Bezahlt das Jugendamt ein betreutes einzelwohnen in dem Fall?

7 Antworten

Es wäre besser, wenn du noch minderjährig wärst, wenn du auf Hilfe vom Jugendamt hoffst, also immer wieder (vielleicht mal telefonisch) erkundigen, wie der Stand der Bearbeitung ist, falls du einen Antrag auf eine Leistung gestellt hast. Wenn du einen Platz im betreuten Wohnen vom Jugendamt aus meinst, muss dir aber bewusst sein, dass es nur sehr wenige Plätze gibt und diese in der Regel sehr schnell vergeben sind. Wenn sie keine "so starke Notwendigkeit sehen", könnte es unter Umständen schwierig werden.

Es gibt zwar Hilfen für junge Volljährige, aber oft müssen die jungen Erwachsenen dann mit 18 ausziehen, wenn auch nicht sofort an ihrem Geburtstag, außer es gibt keine konkrete Begründung, warum das nicht geht.

Die Frage ist auch, wer die Kosten übernimmt. Je nachdem, wie viel deine Eltern verdienen, würden sie dafür auch herangezogen werden.

Das Jugendamt leistet Hilfen zur Erziehung oder Hilfen für junge Volljährige, wenn ein entsprechender Bedarf vorhanden ist.

Deiner Fragestellung kann ich bisher keinen Bedarf entnehmen. "Ich möchte in meinen eigenen vier Wänden leben" ist kein ausreichender Grund.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Larix123 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 18:13

Danke aber alles andere ist privat.

Würde das Jugendamt dennoch ein BEW bezahlen, auch wenn ich schon 18 bin? Weiß das jemand?

Es kann sein, dass sie etwas dazu bezahlen, muss aber nicht. Es ist schon mal eine gute Idee, die um Rat zu fragen, wenn die schon in dem Fall involviert sind. generell gibt es aber dafür andere Behörden die zahlen, u.U. das BaFöG, das Versorgungsamt oder auch ggf. andere. Auch private Träger bezuschussen es vielleicht ein bisschen (Caritas). Das würde wohl v.a. bei deren eigenen BEW sein dann.

Es gibt die Möglichkeit sich an einen sozialen Verband zu wenden zb Caritas oder andere Einrichtungen die doch unterstützen können


Jugendhilfe geht per Gesetz zwar auch noch über das 18. Lebensjahr hinaus. In der Praxis ist es aber meistens so, dass die Jugendämter dann umfassendere Hilfe ablehnen. Nur wer vorher schon in Fremdunterbringung war bekommt dies auch noch über das 18. Lebensjahr hinaus finanziert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine psychische Erkrankung ist da auch übrigens keine Begründung. Krankheiten fallen generell in die Zuständigkeit der Krankenkassen und nicht des Jugendamtes.