Früher arbeiten als Ausbilder?
Hallo zusammen,
ich bin 16 Jahre alt und bin derzeit im 1. Lehrjahr meiner Ausbildung.
Da mir dir Arbeitszeiten nicht taugen (8.30-17.30), da ich mit dem Tagessatz sonst hinterherhänge, wollte ich mich erkundigen, ob es theoretisch erlaubt wäre, dass ich früher anfange, z. B. um 7 Uhr, jedoch sind meine Kollegen da noch gar nicht da, da sie um 8.30 Uhr anfangen. Darf ich dann, REIN GESETZLICH, für die Zeit alleine im Büro sein, wenn allgemein im Haus noch andere Kollegen arbeiten und keine Gefahr besteht?
Vielen Dank im Voraus :)
Hast du deinen Chef gefragt? Warum sollte er ein Problem damit haben? In welchem Bereich ist die Ausbildung?
Ich hab eben deswegen noch nicht gefragt, weil ich mich erst erkunden wollte, ob man gesetzlich eben die 1,5h alleine im Büro sein darf.
Ausbildung ist im Bereich Büromanagement
3 Antworten
Dein Arbeitgeber bestimmt die Arbeitszeit im Büro und im ersten Lehrjahr (gerade angefangen) kannst Du noch nichts eigenständig Arbeiten.
Allein die Frage, dürfte der Ausbilder als Unverschämtheit empfinden und ob die Zeiten Dir besser "passen", ist völlig belanglos.
noch mal ... Arbeit ist nicht Ponyhof und nicht der Azubi bestimmt, wann was getan wird ...
Das ist mir bewusst? Ich bin doch nicht blöd. Das was ich da aufholen möchte muss eben so früh wie möglich fertig sein damit man mit dem aktuellen Aufgaben weiter machen kann. Mir ist es vom Ausbilder vorgeschrieben, dass das, das erste ist was ich mache und sofort erledigt haben muss.
und? dann machst Du das ab 08:30 Uhr unter Aufsicht des Ausbilders ...
Nicht, wenn du vertraglich festgeschriebene Zeiten hast. Oder im Vertrag steht, dass du Gleitzeit hast. Da du dann, wie du schon geschrieben hast, nicht "geschützt" bist, wenn was passiert, also, versicherungstechnisch, hat jemand in deiner Nähe zu sein, wenn du da bist. Wenn du damit ein Problem hast, kannst du natürlich mit deinem Ausbilder oder den Personalern reden. Ob das was nutzt? Nur, weil dir die Zeiten nicht gefallen (über die sicher vorher mal gesprochen wurde), kannst du nicht einfach deine Zeiten ändern oder anpassen.
Festgeschriebene Zeiten standen im Vertrag nicht, bzw. die alten, da die Zeiten abgeändert wurden. Einfach ändern würde ich sie ja auch nicht, es soll lediglich dazu dienen, damit ich mit dem Tagessatz zeitgleich mit den anderen beginnen kann, da ich sonst hinterher hänge, wenn ich das vom Vortag das nach unseren Arbeitszeiten rein kommt noch fertigstelle.
Dann bleibt dir nichts anderes übrig, als mit genau diesem Argument zu deinem Ausbilder zu gehen und ihm deinen Vorschlag zu machen.
Das liegt an deinem Arbeitgeber, wenn er dir das gestattet kannst du das natürlich machen, trotzdem regelt der Arbeitgeber deine Arbeitszeiten.
@frodobeutlin100 Unnötige Kommentare wie sowas, können auch bei dir bleiben :) Ich wollte mich lediglich erkundigen, ob das gesetzlich erlaubt ist.
selbst wenn es gesetzlich erlaubt ist
denk doch mal nach ... wer früher kommt, muss folglich auch früher gehen ...
das heißt Du bist schon 1,5 Stunden früher weg, wenn der Ausbilder Dir noch etwas beibringen will
und auch wenn Du es nicht so gerne hörst - 1. Ausbildungsjahr gerade angefangen heißt, dass Du noch ganz viel lernen musst
Meistens geht meine Ausbilderin auch schon früher da wir hier nicht alle die gleichen Arbeitszeiten haben. Wenn mir jemand etwas beibringen möchte, kann das genauso auch die Teamleiterin und die anderen 2 Kollegen übernehmen.
Mir ist auch bewusst, dass ich noch viel zu lernen habe, aber dann wiederum, wenn ich meinen Tagessatz des Vortages schon fertig habe, habe ich auch mehr Zeit Neues zu lernen.
aber genau diese Personen sind offensichtlich erst ab 08:30 da ....
Stimmt auch nicht ganz, ich hab jeden Tag einen Tagesablauf der in der Früh genauso auch alleine geht. Unverschämtheit? Weil ich früher anfangen möchte, vor allem damit ich die Aufgaben die ich so in der Früh schon mache, einfach fertig sind und dann mit den neuen Tagessatz beginnen kann ohne hinten dran zu hängen?