Will von zuhause ausziehen
Ich bin 18 und denke schon seit mehr als 1 jahr nach von zuhause auszuziehen, weil ich seit längerem nichtmehr mit meinen eltern klar komme. Es belastet mich psychisch sehr dass sie mich bei jeder kleinigkeit kritisieren ob ich was richtig oder falsch mache und das ich keine freiheiten habe und mein handy hat meine mutter mir auch ohne grund weg genommen und meinte ich werde es nie wieder sehen naja. Bin momentan schülerin der 10. klasse und hab recht wenig ahnung davon auszuziehen und wie es mit dem Jugendamt läuft. Ich höre nur dass man mit 18 in eine eigene wohnung ziehen darf und es irgendwie vom amt bezahlt wird aber allein könnte ich niemals leben da ich mich schnell einsam fühle und meine frage ist ob es eine chance gibt auszuziehen und wenn ja dann in einer betreuten WG? oder muss ich in eine wohnung ?
10 Antworten
"Ich höre nur dass man mit 18 in eine eigene wohnung ziehen darf und es irgendwie vom amt bezahlt wird"
Nein. Bis zum Abschluss deiner Erstausbildung sind alleine (!) deine Eltern für dich verantwortlich. Variante 1) Du kannst dir den Auszug selbst leisten und dich selbst finanzieren Variante 2 Deine Eltern zahlen dir alles (das müssen sie aber nicht denn du hast ja ein Dach über dem Kopf)
Staatliche Unterstützung gibt es nicht.
In vielen Fällen, in denen es sich einfach nur um Wohstandsverwahrlosung handelt, muss ich sagen, da ärgere ich mich, und zwar in zunehmendem Maße, über die Vollkaskohaltung vieler Menschen in dieser Gesellschaft (damit ist, vereinfacht gesagt, gemeint, diese weitverbreitete Haltung, dass immer jemand anderer schuld ist oder die Kosten oder die Verantwortung tragen soll, nur man selbst nicht!)!
Sollte es aber wirklich um unhaltbare Zustände gehen, die man selbst nicht regeln kann, dann gibt es dafür Beratungsstellen, z.B. das Jugendamt, an die man sich wenden sollte.
Das (anonyme) Internet, welches noch dazu voll von selbsternannten Witzbolden (auch Trolle genannt) ist, ist da selten hilfreich!
Mit 18 musst du einen Antrag beim Jugendamt stellen für Hilfe von 18-21 Jährigen. Dann wird mit dir gemeinsam entschieden, wie sie weiter vorgehen. Ob du in eine Wohngruppe kommt oder das alles überspringst und gleich ins BJW also eine eigene Wohnung mit Hilfe bekommst.
Sobald Deine psychische Belastung von einem Facharzt für Psychiatrie attestiert ist ist das Jugendamt in der Pflicht Dir andere Möglichkeiten anzubieten. Bitte lese dazu den auf Wikipedia befindlichen Artikel über das Jugendamt.
Doch zunächst bespreche Dich bitte mal mit einer Lehrkraft des Vertrauens. Um Suchtgefahr abzuwenden können Eltern durchaus ein Handy und auch andere Geräte entziehen auch wenn die junge Person schon über 18 ist denn das Erziehungsrecht und die Fürsorgepflicht der Eltern enden nicht mit vollendetem 17. Lebensjahr. Wir Menschen sind gemäß Naturgesetz mit 23 voll ausgewachsen. Geltendes Recht kennt die Anwendung des Jugendrechts bis zum 25. Lebensjahr inklusive.
BEVOR Du das Jugendamt aufsuchst bespreche Dich bitte hier
https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php
und gebe in die Suchmaske des Browsers ein
help mail
Nutze bitte ein Angebot in der Nähe.
Selbstverständlich sind einige der hier lesbaren Antworten nur ein erneuter Beweis dafür dass sich viele Erwachsene nicht mal einen Deibel um geltendes Recht scheren. Ich würde sie an Deiner Stelle einfach ignorieren.
Ich höre nur dass man mit 18 in eine eigene wohnung ziehen darf und es irgendwie vom amt bezahlt wird
Du darfst schon, ja, aber vom Amt bezahlt wird da erst mal nichts. Solange du unter 25 bist und noch keine Ausbildung absolviert hast, sind deine Eltern für dich zuständig. Wenn diese eine eigene Wohnung genehmigen, müssen sie die auch finanzieren. Wenn sie das nicht können, wirst du weiter bei ihnen leben müssen. Es sei denn, ein Jugendamt kann "unüberbrückbare Differenzen" feststellen.
Eine Möglichkeit wäre, unterstützend Bafög zu beziehen, da musst du dich aber gründlich informieren, ob du den Anforderungen entsprichst. Das bekommt man nämlich auch nicht einfach so.
Man kann's halt nie allen recht machen... Ist mir schon klar, dass in diesem Fall vermutlich keine unüberbrückbaren Differenzen vorliegen, aber es sollte trotzdem erwähnt sein. Ansonsten käme ein anderer und würde sagen "Du hast da eine Möglichkeit vergessen"
Hatte das nur angefügt damit die TE nicht denkt dass würde unter die Kategorie Differenzen fallen ;) Kenne die pubertären Jugendlichen hier
"s sei denn, ein Jugendamt kann "unüberbrückbare Differenzen" feststellen."
aka Jugendlicher wird psychisch oder physisch misshandelt und Handywegnahme und Kritik wäre mal nicht als solche zu werten