vater wohl auch klar sein können.
Und das das Geld dem Kind und nicht der Mutter zusteht ist es auch vollkommen irrelevant was der Vater mit der Mutter abgesprochen hat.
Der Unterhaltsanspruch und die Höhe ist klar geregelt.
Ja, den Unterhaltsvorschuß gibt es nur für alleinerziehende.
Wenn das nicht zutrifft sollte er das natürlich mit der Mutter klären, und Wiederspruch einlegen.
Zu klären ist jetzt ob die Kindsmutter das auch so sieht das sie ein paar sind. Wenn ja hat sie wohl falsche Angaben gemacht.
Oder sie sieht es eben ganz anders.
Ich muss meinen Kommentar von gerade revidieren.
Unterhaltsanspruch in Form von regelmäßigen Zahlungen besteht sobald die Eltern in zwei verschiedenen Haushalten leben.
Das trifft ja hier zu.
Zu klären wäre nun warum die Kindsmutter hier den Weg über das Jugendamt nimmt ohne vorher mit dem Kindsvater zu reden.
Bezieht die Mutter HartzIV?
Dann ist sie dazu verpflichtet. Natürlich hätte sie es dennoch vorher absprechen sollen.
Mit kleineren Beträgen meine ich 100-300 Euro, bzw. dass er eben alles mögliche fürs Kind einkauft wenn er da ist. Die beiden sind ein Paar und er ist glücklich mit ihr, allerdings hat sie den Unterhaltsvorschuss o.ä. was sie möglicherweise beantragt hat, nicht mit ihm abgesprochen.
Deshalb die Frage, ich kenne mich wie gesagt nicht aus und dachte, dass das nur bei getrennten Paaren so läuft.