Nebenkosten Nachzahlung Jobcenter (Beschreibung lesen)?
Hey. Ich habe vor 2 Wochen eine Aufforderung zur Nachzahlung der Nebenkosten von 100€ erhalten und diese an das Jobcenter - mit einer schriftlichen Bitte um Übernahme der Kosten - geschickt.
Leider kam bis heute keine Rückmeldung und ich muss bis Mitte kommender Woche den Betrag überweisen. Ich werde wohl die 100€ aus meinem Regelsatz entbehren müssen, was mir diesen Monat gar nicht in den Kram passt, sofern ich es nicht rückerstattet bekomme. Wenn ich wenigstens eine Meldung erhalte, dass das Jobcenter es nicht zahlt, dann wüsste ich bescheid.
- Darf ich die Nachzahlung selbstständig mit meine Regelsatz begleichen und könnte ich dann noch die Rückerstattung vom Jobcenter nachträglich erhalten? Oder darf man so etwas nur mit dem Geld vom Jobcenter zahlen oder wie läuft das ab?
- Warum bekomme ich keine Antwort vom Jobcenter? Normalerweise wenn ich denen Post schicke rufen die am nächsten Tag an oder in den folgenden Tagen kommt Post. Ich habe schon an mehreren Tagen mit mehrfachen Anrufen versucht, jemand zu erreichen, leider immer ohne Erfolg.
- Für den Fall das die Post verloren gegangen ist, und ich die Nachzahlung mit meinem Regelsatz begleiche, könnte ich im Nachhinein dann diese Rechnung von vor 2 Wochen nochmal am das jobcenter schicken und um Rückerstattung bitten?
Bitte alle drei Fragen beantworten, wenn möglich.
LG und einen angenehmen Sonntag ☺
2 Antworten
Kannst du natürlich machen.
Diese Frage kann dir wohl nur dein Jobcenter beantworten, da gibt es mehrere Möglichkeiten warum du bis jetzt noch keine Antwort erhalten hast, eine könnte z.B. sein, dass es viele Anträge zu bearbeiten gibt, aber das nötige Personal dafür fehlt.
Sicher kannst du deinen Antrag auf Übernahme der BK - Nachzahlung auch ein zweites oder drittes mal schriftlich und formlos stellen, man muss nicht einmal einen Antrag stellen, eine Kopie der BK - Nachzahlung mit Angabe deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) Nummer reicht als Antragstellung völlig aus.
Wenn es sich bei dieser Nachzahlung von 100 € für BK - tatsächlich nur um BK - handelt und diese sich auf deine jetzige Wohnung beziehen, also nicht noch eine Nachzahlung für normalen Haushaltsstrom ( der aus dem Regelsatz für den Lebensunterhalt oder eigenen Einkommen zu zahlen ist ) enthalten ist, dann gibt es im Normalfall bei so einer geringen Nachforderung auch keine Probleme.
Es sei denn, dass dich das Jobcenter schon Monate vorher min.schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert hätte, weil deine KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) nach dem SGB - ll nicht angemessenen wären und die Übergangsfrist in der die unangemessenen KDU - noch anerkannt und übernommen würden um wäre.
Nach meinem Kenntnisstand werden die Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter erstattet - d.h. Du kannst in Vorleistung gehen. Dies sollte auch für eine NK-Nachzahlung gelten.
Zu beachten hierbei: Haushaltsstrom, sofern in der Nachzahlung enthalten, ist sowieso aus dem Regelsatz zahlbar.
Die Sorge, daß das Jobcenter die NK-Nachzahlung nicht mehr erstattet, wenn Du in Vorleistung gegangen bist, ist aus meiner Sicht unbegründet.
Den Antrag auf Erstattung hast Du m.M.n. durch Einsenden der Rechnung bereits gestellt. Ich an Deiner Stelle würde Montag mal telefonisch oder persönlich nachfragen. Rechtssicherer wäre allerdings eine schriftliche Nachfrage. Auch, wenn das länger dauert.