Brems/Kupplungshebel motorrad?
Mir sind beide hebel abgebrochen und ich wurde aufgehalten… muss dafür jeweils 170€ zahelen. Meine frage ist da sie an der extra von werk aus geeigneten bruchstelle gebrochen sind ob man dann nicht weiter fahren darf und die strafe nicht gerächt ist.
4 Antworten
...Du kannst mit den gebrochenen Hebeln weder Kupplung noch Bremse zuverlässig bedienen. Somit ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrstüchtig und darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Da Du damit Dich selbst und andere gefährdest, ist eine Strafe völlig gerechtfertigt. Die Sollbruchstellen dienen übrigens dazu, dass bei einem Sturz möglicherweise teurere Schäden als diese Hebel oder ggf. auch schwere Verletzungen vermieden werden...eignen sich aber nicht als Ausrede für verkehrswidriges Verhalten.
ob man dann nicht weiter fahren darf
Ja, man darf dann nicht weiterfahren.
Sobald defekt muss getauscht werden, so einfach ist das...sei froh das die Gurke nicht direkt stillgelegt wurde
Die Strafe ist absolut gerechtfertigt, da die Hebel beschädigt waren.
Sie haben aber extra eine bruchstelle (um weiterfahren zu können)