Bürgergeld + 600€ Job?


04.07.2024, 20:39

Bedarf ist 700 noch was mit Miete

Gnurfy  04.07.2024, 20:41

Befindest Du Dich noch in einer beruflichen Erstausbildung oder einem Studium o.Ä. ?

FragenGott111 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 20:44

Mein aktuell nicht

4 Antworten

Wenn Du zwar unter 25 bist, aber kein Schüler, Azubi oder Stundent und Du auch nicht in einer Wartezeit bis zu 3 Monaten bis zum Beginn auf z.B.eine Ausbildung bist, gilt für dich nicht der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze, sondern die normalen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Also vom Bruttoeinkommen erst einmal 100 Euro Grundfreibetrag, bis zur Minijobgrenze 20 % und bis zu 1000 Euro weitere 30 % Freibetrag.

Dann nochmal 10 % Freibetrag bis zu 1200 Euro Brutto.

Der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, dieses wird dir dann von deinem bisherigen Bedarf abgezogen.

Würdest dann noch eine Aufstockung für deinen ungedeckten Bedarf vom Jobcenter erhalten, also den Betrag, der dir nach Abzug von deinem anrechenbarem Einkommen bis zum Bedarf fehlen würde.

Dann hättest Du zumindest theoretisch deinen Freibetrag mehr als bisher zur Verfügung.

Wenn ich mich nicht täusche liegt der Freibetrag bei 150 Euro pro Person im der bg. Heißt bei 2 Leuten hättet ihr 300 Euro Freibetrag usw.

Ich gehe davon aus das das JC auch die Miete und die Nebenkosten weiterhin zahlt und du den regelatz bekommst, fals ja wird zusätzliches Einkommen aus Arbeit angerechnet.

Sollte es sich jedoch um eine Maßnahme oder ähnliches handeln in der du die 480 Euro als aufwandsentschädugng erhältst darf es nicht angerechnet werden.


isomatte  05.07.2024, 09:11

Beim Bürgergeld gibt es keinen Freibetrag von 150 Euro, der Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll liegt bei 100 Euro.

Darüber hinaus gibt es bis zur Minijobgrenze einen weiteren Freibetrag von 20 %, dann bis 1000 Euro Brutto 30 % und bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % Freibetrag.

Der wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches dann auf den Bedarf angerechnet und abgezogen würde.

Es sei denn das Kind ist noch unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent, dann gilt seit Juli 2023 ein erhöhter Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze.

Bis dahin würde keine Anrechung auf den Bedarf des Kindes erfolgen, darüber hinaus würden weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten.

Der erhöhte Grundfreibetrag würde auch für Kinder unter 25 gelten, die einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen würden.

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres läge der Freibetrag nur noch bei 250 Euro im Monat.

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Martinl747  05.07.2024, 10:40
@isomatte

Ah okay das ist gut zu wissen, kannte diese Regelung von früher, und was man teils so mitbekommt. Da hat sich wohl einiges geändert.

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isomatte  05.07.2024, 13:17
@Martinl747

So eine Regelung gab es auch früher unter ALG - 2 oder besser bekannt als Hartz lV nicht.

Da galt auch schon der Paragraf 11 b SGB - ll mit einem Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen von 100 Euro und dann entsprechende weitere Freibeträge wenn das Bruttoeinkommen über 100 Euro gelegen hat.

Mit der Zeit hat sich an der Höhe und der Bruttogrenze etwas geändert und 2023 ist wie erklärt der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen für besagte Kinder unter 25 Jahren dazu gekommen.

Bitteschön

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Dann käme der volle Freibetrag von derzeit iwo. 520 Euro wohl für Dich als Person u25 wohl nicht in Betracht.

Da Du dann allerdings in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit (Gleitzone) unterwegs wärest, hättest Du m.W. die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, zwischen 100,01 bis 520,00 Euro dann noch 20% auf jeden verdienten Euro, und darüber hinaus dann noch für jeden Euro Zuverdienst ab 520,01 zusätzlich 30% frei.

So in etwa sähe die Rechnung aus.

LG

Wie viel würde da am Ende bei rauskommen? Bin 24. Bei dem Job würden netto 480€ oder so rauskommen.

Vermutlich das, was Du schreibst: 480 € netto (ohne nachzurechnen).