Braucht ein Katzennetz am Balkon eine Genehmigung vom Vermieter?

5 Antworten

Ja, du hast das Haus unerlaubt beschädigt und auch wenn Löcher in deiner Mietsache erlaubt sind, so sieht es außen anders aus. Vielleicht kann ein Anwalt etwas basteln, wenn er besser als der Anwalt des Vermieters ist.

Anscheinend habt ihr manchmal Kontakt zum Vermieter. Eventuell käme eine Entschuldigung und Absprache zum Thema für euch in Frage.

Mein Vermieter will mir nun kündigen, da er meint, dass ich kein Recht habe, die Fassafe anzubohren und er das nie erlaubt hätte.

Da hat er Recht. Selbst Schuld.

Du hättest einfach ein Gerüst aus Holz bauen müssen oder können und darüber dann das Netz gespannt.

Das ist ein Problem

Dieses Webseite suggeriert dass es erlaubt sein

Genehmigungspflicht: Darf der Mieter ein Katzennetz am Balkon anbringen? - Hammer Rechtsanwälte (hammer-rechtsanwaelte.de)

ABER

Eben nicht die Nägel in die Hauswand.

Wenn man Innen im Haus ein paar Nägel einschlägt um Bilder aufzuhängen, so ist dies in der Regel kein Problem.

Die außenfassade ist jedoch Wärme gedämmt. Du kannst die Dämmung kaum reparieren. Damit ist es ein Eingriff in die Bausubstanz.

Versuche dich gütlich mit dem Vermieter zu einigen. Der Schaden ist eh schon entstanden und den wirst du wohl so oder so spätestens nach Auszug berechnet bekommen.

Eine solche Sicherungsmaßnahme mit einem Katzennetz dürfen Vermieter auch nicht einfach verbieten, befand das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Schöneberg (Az.: 18 C 336/19), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr 20/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

Doch Vorsicht:

Je nach Befestigugnsart wertet ein Gericht z.b.eine Holzkonstruktion und Katzennetz als „bauliche Veränderung“, da das Netz das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigt. Für eine bauliche Veränderung benötigen Mieter aber die Zustimmung des Vermieters, die nicht erteilt werden muss.

Als Mieter bewegen Sie sich da rechtlich auf sehr dünnem Eis.

Woher ich das weiß:Recherche

priesterlein  07.08.2024, 10:19

Du solltest mal selber lesen, was du verlinkst. In der Frage: 20 Löcher pro Seite mit Nägeln in Fassade. In deinem verlinkten Text: "ohne Eingriff in die Substanz des Hauses montiert". Das ist also ein ganz anderer Sachverhalt.