Bezahlt das Jugendamt ein betreutes einzelwohnen in dem Fall?
Seit ich 16 Jahre alt bin, habe ich einen großen Wunsch nicht mehr zuhause wohnen zu wollen. Ich möchte in meinen eigenen vier Wänden leben brauche aber Unterstützung im Alltag aufgrund von Psychischen Erkrankungen. In frage kam ein betreutes einzelwohnen aber meine Eltern wollen nicht das ich dahin gehe und somit kann ich dort auch nicht hin. Das Jugendamt sieht in dem Fall keine so starke Notwendigkeit mich zwanghaft aus der Familie raus nehmen zu müssen, deswegen möchten sie das meine Eltern dem ganzen zustimmen. Solange das nicht passiert komme ich nicht in einem BEW. Das ganze würde vom Jugendamt bezahlt werden und ich würde zusätzlich etwas Bürgergeld bekommen.
Ich bin jetzt 17, nächstes Jahr 18 und demnach kann ich dannentscheiden was ich machen will. Da ich bislang immernoch kein Geld verdiene und ich auch nicht weiß ob ich nächstes Jahr wenn ich 18 bin dazu in der Lage bin, frage ich mich ob ich dennoch in einem BEW gehen kann und mir das ganze bezahlt werden würde vom Jugendamt und ich dann dennoch Bürgergeld bekommen würde.
Würde das Jugendamt dennoch ein BEW bezahlen, auch wenn ich schon 18 bin? Weiß das jemand? Kontakt habe ich schon aufgenommen aber ich bekomme seit paar Wochen keine Rückmeldung.
7 Antworten
Es wäre besser, wenn du noch minderjährig wärst, wenn du auf Hilfe vom Jugendamt hoffst, also immer wieder (vielleicht mal telefonisch) erkundigen, wie der Stand der Bearbeitung ist, falls du einen Antrag auf eine Leistung gestellt hast. Wenn du einen Platz im betreuten Wohnen vom Jugendamt aus meinst, muss dir aber bewusst sein, dass es nur sehr wenige Plätze gibt und diese in der Regel sehr schnell vergeben sind. Wenn sie keine "so starke Notwendigkeit sehen", könnte es unter Umständen schwierig werden.
Es gibt zwar Hilfen für junge Volljährige, aber oft müssen die jungen Erwachsenen dann mit 18 ausziehen, wenn auch nicht sofort an ihrem Geburtstag, außer es gibt keine konkrete Begründung, warum das nicht geht.
Die Frage ist auch, wer die Kosten übernimmt. Je nachdem, wie viel deine Eltern verdienen, würden sie dafür auch herangezogen werden.
Das Jugendamt leistet Hilfen zur Erziehung oder Hilfen für junge Volljährige, wenn ein entsprechender Bedarf vorhanden ist.
Deiner Fragestellung kann ich bisher keinen Bedarf entnehmen. "Ich möchte in meinen eigenen vier Wänden leben" ist kein ausreichender Grund.
Würde das Jugendamt dennoch ein BEW bezahlen, auch wenn ich schon 18 bin? Weiß das jemand?
Es kann sein, dass sie etwas dazu bezahlen, muss aber nicht. Es ist schon mal eine gute Idee, die um Rat zu fragen, wenn die schon in dem Fall involviert sind. generell gibt es aber dafür andere Behörden die zahlen, u.U. das BaFöG, das Versorgungsamt oder auch ggf. andere. Auch private Träger bezuschussen es vielleicht ein bisschen (Caritas). Das würde wohl v.a. bei deren eigenen BEW sein dann.
Es gibt die Möglichkeit sich an einen sozialen Verband zu wenden zb Caritas oder andere Einrichtungen die doch unterstützen können
Jugendhilfe geht per Gesetz zwar auch noch über das 18. Lebensjahr hinaus. In der Praxis ist es aber meistens so, dass die Jugendämter dann umfassendere Hilfe ablehnen. Nur wer vorher schon in Fremdunterbringung war bekommt dies auch noch über das 18. Lebensjahr hinaus finanziert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine psychische Erkrankung ist da auch übrigens keine Begründung. Krankheiten fallen generell in die Zuständigkeit der Krankenkassen und nicht des Jugendamtes.
Danke!