Bildungsgutschein abgelehnt,warum?
Hallo,
Ich bin schon länger aus dem Berufsleben raus. Nach Fachhochschulreife, Kauffrau im Einzelhandel (IHK) und der jahrenlangen Pflege anschließend meines Sohnes( Pflegestufe 5) , hab ich jetzt etwas mehr Zeit und würde mich gern beruflich weiterbilden,um idealerweise in Home-Office Familie und Beruf zu vereinbaren. Ich möchte gerne in die lohn- und Gehaltsbuchhaltung und fand eine Weiterbildung,die einen all das ( DATEV etc) vermittelt inklusive Praxisseminar. Mein Vermittler lehnte dies ab: 1. Mein Mann macht eine Umschulung zum Fachinformatiker und 2 aus einer Bedarfsgemeinschaft dürfen keinen Bildungsgutschein erhalten. 2. Oma als alternative Betreuung würde nicht ausreichen 3. Mein IHK Abschluss sei nach den ganzen Jahren nichts mehr wert- ich gelte jetzt als unausgebildet und 4. Ich soll erst mal ein Praktikum machen und bei berufenet schauen,was ich werden möchte,um eine Ausbildung irgendwann zu machen.... Frage an euch : habt ihr ähnliche Erfahrungen bzw seid ihr der gleichen Meinung oder stimmt das was der MA gesagt hat ? Ich fühle mich sehr benachteiligt,weil ich habe es mir nicht ausgesucht, in diese unterste Schublade der Gesellschaft gesteckt zu werden ...
5 Antworten
Das es nur für 1 Person einen Bildungsgutschein geben kann, habe ich bisher noch nicht gehört, dann eher das die Betreuung des Kindes nicht garantiert ist, kenne das Alter der Oma ja nicht.
Angenommen dein Mann und Du hätten keine Kinder die noch Betreuung notwendig hätten und ihr beide würdet eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden und Einstiegsgeld beim zuständigen SB - beantragen, welches eine Kannleistung wäre.
Dann dürfte auch keiner von euch eine Ablehnung bekommen, mit der Begründung, es gibt nur für eine Person Einstiegsgeld.
Hast Du das ganze schriftlich beantragt und eine schriftliche Ablehnung erhalten ?
Wenn nicht, dann mache das ganze schriftlich und sollte es tatsächlich schriftlich abgelehnt werden, dann steht da auch ein bzw.mehrere Gründe und dann bleibt dir im Regelfall zumindest erst einmal ein schriftlicher formloser und fristgerechter Widerspruch.
2 aus einer Bedarfsgemeinschaft dürfen keinen Bildungsgutschein erhalten.
Das wäre mir neu. Hast Du die Ablehnung papierschriftlich vorliegen?
Wenn Ja, steht Dir der Rechtsweg gegen die Entscheidung offen.
Hier bietet sich eine Ausbildung bei einem Steuerberater an. Die kann verkürzt werden, da du bereits eine Ausbildung hast.
STB suchen händeringend Nachwuchs und Mitarbeiter.
Weiterhin gibt es bei Volkshochschulen Lehrgänge für Wiedereinsteiger die von der Agentur gefördert werden.
Bevor du selbständig Löhne im Homeoffice machen kannst, brauchst du eine fundierte Ausbildung und vor allem hervorragende Kenntnisse im Lohnsteuer- u. Sozialversicherungsrecht.
Ein Datev-Kurs ist da längst nicht ausreichend. Und den zahlt dir der Steuerberater wenn du dort wärst. Oder frage nach einem Praktikum. Das ist als Einstieg auch noch möglich.
Stelle schriftlich einen Antrag und bestehe auf eine offizielle Absage des Bildungsgutscheins für deine Ausbildung.
Wenn das bislang nur mündlich war, dann hat es keinen Wert.
Immer alles schriftlich beantragen. Mit Einschreiben.
Ich habe 14 Jahre gekämpft bis ich einen Bildungsgutschein erhalten habe. Es ist nunmal eine kann Leistung. Hast du diesen schriftlich beantragt?