Lkw innerorts parken?

1 Antwort

Darfst Du nicht, § 12 StVO, Abs. 3a

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1.in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2.in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3.in Kurgebieten und
4.in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html


Junge19245 
Beitragsersteller
 18.04.2023, 15:30

in der Woche 2x parken von 23 bis 5 Uhr zählt es als regelmäßig?

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