BK Abrechnung prüfen?

5 Antworten

Du hast die Möglichkeit, die Belege bei der Vermieterin einzusehen.

Wenn Du Mitglied im Mieterverein bist, kannst Du Deine Abrechnung auch dort prüfen lassen.

Vielleicht waren die Nebenkosten bei Deinem Einzug zu niedrig angesetzt, so dass jetzt eine Nachzahlung und zukünftig monatlich höhere Nebenkosten fällig werden.

Wann bist du 2023 eingezogen? Von wann bis wann gilt der Abrechnungszeitraum? Hast du alle Anfangszählerstände im Übergabeprotokoll notiert?

Wurden in deinem Beisein die Zählerstände am Ende des Abrechnungszeitraumes aufgeschrieben?

Umlageschlüssel der übrigen Betriebskosten ist im Mietvertrag fest vereinbart nach m² Wfl. oder Personenanzahl oder Wohneinheiten ? Sind die zur Abrechnung gebrachten Betriebskosten mit der Auflistung der BK in der BtrKVO § 2 identisch?


GurkenBaum14 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 13:52

Eingezogen bin ich im August 23, auf dem Schreiben steht nur "Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023, Zählerstände kann von Einzug bis jetzt nachweisen falls du das meinst, im Mietvertrag steht nur drin "Betriebskostenvorsuszahlung in folgender Höhe"

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Gerhart  08.07.2024, 17:48
@GurkenBaum14

Es könnte die Darstellung des Nutzungszeitraumes in der Abrechnung fehlen 23.08.23 bis 31.12.23. Dann wäre die Abrechnung formal falsch. In der Bk-Abrechnung sind aber doch alle abzurechnenden Positionen aufgeführt, entsprechen die denn dem §2 der BtrKVO? mit dieser Fragerei will ich klären, dass der Vermieter nichts Unerlaubtes abrechnet.

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GurkenBaum14 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 18:10
@Gerhart

Also von Nutzungszeitraum steht nichts da. Und die Posten scheinen richtig zu sein soweit ich mich nicht vertan habe: Grundsteuer:

Versicherungen:

Schornsteinkehrgebühr:

Wartung Heizung:

Strom Heizung. Beleuchtung...

Straßenkehrgebühren:

Hausmeisterkosten

Regenwasser

Summe:

geamte Nutzfläche:

Kosten:

Müllgebühren:

Personen insgesamt:

Kosten:

Miete Wärmemengenzähler:

Miete Kabelanschluss:

Abwassergrundgebühr:

Summe:

Zwischensumme:

für 4 Monate

Heizung:

Warmwasserbereitung:

Summe Wärme:

Wasser:

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Gerhart  08.07.2024, 21:44
@GurkenBaum14

Das sind alles Positionen, die in den Kanon des § 2 auch platziert sind. Daher müsstest du jetzt nur noch feststellen, ob die Eingangsrechnungen beim Vermieter stimmen und deinen Nutzungszeitraum herausrechnen lassen.

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Deine Zählerstände zum Einzug und "jetzt" und Deinen monatlichen Abschlag kennst nur Du.

Auch ist die BK-Abrechnung die Du erhälst im Regelfall auch nach Konstenarten , Summen und Verbrauchswerten aufgeschlüsselt und erklärt sich eigentlich dadurch.

Sollten Dir Belege/Nachweise fehlen, um das herzuleiten, so fordere diese an.

Auch eine Nachzahlung von EUR 1000 kann legitim sein, wenn Du monatlich viel zu wenig an Abschlag zahlst.

Ich empfehle immer, den Abschlag lieber um ~ EUR 20,00 monatlich zu erhöhen und dafür dann ggf. eine kleine Gutschrift nach einem Jahr zu erhalten.

Nachzahlungen sind immer Käse.

Lass dir von der Vermieterin die Abrechnungen der Versorger, Versicherung etc. zeigen, anhand derer sie die Abrechnung erstellt hat. Und dann rechne selbst nach.

Die aufgeschlüsselte Abrechnung liegt dir ja sicherlich vor. Dass die Preise deutlich gestiegen sind, hast du sicher mitbekommen. Vielleicht muss man dann den monatlichen Abschlag erhöhen.