Führerschein Klasse 3 für Traktor?
Ich habe bereits etwas im Internet recherchiert, bin mir aber für den konkreten Fall doch nicht sicher: Ein im Juli 1962 geborener Führerscheininhaber der Klasse 3, erworben im Juli 1980, besitzt noch den alten "grauen Lappen", den er vor dem 19. Januar 2023 nicht umtauschen wird. Er hat also auch nicht vor 1999 einen Umtausch mit Eintragung der Klasse T beantragt. Er möchte im öffentlichen Straßenverkehr einen Traktor fahren. Darf er das? Gibt es eine durch die Fahrerlaubnis bedingte Beschränkung auf landwirtschaftliche Zwecke bzw. gibt es eine durch die Fahrerlaubnis bedingte Unterscheidung grünes/schwarzes Nummernschild? Gibt es ein durch die Fahrerlaubnis bedingtes Limit bei der Höchstgeschwindigkeit? Gibt es eine durch die Fahrerlaubnis bedingte Gewichtsbeschränkung? Gibt es durch die Fahrerlaubnis bedingte Restriktionen beim Ziehen von Anhängern? Ich benötige nicht die Darstellung aller Regelungen, sondern bitte nur die Antworten für diesen Fall. Danke!
3 Antworten
wenn er die alte klasse 3 hat hat er automatisch den L oder früher klasse 4 dabei.bei landwirtschaftlicher nutzung grünes kennzeichen hat er keine gewichtsbeschränkung falls es schwarz ist ist bei 7,5 ton schluss
Hallo,
ja solange er noch im Besitz der alten Grauen Pappe ist, darf er auch alle Fahrzeuge, die von der alten Klasse 3 eingeschlossen waren, damit fahren.
Im Falle der eingeschlossenen Klasse 4 darf er somit Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h fahren, was bedingt, das der Traktor als solches zugelassenen wurde.
Die Farbe der Kennzeichen hat damit übrigens weniger zu tun, da ein Grünes Nummernschild nur besagt, das für das betreffende Fahrzeug keine Kfz-Steuer erhoben wird.
Sobald Anhänger mitgeführt werden, darf die Geschwindigkeit nur 25 Km/h betragen.
Daher muss man also aufpassen, wenn es sich um neue Landwirtschaftliche Fahrzeuge handelt, da seit etwa 30 Jahren Traktoren und Anhänger für höhere Geschwindigkeiten gebaut wurden bzw. bei Traktoren die Geschwindigkeit ohnehin immer von der jeweiligen Bereifung des Treckers bestimmt wird.
Sehr guter Hinweis mit der Höchstgeschwindigkeit! De facto kann man in der Praxis nämlich die meisten Traktoren nicht mehr fahren, da diese für mehr als 40 km/h (bzw. Anhänger 25 km/h) zugelassen sind.