Wer ist zuständig Vermieter oder Bauunternehmer?

3 Antworten

Auch von mir: Ansprechpartner ist Dein Vermieter. Da gibt es kein "Abwimmeln" und auch keinen "Verweis auf den Unternehmer". Der Vermieter hat mit dem Unternehmer einen Vertrag und muss für die Durchsetzung sorgen.

Was mich aber mehr aufschreckt ist die Schilderung mit dem Wasser und den Kieselsteinen. Lasse Dir den verantwortlichen Bauleiter nach LBO benennen (§ 45 LBO - Bauleiter - dejure.org). Für diese Arbeiten muss m.E. eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden (Gefährdungsbeurteilung – Wikipedia).

Bei Arbeiten über Dir muss eigentlich die Nutzung der darunterliegenden Flächen - temporär - gesperrt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 30 Jahren Bau-PM/-PS bei Großprojekten aller Art

Dein Ansprechpartner ist dein Vermieter. Mit dem Bauunternehmen hast du als Mieter kein Vertragsverhältnis.

Für Schäden haftet das Bauunternehmen gegenüber dem Vermieter. Das solltest du gründlich dokumentieren und zeitnah an den Vermieter melden. Nicht dass der dir beim Auszug das Paket oder andere Schäden von der Kaution ab zieht.


Jojolenchen88 
Beitragsersteller
 16.08.2023, 12:15

Danke. Das habe ich mir auch so gedacht. Und natürlich habe ich die Angst, daß ich bei Auszug dafür bezahlen müßte. Aber auch, daß ich mit dem Bauunternehmen streiten muß. Wie gesagt, der Vermieter schrieb in einer früheren Mail, daß er sich darüber nicht äußert und keinen Ablauf bekannt gibt. Alles soll der Mieter mit dem Bauunternehmen klären.

Im Übrigen ist es so, daß es sich beim Bauunternehmer um den Generalbauunternehmer handelt. Der Vermieter hat da wohl sein Gewährleistungsrecht gerichtlich durchgesetzt und nun wird zwischen denen nichts abgesprochen. Ich frage mich, wie mache ich das jetzt bloß mit dem Schreiben.

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JayCeD  16.08.2023, 12:20
@Jojolenchen88
Alles soll der Mieter mit dem Bauunternehmen klären.

Da würde ich darauf antworten: "Ich als Mieter habe kein Vertragsverhältnis mit dem von Ihnen beauftragen Unternehmen. Mein Ansprechpartner bleiben sie als mein Vermieter."

Das Bauunternehmen wird dich erst recht nur abwimmeln. Für die bist du nur ein Störfaktor.

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Der Ansprechpartner ist derjenige, mit dem du einen Vertrag hast. Das wäre dann der Vermieter. Mit dem Bauunternehmer hast du keinen Vertrag. Der besteht zwischen Eigentümer der Immobilie und Bauunternehmen.

Du solltest alle Schäden dokumentieren und dem Vermieter mitteilen und die Behebung einfordern.


Jojolenchen88 
Beitragsersteller
 16.08.2023, 12:17

ja, danke. Und wenn er damit kommt, daß ich meine Haftpflichtversicherung beauftragen muß. Ich hatte im ganzen Leben (65 Jahre) noch nie eine benötigt und habe somit gar keine

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JayCeD  16.08.2023, 12:23
@Jojolenchen88

Das kann er sich zwar wünschen. Da hat er aber keinen Anspruch darauf. Deine Haftpflicht würde dir auch was husten wenn sie schäden regulieren soll die du nicht zu verantworten hast.

Eine solche Aufforderung seitens des Vermieters wäre Anstiftung zum Versicherungsbetrug und strafbar.

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maja0403  16.08.2023, 12:24
@Jojolenchen88

Ein großer Fehler. Einer Haftpflichtversicherung sollte jeder haben.

Aber mal abgesehen davon ist das ganz sicher kein Fall für die Haftpflichtversicherung des Mieters.

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