Bezahlung der Anfahrt zur Dienstbesprechung und wieder nach Hause?

4 Antworten

Mir stellt sich hier die Frage, weshalb die Dienstbesprechnung nicht während der regulären Arbeitszeit statt finden kann.

Außerdem, weshalb alle 14 Tage eine Dienstbesprechung statt finden muss.

Scheinbar ist dieser Betrieb nicht besonders gut aufgestellt!


Goku1989  17.09.2019, 13:20

Wir haben jede Woche eine Team Besprechung und Gruppenleiter haben zusätzlich noch eine. Sind wir jetzt auch unorganisiert und nicht gut aufgestellt? Ohne die Bedingungen zu kennen, halte ich die Aussage für sehr weit hergeholt.

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reinholdjakob 
Beitragsersteller
 17.09.2019, 15:10
@Goku1989

Zumal ich mal erwähnen muss, die Antwort von Unterfranke61 tut gar nichts auch gar nichts zur Sache!

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Unterfranke61  17.09.2019, 15:43
@reinholdjakob

Wie kommst du auf diesen Unsinn?

Eine Dienstbesprechung sollte immer während oder davor oder nach der aktiven Dienstzeit angesetzt werden.

Und wenn es während der aktiven Dienstzeit nicht möglich ist, kann man dies doch zuvor oder danach anorden, wobei diese Zeit natürlich als Arbeitszeit zu werten ist.

Bei einer Dienstbesprechung die immer während der allgemeinen  Freizeit/Ruhepause stattfindet muss der Arbeitnehmer nicht erscheinen.

Was meint denn eurer Betriebsrat dazu?

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Unterfranke61  17.09.2019, 15:45
@Goku1989

Und die von dir erwähnte Besprechung findet immer in  eurer Freizeit/Ruhephase statt?

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Goku1989  17.09.2019, 21:19
@Unterfranke61

Sie sind im dienstplan ganz klar als Arbeitszeit deklariert. Damit ist die Sache geklärt, in meinen Augen.

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Nach üblicher Lesart beginnt die Arbeitszeit mit der Arbeitsaufnahme in der Betriebsstätte, und nicht mit dem Weg zur Arbeit, es sei denn, es handelte sich um eine Auswärtstätigkeit resp. Dienstreise. Der Weg zum und vom Arbeitsplatz ist Privatsache.

Die eigentliche Frage ist allerdings, ob bei derart langen Dienstzeiten nicht das Maximum an zulässiger Arbeitszeit überschritten wird, wenn man die Dienstbesprechung explizit außerhalb der Tätigkeitsstunden terminiert. M.E. mangelt es hier schlicht an Organisation.


FordPrefect  17.09.2019, 12:42

Nachtrag:

Aber jeder von uns fährt extra, für diese Dienstbesprechung zur Arbeitsstelle.

Und? Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass der Arbeitsweg i.d.R. mehr als 30 Minuten in Anspruch nehmen wird. Ansonsten frage ich mich, warum man so einen Job überhaupt annimmt - Schichtdienst ist doch sowieso nur bei kurzen Wegen praktikabel.

Dienstbesprechung kann nicht innerhalb der regulären Arbeitszeit gemacht werden.

Unsinn. Selbstverständlich kann man das - aber dann eben unmittelbar vor Dienstbeginn mit definiertem Anfang und pünktlichem Ende, entsprechender zeitlicher Entlastung an anderer Stelle und besserer Personalaustattung.

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Wie schon erwähnt, ist die Besprechung selbst, natürlich Arbeitszeit. Für den Weg ist in der Regel aber jeder Arbeitnehmer selbst verantwortlich. Wenn du dir eine Stelle suchst, die eine oder zwei Stunden Fahrt beinhalten, liegt es an dir selbst. Du wusstest ja vorher, wo du arbeitest und wohnst. Wenn die Fahrt eine Dienstreise wäre, sähe die Lage wieder anders aus.

Aber in der Regel gilt die Fahrt zu Arbeit nicht als Arbeitszeit und muss somit nicht bezahlt werden.

Unfälle und Krankheitsfälle mal ausgenommen. Da geht es ja um die Versicherung.


reinholdjakob 
Beitragsersteller
 17.09.2019, 12:25

In der Regel ist eine Dienstbesprechung unter der Regulären Arbeitszeit zu halten. An anderer Stelle Habe ich folgende Antwort bekommen: Es gibt keine Wege in die Arbeit, wenn man keinen Dienst hat. Aus diesem Grundsatz erstreckt sich auch, dass zusätzlich angeordnete Fahrten (z.B. zu einer Betriebsversammlung) entlohnt werden müssen. Und zwar nicht nur die am Arbeitsplatz verbrachte Zeit, sondern auch die Fahrtkosten. Zudem werden die Zeiten eurer Besprechung als Arbeitszeit angerechnet. Kommt ein Mitarbeiter damit über die gesetzlich erlaubte Grenze, verstößt er (und der anweisende AG) gegen das Arbeitszeitgesetz.

