Mama verstorben Sie hatte ein Haus kein Testament oder Erbschein vorhanden was nun?


10.12.2022, 02:26

Ich bin auch das einzigste Kind und Papa ist auch schon 2018 verstorben.

9 Antworten

Wende dich am besten an einem Anwalt.
da du ihre Tochter bist und dein Papa auch verstorben ist, bist du ja eigentlich Ihre Erbin und soweit ich es kenne solltest du auch das Haus dann grundbuchamtlich übertragen lassen aber das kann dir ein Anwalt am besten erklären.

zudem schau dir ihre Versicherungen an. Den Versicherern musst du dann die Sterbeurkunde zuschicken. Die Gebäudeversicherung solltest du aber belassen, diese geht dann auf dem neuen Eigentümer rüber und dieser kann dann entscheiden ob er diese übernimmt oder kündigt. Sollte sie noch eine Lebensversicherung haben soll hier die Bezugsberechtigte Person die Summe erhalten. Sollte keine bestimmte Person angegeben sein bekommst du es als ihr Kind.

mein herzliches Beileid 💐


ZiegemitBock  10.12.2022, 02:38

Dazu braucht man aber wirklich keinen Anwalt.

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die gesetzliche Erbfolge begünstigt die Verwandten 1. Grades (Kinder / Eltern) zuerst. Wie das genau geregelt ist musst Du googlen.

Das Nachlassgericht benachrichtigt die Erben über den Anfall eines Erbes, danach kann der Erbe das Erbe innerhalb einer Frist ausschlagen.

Du musst aber nicht warten bis das Nachlassgericht dich beanachrichtigt und kannst jetzt schon beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen.

Das Nachlassgericht ist übrigens das Amtsgericht am Wohnort des Erblassers.

Den Erbschein benötigst Du für alle Rechstgeschäfte die das Erbe betreffen - Auflösen von Konten, Umschreibungen im Grundbuch etc.

Mein Beileid.

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht erstellt, wenn kein Testament vorliegt oder hinterlegt ist tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Da du Einzelkind bist, und beide Elternteile verstorben sind, bist du Alleinerbe.

Du benötigst den Erbschein und kannst dann alles in die Wege leiten, Versicherungen informieren, Bank informieren, Termin beim Notar wegen der Immobilie, etc.

Ist kein Testament oder Erbvertrag vorhanden und gibt es auch keine gesetzlichen Erben oder haben alle Erben die Erbschaft zum Beispiel wegen Überschuldung ausgeschlagen, erbt das Bundesland, in dem der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ZiegemitBock  10.12.2022, 02:28

Ein Kind ist aber ein gesetzlicher Erbe.

Iceshine86 
Beitragsersteller
 10.12.2022, 02:33
@DerAdelsmann

Ich hab ja nicht enterbt habe nur kein Testament oder erbschein von ihr das hatte Sie auch nicht gemacht soweit ich weis

Kwalfleisch  10.12.2022, 02:34
@DerAdelsmann

Ja, aber ist halt nicht und wenn sie so was gefunden hätte, hätte sie es einfach verbrannt.

ZiegemitBock  10.12.2022, 02:36
@DerAdelsmann

Fun fact: Zumindest in Deutschland kann man Kinder nicht komplett enterben. Der Pflichtteil steht jedem gesetzlichen Erben zu.

Kwalfleisch  10.12.2022, 02:39
@ZiegemitBock

Funfact, das ist halt falsch.

Du kannst komplett enterbt werden, allerdings musst du dir dafür etwas Zuschulden kommen lassen.

Nicht einfach so, aber es geht manchmal.

ZiegemitBock  10.12.2022, 02:47
@Kwalfleisch

Okay, Du spielst auf die Erbunwürdigkeit an. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass der FS seine Mutter nicht umgebracht hat.

Erbunwürdig ist,

  1. wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben.
  2. wer den Erblaser vorsätzlich und widerrechtlich verhindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,
  3. wer den Erblasser durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,
  4. wer sich in Ansehung einer Verfügung des Erblassers von Todes wegen einer Straftat nach den §§ 267, 271 bis 274 des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht hat.

https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/erbrecht-erbschaft-testament/testament-anfechten-irrtum-testierunfaehigkeit/erbunwuerdigkeit-erbe-verwirken.html

Kwalfleisch  10.12.2022, 02:49
@ZiegemitBock

Hast du schön kopiert, ich habs auch n ur gesagt, weil ich dich nicht leiden kann.

Natürlich spielt das keine Rolle und auch wieder....Sie hätte es ja gefunden.

Also wenn ich so was an ihrer Stelle gefunden hätte, hätte ich das verbrannt.

Iceshine86 
Beitragsersteller
 10.12.2022, 03:02
@Kwalfleisch

Was verbrannt? Kannst du mal aufhören so n scheiß zu labbern. Weißt du wie ich mich fühle??? Also hör einfach auf wenn du nix sinnvolles hinzufügen kannst.

ZiegemitBock  10.12.2022, 03:04
@Kwalfleisch

Das kann man nicht erklären, Erbunwürdigkeit muss ein Gericht feststellen. Und jetzt hör mal auf, auf frisch verwaisten Menschen herumzuhacken, das ist ja widerlich.

Iceshine86 
Beitragsersteller
 10.12.2022, 03:08
@Kwalfleisch

Ach ja und warum sollte ich das? Geb mir ein Grund dafür? Du bist einfach nur Abschaum...Leben deine Eltern noch? Wenn ja sei froh das du noch nicht so ein Schicksal hattest.

Schimeck  10.12.2022, 02:33

Was für ein Blödsinn, gerade ohne Testament tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein.

Dann erbst du als einziges Kind, wenn kein Testament vorhanden ist. Für die immobilie benötigst du einen Erbschein. Den bekommst du beim zuständigen Amtsgericht gegen Gebühr.

Damit kannst du die immobilie dann im Grundbuch auf dich umschreiben lassen und darüber verfügen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung