Bruder nicht namentlich nennen bei aussage?
Also ich bin vorgeladen um als beschuldigte auszusagen ,was ich auch tun will. Es geht drum das ich mit geklauten kennzeichen gefahren bin aber ich habe sie nicht geklaut sondern mein Bruder und ich wusste das nicht .Da mein Bruder vorbestraft ist und ich nicht möchte ich seinen Namen aber nicht nennen geht das oder ist das auch eine Straftat wenn ich sage das ich es nicht war aber den namen nicht nenne will ich muss ja keinen Familienangehörigen belasten
2 Antworten
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Dann musst du damit leben, dass dir auch der Diebstahl des Kennzeichens unterstellt wird. Wenn du da äusserst, dass du es nicht warst, aber vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machst, lenkst du den Verdacht natürlich in Richtung Familie. Ob man deinem Bruder den Diebstahl nachweisen könnte, wage ich zu bezweifeln, aber in den Fokus der Ermittlungen würde er schon geraten.
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Du kannst bei der entsprechenden Frage sagen dass Du Dich auf Dein Zeunisverweigerungsrecht berufst.
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Also kann ich sagen es war mein Bruder ohne seinen Namen mit reinzuziehen ?
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...also sagen: "das war mein Bruder, aber ich sag euch nicht seinen Namen!"? das funktioniert bestenfalls, wenn du mehrere Brüder hast.
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Haha ja 8 ich will halt das sie wissen das ich diese tat nicht begangen habe aber ich will auch keinen belasten wegen der vorstrafe
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Als ob die Polizei zu doof wäre zu ermitteln wer Dein Bruder ist. Was ist an dem o.a. Kommentar von mir so schwer zu verstehen?
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Also sag ich lieber nicht das es mein Bruder war ?
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ist dann die Frage, ob sie dir glauben. wenn du Pech hast, frisst du die Strafe.
und ob es richtig ist, deinen Bruder zu decken, sodass er für seine Blödheit nicht die Verantwortung übernehmen muss, ist die nächste Frage.
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Wahrscheinlich ist es nicht gut aber da ich nicht vorbestraft bin werde ich aufjedefall so oder so besser weg kommen
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und daraus schließen sie : ok, er will sich nicht belasten, also wars er.
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Was sie daraus schließen ist vollkommrn egal. Ein solches Schließen ist nicht beweiskräftig.
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ein Indizienbeweis, wie so vieles andre auch, isses allemal.
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Das ist kein Indizienbeweis. Es darf nicht bewertet werden was NiCHT gesagt wird.
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es wird nicht bewertet was nicht gesagt wird, es wird bewertet, DASS nichts gesagt wird - das ist ein gewaltiger Unterschied! es wird also einfach richtig interpretiert, was es heißt, wenn jemand eine Aussage verweigert, die er nur dann verweigern darf, wenn er damit sich selbst oder Angehörige belastet. (im gegebenen Fall steht der Bruder ja gar nicht zur Debatte, also ist es lediglich "...sich selbst...")
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Nochmal: Vor Gericht zählt nur das was dort während der Verhandlung gesagt wird.
Und wenn jemand die Aussge aus berechtigtem Grund verweigert, dann ist da so. Nicht der Aussagende muss was beweisen, sondern die Anklagenden.
Daraus folgt rechtlich: Nichts
Lediglich die Tatsache dass an der Stelle nichts weiter kommt.
Kein Gericht sieht das als negativ an, weil daraus nichts rechtssicher folgt.
Aber weiß die polizei wer mit mor verwandt ist? Können sie das prüfen?