Üblicherweise sollte der BR hier einschreiten und deutlich machen, dass es die Aufgabe des AG ist, die Dienstbesprechungen so zu legen, dass die Az der Mitarbeiter nicht berührt wird. Also auch mehrmals täglich (wie in vielen Krankenhäusern üblich). Zudem hat der BR das recht die Dienstpläne zu kontrollieren und notfalls die Zustimmung zu verweigern. Würde mir auffallen, dass ständig außerhalb der Az Dienstbesprechungen liegen, die die Az der Mitarbeiter erhöhen, würde ich als BR die Zustimmung verweigern.

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reinholdjakob 
Beitragsersteller
 17.09.2019, 12:27
@reinholdjakob

Und auch das wurde an anderer Stelle gesagt: Besprechung von 8:30 - 11 Uhr ist nach Adam Riese 2,5 Stunden = bezahlte Arbeit. Dazu kommen die Fahrtkosten oder alternativ Bezahlung der Zeit vom Verlassen der Privatwohnung bis zur Rückkehr zu selben.

Zweiteres kommt in Frage, wenn der AN extra in die Arbeit fährt, danach wieder heim und danach wieder in die Arbeit.

Eine Arbeitsanordnung über 10 Stunden kann nur in einem Tarifvertrag festgelegt werden, wenn

a) in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt, (z.B. Bei Nachtdienst), oder

b) bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend anzupassen.

Nicht über 10 Stunden verlängert werden darf aufgrund willkürlicher Maßnahmen, ohne Regelung in einem TV oder aufgrund einer im Arbeitsvertrag festgelegten Zeit.

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FordPrefect  17.09.2019, 12:35
@reinholdjakob
Aus diesem Grundsatz erstreckt sich auch, dass zusätzlich angeordnete Fahrten (z.B. zu einer Betriebsversammlung) entlohnt werden müssen.

Die Arbeitszeit, ja.

Und zwar nicht nur die am Arbeitsplatz verbrachte Zeit, sondern auch die Fahrtkosten.

Nein. Allenfalls würde hier je nach AV / Tarifvertrag evtl. Anspruch auf anteilige Fahrtkostenerstattung bestehen, die aber dann explizit auch durch den AN zu dokumentieren wäre. Ansonsten unterscheidet sich die Anfahrt in keinster Weise von einem regulären Arbeitstag, bei dem ganz selbstverständlich die An- und Abfahrt auch keine Arbeitszeit darstellen.

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Goku1989  17.09.2019, 12:43
@reinholdjakob

Wie soll man sich denn das vorstellen? Es ist absolut utopisch, dass Besprechungen so gelegt werden, dass sie. In der Dienstzeit eines jeden An liegen. Bei uns ist jede Woche eine Besprechung von 2 Stunden. Wir haben zwei Möglichkeiten. Entweder wir legen sie in den tagdienst, der ist von 9:00 - 14:30. Dort ist eine Fachkraft und ein Praktikant in der Regel. Oder abends um 20 Uhr. Da ist bei uns nur noch einer da. Alle anderen bleiben, oder kommen extra. Wenn der weg zur Arbeit als Dienstzeit gilt, wird dein Arbeitgeber nur noch Leute einstellen, die möglichst nah am Arbeitsplatz wohnen.

Noch ein Ding. Dein AG ist verpflichtet, jede Überstunde, die du machst, als Geldrücklage zurück zu halten. Du könntest ja wollen, dass dir das ausbezahlt wird. Und für den Fall muss es da sein. Oder dein AG wird pleite oder oder oder. Wenn jetzt von 10 Mitarbeitern 8 einen Weg von 2 Stunden haben fallen sie entweder sonst in Dienst len weg, oder sie sammeln Überstunden. Wenn jetzt alle zwei Wochen eine Besprechung ist, sind das allein an Fahrtzeit 52 Stunden an Überstunden. Das mal 8 gerechnet sind das 416 Überstunden, die alleine an Fahrtzeit anfallen. Dann hat aber noch niemand gearbeitet. Wie soll das irgendein Unternehmen finanzieren? Es ist gut, dass An Rechte haben und zu 90% wahrscheinlich, kriegt der An immer recht. Aber das Fahrtzeit Arbeitszeit ist, ist totaler Unsinn.

Abgesehen davon sollten Besprechungen klar im dienstplan verankert sein als Dienst bzw Arbeit.

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Die Diensbesprechung ist immer Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Solange sich die Diensbesprechung in deinem Ort (der Arbeitsstelle) stattfindet, gilt (wie bei der Arbeit) die An- und Abfahrt nicht zur Arbeitszeit (ist aber dennoch von der BG versichert). Bei Dienst-Besprechungen in anderen Ortschaften (weiter weg als dein normaler Arbeitsplatz) wird deine An- und Abfahrt zusätzlich vergütet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung