Braucht man beim Tüv Airbags oder nicht?
Braucht man beim Tüv Airbags oder nicht
Das Auto hat eigentlich Airbags, die lösen aber nicht aus und die Lampe brennt rot und blinkt. Bekommt es jetzt TÜV? Oder muss man um Tüv zu bekommen ein Auto haben wo Airbags drin sind?
PS: für Motorradfahrer gibt es sogar Airbag Westen (zB von Held)
9 Stimmen
7 Antworten
wenn die warnlampe brennt und der prüfer es bemerkt gibt's keinen tüv.wenn die dinger drinn sind müssen sie auch gehn
Ganz sicher bekommst du keinen TÜV, wenn das Airbag-Steuergerät eine rote Warnlampe generiert.
Ich hatte das auch schon mal. Die Ursache war eine einfache Geschichte: Eine Steckverbindung zum Seitenairbag im Sitz war korrodiert. Vorsichtig abschleifen, neu stecken, fertig.
Auch dann bekommst du sicher keinen TÜV. Du kannst nicht ernsthaft erwarten, dass ein unfallbeschädigtes Fahrzeug TÜV bekommt.
Unfallbeschädigt ist kein Problem! Nur dürfen durch den Unfall keine Sicherheitsmängel sein.
Airbags sind genau wie bremsen "sicherheitsrelevant" also bekommst keinen Stempel. Und nur das birnchen tot schalten ist auch nicht, da das bei der zündung kontrolle (alle Lampen im Armaturenbrett an) auffällt.
Also Reparieren lassen, und dann zum tüv
funktionierende natürlich.
Fahrzeuge ohne Licht bzw. ohne Reifen und ohne Bremsen dürfen nicht einmnal mehr vom Hof gefahren werden.
Danke, dass du mich schlauer gemacht hast ;-)
Ich dachte immer, solche Gurken kämen direkt auf den Schrott, ohne Umweg über den TÜV.
Ich weiß zwar, was Du meinst... Aber Deine Beschreibungsweise war etwas unglücklich gewählt! :-)
Wenn der Wagen im Original mit Airbags ausgestattet war und ausgeliefert wurde, müssen diese selbstverständlich vorhanden, eingebaut und funktionstüchtig sein. Sind sie nicht vorhanden oder nicht funktionstüchtig, gibt es zu 100 % keinen TÜV.
Ja die Antwort finde ich super, ich mach das auf eigene Gefahr. Denn auch die Stoßstange ist viel dünner als bei einem Fahrzeug ohne Aerbeck, der hätte viel mehr Balken vor der Motorhaube.
Du bist ein Witzbold. Die Fahrzeuge werden ja komplett abgenommen und für den Straßenverkehr zugelassen. Da ist eben auch mit einkalkuliert, ob ein Airbag verbaut ist oder nicht. Es kommt nicht nur auf die Stoßstange an, sondern auf die Gesamtkonstruktion und die ist eben auch darauf ausgelegt, ob ein Airbag vorhanden ist oder nicht. Und letztlich ist es natürlich auch für die Versicherung und die Einstufung der Versicherung entscheidend, da sie ja womöglich mit schwereren Personenschäden rechnen muss, wenn nicht der volle Schutz durch Ausfall von Sicherheitssystemen gegeben ist.
Abgesehen davon habe ich erstens weder diese Vorgaben und Vorschriften erlassen und zweitens lediglich auf deine Frage geantwortet. Also mach mich jetzt nicht für die korrekte Antwort verantwortlich.
Ist kein Airbag drin und der Querträger ist verbogen