Braucht ein Katzennetz am Balkon eine Genehmigung vom Vermieter?
Ich habe zwei Kater und den Balkon mit einem Katzennetz gesichert.
Wegen den beiden Katzen und den Katzennetz hatte ich anfangs Probleme mit meinem Vermieter, da ich nicht dachte, dass ich die Haltung genehmigen lassen muss bzw. das Aufhängen eines Netzes. Die Probleme waren aber aus der Welt.
Nun ist mein Vermieter stinksauer und überlegt, uns fristlos zu kündigen. Will das diese Woche mit seinem Rechtsanwalt besprechen.
Das Problem ist wieder das Katzennetz. Es war bisher an Klemmstangen befestigt. Da mein einer Kater hat versucht am Netz hochzuklettern, sind schon einige Male die Klemmstangen ungefallen.
Jezt habe ich das Netz mit Kabelbindern am Balkon über mir befestigt, was mit dem Vermieter abgesprochen war, Fand er auch gut, da das Netz richtig ordentlich gespannt ist. Ich hatte aber Probleme mit der senkrechten Befestigung an der Hauswand und darum habe ich das Netz an der Fassande mit Nägeln befestigt. Jetzt ist auch der Abschluss an der Hauswand total ordentlich und vorallem stabil. Es sind wirklich viele Nägel (por Seite 20), aber es ist kein Putz abgeplatzt und ich verschließe die Löcher auch wieder, wenn ich ausziehe.
Mein Vermieter will mir nun kündigen, da er meint, dass ich kein Recht habe, die Fassafe anzubohren und er das nie erlaubt hätte.
Muss ich mir Gedanken machen ?
5 Antworten
Ja, du hast das Haus unerlaubt beschädigt und auch wenn Löcher in deiner Mietsache erlaubt sind, so sieht es außen anders aus. Vielleicht kann ein Anwalt etwas basteln, wenn er besser als der Anwalt des Vermieters ist.
Anscheinend habt ihr manchmal Kontakt zum Vermieter. Eventuell käme eine Entschuldigung und Absprache zum Thema für euch in Frage.
Mein Vermieter will mir nun kündigen, da er meint, dass ich kein Recht habe, die Fassafe anzubohren und er das nie erlaubt hätte.
Da hat er Recht. Selbst Schuld.
Du hättest einfach ein Gerüst aus Holz bauen müssen oder können und darüber dann das Netz gespannt.
Das ist ein Problem
Dieses Webseite suggeriert dass es erlaubt sein
ABER
Eben nicht die Nägel in die Hauswand.
Wenn man Innen im Haus ein paar Nägel einschlägt um Bilder aufzuhängen, so ist dies in der Regel kein Problem.
Die außenfassade ist jedoch Wärme gedämmt. Du kannst die Dämmung kaum reparieren. Damit ist es ein Eingriff in die Bausubstanz.
Versuche dich gütlich mit dem Vermieter zu einigen. Der Schaden ist eh schon entstanden und den wirst du wohl so oder so spätestens nach Auszug berechnet bekommen.
Eine solche Sicherungsmaßnahme mit einem Katzennetz dürfen Vermieter auch nicht einfach verbieten, befand das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Schöneberg (Az.: 18 C 336/19), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr 20/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
Doch Vorsicht:
Je nach Befestigugnsart wertet ein Gericht z.b.eine Holzkonstruktion und Katzennetz als „bauliche Veränderung“, da das Netz das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigt. Für eine bauliche Veränderung benötigen Mieter aber die Zustimmung des Vermieters, die nicht erteilt werden muss.
Als Mieter bewegen Sie sich da rechtlich auf sehr dünnem Eis.
schau mal hier, das ist interessant: https://hammer-rechtsanwaelte.de/neuigkeiten-detail/genehmigungspflicht-darf-der-mieter-ein-katzennetz-am-balkon-anbringen
Du solltest mal selber lesen, was du verlinkst. In der Frage: 20 Löcher pro Seite mit Nägeln in Fassade. In deinem verlinkten Text: "ohne Eingriff in die Substanz des Hauses montiert". Das ist also ein ganz anderer Sachverhalt.