Anzeige gegen unbekannt?
was passiert wenn ich eine Anzeige gegen unbekannt mache, weil jemand Unfug im Internet getrieben hat ? Angenommen es findet ein Ermittlungsverfahren statt und die Polizei kann zb anhand der ip oder sonstiges einen beschuldigen festmachen bekomme ich dann Auskunft (Name/Wohnort der Person) darüber oder nicht also wenn das Ermittlungsverfahren noch läuft und noch nicht abgeschlossen ist. Falls nicht wann wäre der frühste Zeitpunkt wenn ich Infos bekomme ? Erhalte ich eine Information sobald der Beschuldigte vorgeladen wurde ?
2 Antworten
Du erhebst ja nicht Klage gegen die Person, sondern erstattest nur Anzeige, somit bist du auch nichts weiter als ein Zeuge.
Den Namen der Person bekommst du wahrscheinlich erst mit deiner Vorladung zum Gericht, wenn es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommt.
"Unfug im Internet" ist keine Straftat.
Du als Anzeiger hast kein Recht auf Aufklärung darüber, wie der Stand der Dinge ist. Irgendwann wirst du eventuell die Nachricht bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Den Wohnort erfährst du natürlich nicht, das geht dich Nichts an. Auch nicht, ob die Person (Ob das ein Beschuldigter wird, entscheidet der Staatsanwalt!) irgendwo vorgeladen wird. Das sind alles Dinge, die dich nichts angehen.
Eventuell wirst du als Zeuge geladen, für den unwahrscheinlichen Fall, dass es vor Gericht geht.
Ich habe mal eine Anzeige wegen "Unfug im Internet" (Volksverhetzung) gegen einen Blogger gestellt, da war die Person bekannt, das hat über 6 Monate gedauert, bis ich eine Info vom Staatsanwalt bekam, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Allerdings wurde die Person vorgeladen, und hat sich bei mir mit einer seitenlangen Hasstirade "bedankt". Meinen Namen hat er natürlich nicht erfahren.
Aber ich mache ja eine Anzeige weil sie mich geschädigt hat ?