Brauch ich für einen Radlader einen Führerschein?
Also bin 16 arbeite bei einem Bauern und habe den Führerschein a1 fürs Motorrad
Nun meinte der Bauer das ich mit dem radlader den er hat auch außerhalb des Hofes also im Straßenverkehr fahren darf um mit ihm zb heuballen zu holen
Er meinte weil es ein selbstfahrende Arbeitsgerät ist oder so der radlader fährt max 20kmh und er wird nur für arbeiten benutzt und hat kein Nummernschild also nur zum heu aufladen auf dem 1km entfernten feld
4 Antworten
Dein Bauer hat nicht ganz Recht. Mit dem Führerschein der Klasse B wäre die Klasse L eingeschlossen, die du für Traktoren bis 40 km/h und für "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" unter 20 km/h brauchst.
In deinem A1-Schein ist die Klasse L aber nicht enthalten.
Dieses Heu kann für dich und auch für ihn sehr teuer werden.
Allerdings solltest du das nicht brüsk ablehnen, sondern nur sagen, dass du nach deinem Wissen mit der Klasse A 1 die Maschine nicht fahren darfst. Er müsse sich da kundig machen.
das ist ein Motorradführerschein,
für diese Dinger bräuchtest du den L bis max. 20 km/h;
Ja, brauchst Du die Klasse L.
Nun meinte der Bauer das ich mit dem radlader den er hat auch außerhalb des Hofes also im Straßenverkehr fahren darf um mit ihm zb heuballen zu holen
Aber Du nicht !!
Man kann zwar mit 16 einen Führerschein der Klasse L erwerben - einen Radlader darf man allerdings erst ab 18 fahren!
Anforderungen an den Radlader-Fahrer
Um mit einem Radlader am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. Diese Vorgabe der Berufsgenossenschaft gilt für alle kraftbetriebenen Baumaschinen. Ergänzend muss der Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein. Für Radlader bis zu 20 km/h ist ein Führerschein der Klasse 5 oder L erforderlich.