Bruder nicht namentlich nennen bei aussage?

2 Antworten

Dann musst du damit leben, dass dir auch der Diebstahl des Kennzeichens unterstellt wird. Wenn du da äusserst, dass du es nicht warst, aber vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machst, lenkst du den Verdacht natürlich in Richtung Familie. Ob man deinem Bruder den Diebstahl nachweisen könnte, wage ich zu bezweifeln, aber in den Fokus der Ermittlungen würde er schon geraten.


Sadamala 
Beitragsersteller
 17.02.2022, 13:57

Aber weiß die polizei wer mit mor verwandt ist? Können sie das prüfen?

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Still  18.02.2022, 08:10
@Sadamala

Ein Blick ins Einwohnermeldeamt sollte reichen.

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Du kannst bei der entsprechenden Frage sagen dass Du Dich auf Dein Zeunisverweigerungsrecht berufst.


Sadamala 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 21:13

Also kann ich sagen es war mein Bruder ohne seinen Namen mit reinzuziehen ?

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horribiledictu  16.02.2022, 21:16
@Sadamala

...also sagen: "das war mein Bruder, aber ich sag euch nicht seinen Namen!"? das funktioniert bestenfalls, wenn du mehrere Brüder hast.

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Sadamala 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 21:17
@horribiledictu

Haha ja 8 ich will halt das sie wissen das ich diese tat nicht begangen habe aber ich will auch keinen belasten wegen der vorstrafe

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superseegers  16.02.2022, 21:18
@Sadamala

Als ob die Polizei zu doof wäre zu ermitteln wer Dein Bruder ist. Was ist an dem o.a. Kommentar von mir so schwer zu verstehen?

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Sadamala 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 21:19
@superseegers

Also sag ich lieber nicht das es mein Bruder war ?

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horribiledictu  16.02.2022, 21:19
@Sadamala

ist dann die Frage, ob sie dir glauben. wenn du Pech hast, frisst du die Strafe.

und ob es richtig ist, deinen Bruder zu decken, sodass er für seine Blödheit nicht die Verantwortung übernehmen muss, ist die nächste Frage.

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Sadamala 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 21:20
@horribiledictu

Wahrscheinlich ist es nicht gut aber da ich nicht vorbestraft bin werde ich aufjedefall so oder so besser weg kommen

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superseegers  16.02.2022, 21:24
@Sadamala

Du sagst "Ich berufe mich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht".

Ganz einfach.

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superseegers  17.02.2022, 00:33
@horribiledictu

Was sie daraus schließen ist vollkommrn egal. Ein solches Schließen ist nicht beweiskräftig.

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horribiledictu  18.02.2022, 20:20
@superseegers

es wird nicht bewertet was nicht gesagt wird, es wird bewertet, DASS nichts gesagt wird - das ist ein gewaltiger Unterschied! es wird also einfach richtig interpretiert, was es heißt, wenn jemand eine Aussage verweigert, die er nur dann verweigern darf, wenn er damit sich selbst oder Angehörige belastet. (im gegebenen Fall steht der Bruder ja gar nicht zur Debatte, also ist es lediglich "...sich selbst...")

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superseegers  19.02.2022, 00:03
@horribiledictu

Nochmal: Vor Gericht zählt nur das was dort während der Verhandlung gesagt wird.

Und wenn jemand die Aussge aus berechtigtem Grund verweigert, dann ist da so. Nicht der Aussagende muss was beweisen, sondern die Anklagenden.

Daraus folgt rechtlich: Nichts

Lediglich die Tatsache dass an der Stelle nichts weiter kommt.

Kein Gericht sieht das als negativ an, weil daraus nichts rechtssicher folgt.

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