Bekommt man wenn man als Pflegekind. Volljährig wird eine Wohnung vom Jugendamt bezahlt?
Ich bin ein Pflegekind und möchte mein Abi machen. Anfang der 12. Klasse werde ich 18, in meiner Pflegefamilie kann ich dann nicht mehr bleiben. Bekomme ich dann eine Wohnung vom Jugendamt (oder etwas anderem) bezahlt? Bzw. Bekomme ich generell irgendwie Geld? Danke im Vorraus
5 Antworten
Du musst dann einen Antrag stellen, denn mit 18 Jahre endet die Hilfe beim JA. Auf dem Antrag musst du schreiben, in welchen Lebenslagen du noch Hilfe benötigst, dann bekommst du Unterstützung und Geld.
Aber du wirst wahrscheinlich auch einen Bafög-Antrag stellen müssen und wird dieser genehmigt, dann bekommst du keine Leistungen mehr vom Jugendamt.
Im Bafög-Satz ist eine Mietpauschale enthalten, da diese aber gerade mal für einen Platz unter einer Brücke reicht, kannst du zusätzlich noch beim JC Unterstützung zur Miete beantragen.
Wenn Deine Maßnahme nicht beendet wird, bekommst du auch weiter Geld.
Besprich das doch im monatlichen Termin mit Deinem Vormund.
Hey, bin selber in einer Pflegefamilie seit kurz bevor ich 18 wurde. Dass du dann aber ausziehen musst, stimmt so nicht. Manche leben bis zu ihrem 23 Lebensjahr in der Familie, wie einer hier bei mir. Wie lange du bleibst, hast du schriftlich. Denn die 'Jugendmaßnahme' endet dann bei deinem gegeben Datum. Wenn du länger bleiben willst, muss diese Jugendmaßnahme verlängert werden. Auch wieder Arbeit.
Aber ich kann dir sagen, Hilfe kannst du nicht erwarten,
Ich zum Beispiel will im Sommer wenn Schule und die Jugendmaßnahme vorbei ist (man kann auch früher gehen wenn man will)
, Zu meinen Verlobten ziehen der knapp 900km entfernt ist, ziehen. ICH (und mein Freund) muss die Kosten für einen Transporter für den Umzug (wenn man so viel hab und Gut hätte) zahlen.
Weniger von mir, was ich sagen will, Hilfe kannst du nicht vom Jugendamt erwarten.
.....
Seitens der Pflegefamilie kannst du über 18 nicht mehr da bleiben?
In der Regel läuft die Jugendhilfe bis zum Ende der Schulausbildung auch bis zum 21. Lebensjahr. Erkundigt euch mal beim Jugendamt!
Du hättest zum Beispiel Anspruch auf Schüler- Bafög. Die Voraussetzungen dafür liegen offensichtlich vor, vgl. §2 BAföG. Die Leistungen sind so bemessen, dass eine Wohnung, etc. mit bezahlt werden.
Habe gerade gesehen: Es ist grundsätzlich möglich, die Familienpflege fortzusetzen, auch wenn man erwachsen wird. Dafür gibt das Gesetz verschiedene Möglichkeiten. Es wäre auch sinnvoll, wenn du bis zum Abschluss deiner Schulausbildung (ggf. auch bis zum Abschluss einer Berufsausbildung) bei deiner Pflegefamilie wohnen könntest. Wichtig ist, dass du dich informierst (Jugendamt, etc.).
Hier habe ich eine Broschüre gefunden (gilt nicht nur in Schleswig-Holstein; weil es sich um Bundesrecht handelt, gilt das in allen Bundesländern) Da kannst du dir oder dein Betreuer einen Überblick verschaffen: http://www.agsp.de/assets/applets/VolljaehrigePflegekinder112014.pdf