Bürgergeld-Aufstockung trotz Ausbildung?

3 Antworten

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Das würde ja bedeuten, man hätte in der Ausbildung rund 1700 Euro netto zur Verfügung.

Nicht "man", sondern Du :)

Das kann durchaus sein, da für Azubis unter 25 aktuell ein erhöhter Freibetrag auf Einkommen gilt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Conny1115 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 20:08

Können Sie denn auch meine letzte Frage beantworten: Würde das Jobcenter sich dann die Aufstockung von meinen Eltern zurückholen?

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Conny1115 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 09:56
@Agamemnon712

Vielleicht weil meine Eltern ja eigentlich verpflichtet sind, mich bis zum Abschluss meiner ersten Ausbildung finanziell zu unterstützen. Aber das Jobcenter hat bei Beantragung meines Bürgergeldes nie nach dem Einkommen meiner Eltern gefragt. Ich befürchte, wenn ich jetzt die Berufsausbildungsbeihilfe beantrage und dort ja das Einkommen meiner Eltern miteinbezogen wird, dass das Jobcenter dann plötzlich auf den Gedanken kommt, das gezahlte Bürgergeld der Vergangenheit und auch die Aufstocken während meiner jetzigen Ausbildung von meinen Eltern zu fordern, da sie gut verdienen. Ist es nicht so?

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Agamemnon712  15.08.2024, 10:08
@Conny1115

Sofern das Jobcenter nichts falsch berechnet hat, kann es auch nichts zurückfordern. Eine Rückforderung würde an Dich gerichtet.

Ich sehe nicht, daß das Jobcenter etwas von Deinen Eltern fordern kann.

Es kann höchstens Dich dazu auffordern :)

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Conny1115 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 11:22
@Agamemnon712

Ich denke, das Jobcenter hat nichts falsch berechnet. Ich hatte halt gedacht, als junger Mensch sind erst die Eltern unterhaltspflichtig, bevor Bürgergeld gezahlt wird und war dann überrascht, dass ich es bekam und überhaupt nicht nach meinen Eltern gefragt wurde. Kann das daran liegen, dass ich bei meinem Bürgergeldantrag schon lange in der eigenen Wohnung lebte? Wenn ich jetzt die Berufsausbildungsbeihilfe beantrage, muss ich ja auch den Steuerbescheid meiner Eltern beifügen. Ist die Stelle, bei der ich die Berufsausbildungsbeihilfe beantrage und das Jobcenter, das mein Bürgergeld berechnet und auszahlt, ein und dieselbe Stelle? Können die dann, wenn sie das Einkommen meiner Eltern sehen, nicht auf den Gedanken kommen, die Eltern wären die ganze Zeit unterhaltspflichtig gewesen und fordern halt zurück?

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DerHans  15.08.2024, 11:23
@Conny1115

Das kommt AUCH darauf an, was du vorher gemacht hast. Der Unterhaltspflichtige hat ja ein Anrecht darauf, dass du eine Ausbildung ZÜGIG und ERNSTHAFT betreibst.

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Agamemnon712  15.08.2024, 11:30
@Conny1115

Solange Du als Volljähriger nicht mehr bei den Eltern wohnst, ist deren Einkommen für Bürgergeld vergleichweise uninteressant.

Ist die Stelle, bei der ich die Berufsausbildungsbeihilfe beantrage und das Jobcenter, das mein Bürgergeld berechnet und auszahlt, ein und dieselbe Stelle?

Nein.

Ich halte Deine Sorge für vergleichweise unbegründet. Ein Garantie gibt es jedoch auf fast gar nichts und bin nunmehr raus.

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Ein BAB Rechner ist keine rechtssichere Auskunft. Also BAB erstmal beantragen.

Wenn du bereits vorher von deinen Eltern ausgezogen warst, spielt deren Einkommen auch keine Rolle.

Dein EIGENES Einkommen wird auf dein Bürgergeld angerechnet. Dabei gilt ein Freibetrag von 100 € plus 20 % des Mehrverdienst. Aufstockendes Bürgergeld ist möglich


Conny1115 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 00:20

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe vorher auch schon alleine gelebt. Sind nicht grundsätzlich meine Eltern bis zum Abschluss einer Ausbildung unterhaltspflichtig? Könnte das Jobcenter dann diese Aufstockung oder gar das ganze Bürgergeld der letzten Monate von meinen Eltern zurückfordern, wenn diese über ein gutes Einkommen verfügen? Berufsausbildungsbeihilfe wird ja nicht gewährt ab einer bestimmten Einkommenshöhe der Eltern. Kann dann stattdessen vom Jobcenter die Aufstockung gezahlt werden, ohne dass diese sich an die Eltern wenden?

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