Wer ist zuständig Vermieter oder Bauunternehmer?
Mietshaus Erstbezug 2020.
2023 Vermieter kündigt an, Balkonsanierung durchführen zu lassen.
Im April 2023 gehts los. Kinderspielplatz und 2 obere Etagen mit je 9 Wohnungen.
Kinderspielplatz bis dato nicht fertig.
Ab 15.6.23 solls endlich losgehen mit den Balkonen.
Die Balkone sollen freigeräumt werden durch den Mieter.
Zu den Wohnungen (Mietern) gibt es keine ordentliche Absprache, weder vom Vermieter noch vom Bauunternehmen.
Es sind keine Kellerräume vorhanden in denen man die Balkonmöbel und Pflanzen unterstellen könnte. Nach Rückfrage beim Vermieter verweigert dieser diese Zusammenarbeit und verweist auf den Bauunternehmer.
FRage: Wer ist in dieser Angelegenheit der Ansprechpartner für den Mieter?
Bis dato sind noch mehre Balkone nicht bearbeitet worden. Da es keine Absprache gibt wie vorgegangen wird und wie lange es dauern wird sind die Balkone auch noch nicht geräumt (wohin damit auf unbestimmte Zeit?)
Die wenigen fertigen Balkone wurde zunächst so bearbeitet, daß der Unterbau ( bei 6x 1,50) daß tonnenweise Kieselsteine per Schubkarre mitten durch die Wohnung entsorgt wurde und danach mit dem Personenaufzug nach unten transportiert wurde. Alle Verlegungspannele wurde über diesen Weg entsorgt und neue auf diesem Weg zum Balkon transport.iert. Schweres Gerät( Säge) und alle notwenigen
Schienen zum Verbau wurden durch die Wohnung transportiert. 3- 5 Bauarbeiter ramponieren den Eichenparkettboden.
Was ist wenn ein Schaden ensteht. Wer ist Ansprechpartner.
Heute, taufrisch habe ich auf meinem Balkon gesessen als plötzlich schwappweise
Wasser und Kieselsteine auf mich niederprasselten (Überliegende Etage Balkon Fallrohr) Es ist mir nichts weiter passiert aber ich war nass und die Steinehätten mich treffen können.
Wer ist Ansprechpartner wenn etwas passiert? Wenn es der Vermieter ist mit dem ich ausschließlich einen Mietvertrag habe frage ich mich wie ich in der Sache ihm gegenüber reagieren muß.
3 Antworten
Auch von mir: Ansprechpartner ist Dein Vermieter. Da gibt es kein "Abwimmeln" und auch keinen "Verweis auf den Unternehmer". Der Vermieter hat mit dem Unternehmer einen Vertrag und muss für die Durchsetzung sorgen.
Was mich aber mehr aufschreckt ist die Schilderung mit dem Wasser und den Kieselsteinen. Lasse Dir den verantwortlichen Bauleiter nach LBO benennen (§ 45 LBO - Bauleiter - dejure.org). Für diese Arbeiten muss m.E. eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden (Gefährdungsbeurteilung – Wikipedia).
Bei Arbeiten über Dir muss eigentlich die Nutzung der darunterliegenden Flächen - temporär - gesperrt werden.
Dein Ansprechpartner ist dein Vermieter. Mit dem Bauunternehmen hast du als Mieter kein Vertragsverhältnis.
Für Schäden haftet das Bauunternehmen gegenüber dem Vermieter. Das solltest du gründlich dokumentieren und zeitnah an den Vermieter melden. Nicht dass der dir beim Auszug das Paket oder andere Schäden von der Kaution ab zieht.
Alles soll der Mieter mit dem Bauunternehmen klären.
Da würde ich darauf antworten: "Ich als Mieter habe kein Vertragsverhältnis mit dem von Ihnen beauftragen Unternehmen. Mein Ansprechpartner bleiben sie als mein Vermieter."
Das Bauunternehmen wird dich erst recht nur abwimmeln. Für die bist du nur ein Störfaktor.
Der Ansprechpartner ist derjenige, mit dem du einen Vertrag hast. Das wäre dann der Vermieter. Mit dem Bauunternehmer hast du keinen Vertrag. Der besteht zwischen Eigentümer der Immobilie und Bauunternehmen.
Du solltest alle Schäden dokumentieren und dem Vermieter mitteilen und die Behebung einfordern.
ja, danke. Und wenn er damit kommt, daß ich meine Haftpflichtversicherung beauftragen muß. Ich hatte im ganzen Leben (65 Jahre) noch nie eine benötigt und habe somit gar keine
Das kann er sich zwar wünschen. Da hat er aber keinen Anspruch darauf. Deine Haftpflicht würde dir auch was husten wenn sie schäden regulieren soll die du nicht zu verantworten hast.
Eine solche Aufforderung seitens des Vermieters wäre Anstiftung zum Versicherungsbetrug und strafbar.
Ein großer Fehler. Einer Haftpflichtversicherung sollte jeder haben.
Aber mal abgesehen davon ist das ganz sicher kein Fall für die Haftpflichtversicherung des Mieters.
Danke. Das habe ich mir auch so gedacht. Und natürlich habe ich die Angst, daß ich bei Auszug dafür bezahlen müßte. Aber auch, daß ich mit dem Bauunternehmen streiten muß. Wie gesagt, der Vermieter schrieb in einer früheren Mail, daß er sich darüber nicht äußert und keinen Ablauf bekannt gibt. Alles soll der Mieter mit dem Bauunternehmen klären.
Im Übrigen ist es so, daß es sich beim Bauunternehmer um den Generalbauunternehmer handelt. Der Vermieter hat da wohl sein Gewährleistungsrecht gerichtlich durchgesetzt und nun wird zwischen denen nichts abgesprochen. Ich frage mich, wie mache ich das jetzt bloß mit dem Schreiben.