Darf der Vermieter Balkone anbauen, gegen den Wunsch der Mieter? Wohnungsgenossenschaft. ?
Folgende Situation. Wir sind vor etwa 8 Jahren in ein Mehrfamilienhaus eingezogen, in eine Wohnung ohne Balkon. Zuerst als Untermieter, später dauerhaft die Wohnung übernommen. Der Vermieter ist eine Wohnungsgenossenschaft. Unsere Anteile haben wir eingezahlt. Schon ca. 2 Wochen vor dem Vertragsabschluss wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass an unserer Seite ein Balkonanbau nicht vorgesehen ist, aus folgenden Gründen:
- die Mietparteien des Hauses haben sich bereits dagegen entschieden
- wir hätten uns bewusst für eine Wohnung ohne Balkon entschieden
und das beste:
- unsere Hausseite (Giebelhaus) ist für Balkonanbau UNGEEIGNET.
Das hat uns wunderbar gepasst, wir haben den Mietvertrag abgeschlossen und haben uns all die Jahre in der Wohnung eingerichtet, wie es uns passt. Nun bekommen wir plötzlich Bescheid, dass bei uns für nächstes Jahr eine Balkonanbau stattfinden wird.
Für uns bedeutet das vor allem, dass wir fast die gesamte Zimmereinrichtung verändern müssen, denn der Balkon würde an der länglichen Seite angebaut und die Tür wird mittig in der Zimmerwand sein. Das Zimmer ist insgesamt nicht besonders groß und etwas schmal. Wir haben teilweise maßgefertigte Möbelstücke. Alles ist exakt angepasst. Ein Umbau würde wieder bedeutende Kosten verursachen.
Die Miete wird ebenfalls um “nur“ 55 Euro angehoben (“aber die Kosten können steigen“).
Abgesehen davon haben wir einige zusätzliche Gründe gegen diesen Balkonanbau: tatsächlich ungünstige Lage, Probleme mit Rauchern usw.
Natürlich werden wir noch unseren Vermieter ansprechen, mit den Nachbarn reden usw. Aber zuerst wollte ich Eure Erfahrungen und Wissen erfragen. Vielleicht kennt sich da jemand aus.
Die Hauptfrage ist: darf die Genossenschaft so über unsere Köpfe entscheiden? Wobei die schriftlichen Bescheide sich komplett widersprechen und wir wurden quasi vor dem Vertragsabschluss irregeleitet. Außerdem bis jetzt wurden bei solchen Entscheidungen immer die Mieter miteinbezogen. Diesmal aber nicht.
5 Antworten
Die Hauptfrage ist: darf die Genossenschaft so über unsere Köpfe entscheiden?
Vermieter = Die Genossenschaft. Da gab es bestimmt eine Mitgliederversammlung, die entschieden hat, dass unter den wohl neuen Voraussetzungen Balkone angebaut werden.
Ihr seid ebenfalls Mitglieder und Ihr wurdet bestimmt auch eingeladen. Wenn Ihr bei der Abstimmung nicht zugegen wart, wurde natürlich über Eure Köpfe hinweg entschieden. Falls die Satzung eine Mehrheitsentscheidung vorsieht und Ihr auf der Seite der Minderheit wart, müsst Ihr das Ergebnis ebenfalls so hinnehmen.
Was vor 8 Jahren Sache war, kann sich aus verschiedenen Gründen zwischenzeitlich geändert haben.
Die Mietparteien (Genossen) haben in einer erneuten Abstimmung nun mehrheitlich dafür gestimmt. Eure damalige Entscheidung gegen eine Wohnung mit Balkon ist dafür nicht relevant und Ihr werdet kaum im Vertrag stehen haben, dass niemals ein Balkon angebaut werden darf.
Wenn Eure Hausseite damals aus welchen Gründen auch immer für Balkonanbau ungeeignet war, so kann sich auch das zwischenzeitlich geändert haben. Baurechtliche Fragen oder die Statik aufgrund geänderter Bauweise können diese Probleme aus dem Weg geräumt haben.
Dass ein Balkon angebaut werden soll, muss aber nicht bedeuten, dass bei Euch auch ein Zugang gemacht wird. Wenn Ihr Euch dagegen wehrt und das gut begründet, warum das bei Euch nicht möglich ist, wird man den Balkon zwar anbauen, aber nicht den nötigen Wanddurchbruch für eine Tür machen. Sieht zwar dann etwas blöd aus, aber was soll’s. Die Tür kann dann immer noch rausgebrochen werden, wenn Ihr mal auszieht. Die Miete dürfte dann allerdings auch nicht angehoben werden. Eure zusätzlichen Gründe haben überhaupt keine Bedeutung.
Mein Vorschlag: Besprecht das ganze doch mal mit einem Rechtsanwalt. Der kann prüfen, ob der Beschluss rechtmäßig zustande kam und kann Euch helfen, wenn es darum geht, den Türdurchbruch erst einmal abzuwehren.
Das ist tatsächlich so in meinem Bekanntenkreis passiert. Sie hat sich gegen einen Balkon entschieden. Der Zugang und der Balkon würde trotzdem gebaut, aber der Zugang war für sie nicht zu öffnen und sie musste auch nicht die Mieterhöhung bezahlen. Gegen den Bau des Balkons, könnte sie aber nichts machen.
Der Vermieter ist eine Wohnungsgenossenschaft. Unsere Anteile haben wir eingezahlt.
Ihr seit quasi "Miteigentümer" und anteilig bist Du/Ihr selbst Euer eigener Vermieter.
Wenn ein Beschluss der Genossenschaft unwirksam / unrechtmäßig ist, dann könnt ihr den, im Rahmen der Fristen anfechten.
Da ist ein Anwalt ratsam.
Der Eigentümer, die WEG oder die Genossenschaft einer Wohnanlage können Wertverbesserungen der Wohnqualtät, dazu gehören auch Balkone, beschließen.
Nicht der Mieter, sondern der Eigentümer entscheidet über Wohnungsveränderungen. Vielleicht ist die Technik jetzt weiter, so dass der Anbau möglich ist.
Der Beschluss wurde wohl längst mehrheitlich gefasst und daran wird nichts mehr zu rütteln sein. Wer nicht hingeht, wenn eingeladen wird, ist selbst schuld.