Bürgergeldantrag ,welche Unterlagen dürfen vom Partner/in Freund/in verlangt werden?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Das jobcenter verlangt nun auch meine kontoauszüge der letzten 3 Monate für ihren Antrag. Ist das Rechtes? Muss ich das machen? beziehungsweise darf ich die Ausgaben darimmn schwärzen?

GRUNDSÄTZLICH, ist erstmal die Frage zu klären, in welchem Wirtschaftsverhältnis Ihr zusammenlebt? Das Gesetz und die klare Definition ist hier eindeutig:

  • Besteht ein Wechselseitiger Wille füreinander Sorge zu tragen? Wirt gemeinsam gewirtschaftet? Gibt es gemeinsame Verträge, Kinder o.ä. ?

Ist die Frage mit NEIN zu beantworten, so musst du (oder sie) keine Unterlagen einreichen.

Das JC will aber jetzt Unterlagen haben, um euch in eine Bedarfsgemeinschaft zu stecken, damit sie weniger zahlen müssen. Was sollen sie also haben? Gehaltsnachweise und dein Kontoauszüge usw.

Dein Einkommen wird dann auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

aber ich möchte ungern, dass sie sehen was für schnick schnack ich von meinem privaten Geld erwerbe (!) Schließlich bin nicht ich, sondern sie betroffen .

Ab dem Zeitpunkt wo Unterlagen eingereicht werden, bist du voll mit betroffen.

Ich habe in einen anderen Beitrag auf dieser Plattform gelesen, dass man schreiben kann, dann sie keinen Zugriff auf meine Dokumente hat und somit nichts zu meiner Person weiter geben kann. Ist dem so?

Wenn die o.g. Bedingungen nicht vorliegen, ist das ggf. richtig.

 Ich habe auch irgendwas davon gelesen das man nicht als bedarfsgemeinschaft o.s.ä. gilt, wenn man noch nicht 1 jahr zusammen lebt.

Nennt sich "Beziehungsjahr auf Probe".
Damit wird Einkommen 1 Jahr nicht angerechnet, danach schon. Theoretisch kann man dann zwar immer noch erklären dass man weiterhin keinen wechselseitigen Willen hat usw usw., wie oben erklärt, aber es ist schwerer aus diesen Status zu kommen.

Daher direkt vorbeugen (wenn der Wahrheit entsprechend), sich gar nicht erst drauf einlassen / eintragen lassen.

Welche Dokumente dürfen Sie von mir als "Freund/Partner" verlangen und welche nicht ?

Das volle Programm wie bei einem Neuantrag.

  • Personaldokumente
  • Gehaltsnachweise
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
  • usw. usw.

Sofern der og. Wille / Absicht / Gemeinsamenkeiten vorliegen.


Wibuu 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 20:13

Wir haben keine gemeinsamen Verträge, Kinder oder ähnliches bzw gemeinsame Anschaffungen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich alle Fixkosten decke und sie für den Einkauf macht. Für etliche anderer Sachen wie Versicherung, Sprit etc pp ist jeder für sich selbst verantwortlich.

Wibuu 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 20:17
@Wibuu

gelten wir somit als bedarfsgemeinschaft?!

Comp4ny  04.09.2024, 12:44
@Wibuu
Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich alle Fixkosten decke und sie für den Einkauf macht.

Das könnte man schon als wechselseitigen Willen auslegen.
Eine strikte Trennung sämtlicher Angelegenheiten wäre hier von Vorteil, wenn man nicht in diese Falle tappen möchte.

Eine 50:50 Teilung der Fixkosten ist in Ordnung.
Aber eine 100 Eigenrechnung für jeden selber bei Lebensmitteln.

Du als Hauptmieter solltest das auch bleiben, mit Ihr jedoch einen Untermietvertrag erstellen und das vorher mit dem Vermieter abklären ob er sein Okay dafür gibt.

Welche Dokumente dürfen Sie von mir als "Freund/Partner" verlangen und welche nicht ?

Du darfst alles verweigern ...

... sogar die Geldannahme.

.

. dass man schreiben kann, dann sie keinen Zugriff auf meine Dokumente hat und somit nichts zu meiner Person weiter geben kann

Unsinn

Deine Dokumente hast Du doch selbst, wieso sollte Deine Freundin danach befragt werden?


Wibuu 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 00:11

naja weil die aus "meinen Einkünften" ihr bürgergeld berechnen wollen oder nicht ?! Also die sagen so und so viel verdiene ich und die daraus berechnete Summe x bürgergeld würde sie dann kriegen. Oder liege ich da falsch .

GutenTag2003  03.09.2024, 00:14
@Wibuu

Was hat das damit zu tun?

. dass man schreiben kann, dann sie keinen Zugriff auf meine Dokumente hat und somit nichts zu meiner Person weiter geben kann
.
Deine Dokumente hast Du doch selbst, wieso sollte Deine Freundin danach befragt werden?
Wibuu 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 00:28
@GutenTag2003

wahrscheinlich ,weil sie mich als Partner angegeben hat. Aber "Partner" ist dort nicht definiert ob damit nur Ehepartner gemeint sind oder auch Partner im Sinne von "Freund/in" gemeint ist. Ansonsten müsste sie das korrigieren.

Solange keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt oder vermutet wird, besteht keine Mitwirkungspflicht. Im meist so genannten Probejahr wird regelmäßig keine Bedarfsgemeinschaft vermutet.

Ist das Rechtes?

Ja.

Muss ich das machen?

Ja.

beziehungsweise darf ich die Ausgaben darimmn schwärzen?

Nein.

Welche Dokumente dürfen Sie von mir als "Freund/Partner" verlangen

Alle.

Welche Dokumenten Weitergabe darf ich verweigern?

Keine.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wibuu 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 09:22

Quelle !?

DasOrakel  03.09.2024, 09:26
@Wibuu

Das komplette SGB II, sämtliche diesebzügliche Verordnungen und Gerichtsurteile.

Wenn ein Partner Bürgergeld bezieht, muß der andere sich leider auch "nackt" machen.

Comp4ny  03.09.2024, 11:31
@DasOrakel
Wenn ein Partner Bürgergeld bezieht, muß der andere sich leider auch "nackt" machen.

Absoluter Unsinn. Das weißt du auch.
Sowohl der entsprechende Paragraph widerspricht als auch die Definition einer Bedarfsgemeinschaft. Sogar ganz offiziell auf der Webseite der Arbeitsagentur.

Partner - ist nicht = Bedarfsgemeinschaft