Blinken wenn die Mittellinie nicht überfahren wird?
Sowohl innerorts als auch außerorts soll man ja beim Umfahren von Hindernissen vor dem Ausscheren links blinken, wenn man dabei die Mittellinie überfährt (im Alltag macht es eh niemand und wenn dann nur außerorts... aber ich frage für meine Prüfung😭)
Angenommen ich fahre auf einer gut ausgebauten Straße und will ein Hindernis (zB parkendes Auto) umfahren. Beim Ausscheren wäre ich nicht auf der anderen Seite der Straße, es würde maximal die linke Autoseite knapp rechts neben der Mittellinie fahren.
Meine Frage ist jetzt: muss man in dieser Situation blinken? Man überfährt ja nicht die Mittellinie (kommt allerdings dem Gegenverkehr sehr nahe)
Bin mir sehr unsicher und jaa lieber zu viel geblinkt als zu wenig, aber ich wollte mal wissen, ob das geregelt ist.
5 Antworten
Hallo DeppGirl
Ich würde im Zweifelsfall immer blinken. In so einer Situation finde ich es sinnvoll, da ja das Blinken den anderen Verkehrsteilnehmern mitteilen soll, was du gleich machst, und wenn du nach rechts ausscheren möchtest, ist Blinken sinnvoll, auch wenn du nicht die Mittellinie überfährst. Nicht vergessen dann wieder nach rechts zu blinken
Gruß Paul
Ich blinke dann auch immer. Weil es knapp wird und eventuell ein Breites Fahrzeug, welches nur knapp auf die Fahrspur passt hinter mir ist. Blinken ist Kommunikation unter Kraftfahrzeugen und Verkehrsteilnehmern und man sollte immer untereinander kommunizieren um Unfälle zu vermeiden.
In § 6 Satz 3 StVO ist folgendes geregelt:
Muss ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen – wie beim Überholen – anzukündigen.
Das Ausscheren wäre in dem Fall der Wechsel auf die Gegenspur. Somit müsstest du nicht blinken, wenn du auf deinem Fahrstreifen bleibst.
Da es in der Praxis aber oft so ist, dass du beim Vorbeifahren meist sehr nah an die Mittellinie kommst, ist es immer ratsam, vorher zu blinken, um entgegenkommende Fahrzeuge nicht zu "überraschen" und zu gefährden.
In der Prüfung auf jeden Fall blinken – auch beim Wiedereinordnen nach rechts.Viel Glück! :)
Gute Frage. Ich denke, dass ein Blinken sinnvoll wäre. Es dient ja dazu, andere Verkehrsteilnehmer darauf vorzubereiten, was man selber vorhat.
Eine Pflicht zum Blinken könnte sich aus dem Rechtsfahrgebot ergeben, das besagt, dass man auch innerhalb der eigenen Fahrspur rechts fahren muss, wenn kein Gründe dagegen sprechen.
Nein, das muss man nicht, aber wenn ich als Moppedfahrer hinter dir bin, würde mir das helfen, meinen Überholvorgang zu überdenken.
Du siehst, es geht nicht immer darum, so zu fahren, wie es die StVO vorschreibt, sondern anderen deutlich zu machen, was man vorhat.
Ich werde definitiv blinken in der Situation xD
Aber ich habe gelernt, dass ich innerorts beim Wiedereinscheren nicht blinken MUSS, aber darf. Du meintest jetzt außerorts oder?