Bürgergeld und Hausgeld?

Skibomor  05.11.2024, 19:31

Aus welchem Grund könnte man denn sonst noch fragen?

Pogo407 
Beitragsersteller
 05.11.2024, 19:32

Ich frage mich nur wie das im schlimmsten Fall wäre. Ich habe einen guten Job aber wie du siehst ist heutzutage nichts mehr sicher

2 Antworten

Wenn Du keine Miete zahlen musst, über 25 bist, bildest Du im Haushalt oder Haus der Eltern deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft.

Hättest dann im Regelfall unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf Bürgergeld.

Da müssten dann auch Mietzahlungen inkl. Nebenkosten und Heizkosten berücksichtigt werden.

Wenn Du nur Nebenkosten und Heizkosten zahlen musst und in deiner Dachwohnung keine eigenen Zähler hast, würden diese Kosten im Regelfall durch die Personen im Haushalt oder Haus geteilt.

Würdest Du unverschuldet arbeitslos und hast innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, stünde dir erst einmal ALG - 1 als Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit von min. 6 Monaten zu.

Bei min. 24 Monaten mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung innerhalb von 30 Monaten unter 50 Jahren max. 12 Monate ALG - 1.

Das läge bei einem Single in etwa bei 60 % vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate.

Wenn dein ALG - 1 entsprechend hoch ausfallen würde, hättest Du im ersten Jahr sehr wahrscheinlich gar keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Denn das ALG - 1 wird als sonstiges Einkommen im Regelfall bis auf 30 Euro Versicherungspauschale als anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Derzeit wären das ab der Vollendung des 25 Lebensjahres min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu dann dein möglicher Mietenteil inkl.kalte Nebenkosten und Heizkosten.

Es ist die Frage ob die Eltern nicht vorrangig in der Unterhaltspflicht stehen!

Aber ganz im Ernst als "Eltern" wärst du bei mir sehr schnell vor der Tür und im Ernst des Lebens! Ausschlafen wird überschätzt und wer feiert kann auch arbeiten.


Pogo407 
Beitragsersteller
 05.11.2024, 19:34

Nein so ist das nicht gemeint. Eher so was wäre wenn man ins Bürgergeld rutscht?

Das kann heutzutage sehr schnell gehen.

Ich habe einen guten Job und bin Ende 30. Also meine Eltern übernehmen da nichts mehr

Ursusmaritimus  05.11.2024, 19:38
@Pogo407

Wenn du Eigentümer bist und selbst bewohnst hilft dir das Amt bei den Nebenkosten, aber nicht bei Schuldentilgung

Wenn du nur Mieter (ohne Mietzahlung) bist machst du einen Mietvertrag und die Kosten werden ggf. vom Amt übernommen.

Wenn du die Wohnung/Haus etc. erbst bist du zur Verwertung des Erbes verpflichtet und solange hast du keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Ursusmaritimus  05.11.2024, 19:48
@Pogo407

Eigentlich nicht!

Du hast Anspruch auf Geld/Wohneigentum etc. dann kannst du es auch verwerten und musst nicht von Sozialgeld der Gesellschaft leben.

Pogo407 
Beitragsersteller
 05.11.2024, 19:51
@Ursusmaritimus

Aber ich bezahle auch monatlich Sozialgeld. Und wenn ich selbst in Not bin soll ich mein Haus verkaufen?

Das finde ich nicht richtig

FrayG  05.11.2024, 20:00
@Pogo407

Du bezahlst monatlich in die Sozialversicherung, die du als ALG1-Versicherungsleistung nutzen kannst.

Im Bürgergeldbezug wird Vermögen ab einem bestimmten Freibetrag angerechnet. Dazu gehören auch Immobilien. Aber dann bekommt man halt den Betrag, der möglich ist und einem "zusteht" und zahlt den Rest aus dem Regelsatz, wenn man nicht verkaufen möchte.

Das ist dann knapp und in manchen Konstellationen auch nicht möglich, aber es ist ja auch eine Nothilfe.

In einem Land ohne Sozialleistungen müsstest du dein Haus oder Auto ja ggf auch verkaufen, um essen und leben zu können.

Ursusmaritimus  05.11.2024, 20:03
@Pogo407

...und ich finde es nicht richtig das die Verkäuferin bei LIDL jeden Tag für den Bürgergeldempfänger mitarbeiten soll der ein 750.000€ Haus mit Grundstück geerbt hat. Das ist mehr Geld als sie in zwanzig Jahren erarbeiten kann.