Nebenkosten Nachzahlung Jobcenter (Beschreibung lesen)?

2 Antworten

Kannst du natürlich machen.

Diese Frage kann dir wohl nur dein Jobcenter beantworten, da gibt es mehrere Möglichkeiten warum du bis jetzt noch keine Antwort erhalten hast, eine könnte z.B. sein, dass es viele Anträge zu bearbeiten gibt, aber das nötige Personal dafür fehlt.

Sicher kannst du deinen Antrag auf Übernahme der BK - Nachzahlung auch ein zweites oder drittes mal schriftlich und formlos stellen, man muss nicht einmal einen Antrag stellen, eine Kopie der BK - Nachzahlung mit Angabe deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) Nummer reicht als Antragstellung völlig aus.

Wenn es sich bei dieser Nachzahlung von 100 € für BK - tatsächlich nur um BK - handelt und diese sich auf deine jetzige Wohnung beziehen, also nicht noch eine Nachzahlung für normalen Haushaltsstrom ( der aus dem Regelsatz für den Lebensunterhalt oder eigenen Einkommen zu zahlen ist ) enthalten ist, dann gibt es im Normalfall bei so einer geringen Nachforderung auch keine Probleme.

Es sei denn, dass dich das Jobcenter schon Monate vorher min.schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert hätte, weil deine KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) nach dem SGB - ll nicht angemessenen wären und die Übergangsfrist in der die unangemessenen KDU - noch anerkannt und übernommen würden um wäre.

Nach meinem Kenntnisstand werden die Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter erstattet - d.h. Du kannst in Vorleistung gehen. Dies sollte auch für eine NK-Nachzahlung gelten.

Zu beachten hierbei: Haushaltsstrom, sofern in der Nachzahlung enthalten, ist sowieso aus dem Regelsatz zahlbar.

Die Sorge, daß das Jobcenter die NK-Nachzahlung nicht mehr erstattet, wenn Du in Vorleistung gegangen bist, ist aus meiner Sicht unbegründet.

Den Antrag auf Erstattung hast Du m.M.n. durch Einsenden der Rechnung bereits gestellt. Ich an Deiner Stelle würde Montag mal telefonisch oder persönlich nachfragen. Rechtssicherer wäre allerdings eine schriftliche Nachfrage. Auch, wenn das länger dauert.