Darf Jobcenter mein ebay Nutzer Name sehen?
Jobcenter möchte meine Einkommen sehen.ich kaufte mir eine Schuhe und nutzte sie 3,4 mal,dann habe die mit Gewinn verkauft.weil ich Gewinn bei Verkauf hatte ,musste ich diese bei Jobcenter vorzulegen.
meine Frage:muss ich auch meine ebay nutzer Name dem Jobcenter zeigen oder das reicht wenn ich die Rechnung von ebay über den Verkauf der Schuhe Jobcenter zu zeigen und meine nutzer Name unsichtbar zu machen?
6 Antworten
Wenn man vom Jobcenter ALG II haben möchte, muss man alle Angaben machen, die für die Höhe der Leistungen wichtig (="erheblich") sind, steht in SGB I § 60 Angabe von Tatsachen Absatz 1:
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Wichtig dafür sind auch noch SGB I § 65 Grenzen der Mitwirkung, § 66 Folgen fehlender Mitwirkung und § 67 Nachholung der Mitwirkung.
Ob dein Nutzername bei ebay wichtig (="erheblich") ist für die Höhe deiner Leistungen vom Jobcenter, können wir kaum beurteilen. Wenn du aber den Verdacht zerstreuen willst, dass du geschäftsmäßig oder gar gewerblich handelst und Gewinne erwirtschaftest, solltest du das mit allen nötigen Mitteln versuchen, siehe "Beweismittel" und "Beweisurkunden" oben!
Ein Blick auf deine Transaktionen der letzten Monate könnte da am meisten helfen. Was passieren kann, wenn man nicht hilfreich mitwirkt, steht in SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung:
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.
Dann wird die Leistung also einfach eingestellt.
Gruß aus Berlin, Gerd
Meiner Meinung nach kannst Du den Nutzernamen unkenntlich machen, wenn er für die Sache nicht von Bedeutung ist.
Warum willst Du ihn denn unkenntlich machen? Hast Du etwas zu verbergen?
Natürlich kann der Verdacht entstehen, daß Du häufiger "Gewinn bei Verkauf" machst. Dann wird der Nutzername aus meiner Sicht für Jobcenter und ggf. auch für das Finanzamt interessant.
Meine Fragen waren nicht böse gemeint, und ich kann Dich grundsätzlich verstehen.
Jedoch würde ich Dir empfehlen, den Nutzernamen nicht unkenntlich zu machen. Das kann Mißtrauen erregen.
verkaufe ab und zu meine gebrauchte Game spiele
Solange Du dabei keine Gewinne erzielst, ist das m.M..n. völlig okay.
das bekommt zumindest das Finanzamt mit neuerdings. Da kann ich mir gut vorstellen, dass so eine Arge bei Verdacht auf Einkünfte ebenfalls Auskunft erhält.
Vergiss nicht, dass die EU das Neuland Internetz nun erkannt hat und langsam hellwach und auf eBay &Co total fixiert sind. Heutzutage dürftest du eher auf dem Trödler etwas ungestraft verkaufen können (bis letztes Jahr war es 20 Jahre lang umgekehrt) , als im inzwischen komplettüberwachten Internet.
macht jemand mehr als 500 Euro Umsatz im Jahr, steht nämlich eh in Frage ob eine Person noch Privat oder Priverblich ist.
Die Verkaufstransaktion mit ausgeblendetem Namen macht keinen Sinn, da es ja von jemand Anderem sein könnte, der weniger dafür bekommen hat
Allerdings: wenn du nur jetzt einmalig ein paar neuwertige Schuhe mit etwas Gewinn verkauft hast, brauchst du denen sowas nicht anzugeben, das ist vernachlässigbar.
Jeder ALG 2 Bezieher muss Regelmäßig seine Kontoauszüge vorlegen. Das ist vollkommen normal. Und das hat auch nichts mit eBay zu tun.
Du tust gut daran dem Jobcenter so wenig wie möglich über Dich zu erzählen und preiszugeben. Also pssst!
Ich habe nicht zu verbergen,ich verkaufe ab und zu meine gebrauchte Game spiele aber ich mage es nicht jemand meine ebay Konto immer beobachtet und fühle mich dadurch natürlich nicht wohl.