Darf der Vermieter Balkone anbauen, gegen den Wunsch der Mieter? Wohnungsgenossenschaft. ?

5 Antworten

Die Hauptfrage ist: darf die Genossenschaft so über unsere Köpfe entscheiden?

Vermieter = Die Genossenschaft. Da gab es bestimmt eine Mitgliederversammlung, die entschieden hat, dass unter den wohl neuen Voraussetzungen Balkone angebaut werden.

Ihr seid ebenfalls Mitglieder und Ihr wurdet bestimmt auch eingeladen. Wenn Ihr bei der Abstimmung nicht zugegen wart, wurde natürlich über Eure Köpfe hinweg entschieden. Falls die Satzung eine Mehrheitsentscheidung vorsieht und Ihr auf der Seite der Minderheit wart, müsst Ihr das Ergebnis ebenfalls so hinnehmen.

Was vor 8 Jahren Sache war, kann sich aus verschiedenen Gründen zwischenzeitlich geändert haben.

Die Mietparteien (Genossen) haben in einer erneuten Abstimmung nun mehrheitlich dafür gestimmt. Eure damalige Entscheidung gegen eine Wohnung mit Balkon ist dafür nicht relevant und Ihr werdet kaum im Vertrag stehen haben, dass niemals ein Balkon angebaut werden darf.

Wenn Eure Hausseite damals aus welchen Gründen auch immer für Balkonanbau ungeeignet war, so kann sich auch das zwischenzeitlich geändert haben. Baurechtliche Fragen oder die Statik aufgrund geänderter Bauweise können diese Probleme aus dem Weg geräumt haben.

Dass ein Balkon angebaut werden soll, muss aber nicht bedeuten, dass bei Euch auch ein Zugang gemacht wird. Wenn Ihr Euch dagegen wehrt und das gut begründet, warum das bei Euch nicht möglich ist, wird man den Balkon zwar anbauen, aber nicht den nötigen Wanddurchbruch für eine Tür machen. Sieht zwar dann etwas blöd aus, aber was soll’s. Die Tür kann dann immer noch rausgebrochen werden, wenn Ihr mal auszieht. Die Miete dürfte dann allerdings auch nicht angehoben werden. Eure zusätzlichen Gründe haben überhaupt keine Bedeutung.

Mein Vorschlag: Besprecht das ganze doch mal mit einem Rechtsanwalt. Der kann prüfen, ob der Beschluss rechtmäßig zustande kam und kann Euch helfen, wenn es darum geht, den Türdurchbruch erst einmal abzuwehren.

Das ist tatsächlich so in meinem Bekanntenkreis passiert. Sie hat sich gegen einen Balkon entschieden. Der Zugang und der Balkon würde trotzdem gebaut, aber der Zugang war für sie nicht zu öffnen und sie musste auch nicht die Mieterhöhung bezahlen. Gegen den Bau des Balkons, könnte sie aber nichts machen.


Der Vermieter ist eine Wohnungsgenossenschaft. Unsere Anteile haben wir eingezahlt.

Ihr seit quasi "Miteigentümer" und anteilig bist Du/Ihr selbst Euer eigener Vermieter.

Wenn ein Beschluss der Genossenschaft unwirksam / unrechtmäßig ist, dann könnt ihr den, im Rahmen der Fristen anfechten.

Da ist ein Anwalt ratsam.


bwhoch2  02.04.2025, 13:30

Der Beschluss wurde wohl längst mehrheitlich gefasst und daran wird nichts mehr zu rütteln sein. Wer nicht hingeht, wenn eingeladen wird, ist selbst schuld.

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Der Eigentümer, die WEG oder die Genossenschaft einer Wohnanlage können Wertverbesserungen der Wohnqualtät, dazu gehören auch Balkone, beschließen.

Nicht der Mieter, sondern der Eigentümer entscheidet über Wohnungsveränderungen. Vielleicht ist die Technik jetzt weiter, so dass der Anbau möglich ist.