Beurlaubung für die Schule oder nicht?
Hallo, ich werde am 3. November 50 Jahre und möchte diesen gerne mit meiner Mutter und meiner Tochter (14 Jahre) feiern.
Ich würde gerne mit den beiden in den Urlaub nach Lanzarote fliegen. Die Herbstferien in Hamburg sind vom 21.10.-01.11. Der 3.11. ist ein Sonntag und den möchte ich auch auf Lanzarote verbringen mit meinen Liebsten. Ich würde gerne am Dienstag, den 5.11. zurückfliegen. Meine Tochter wäre dann Montag und Dienstag nach den Ferien nicht in der Schule. Sie ist immer in der Schule und hat gute Noten. Meint ihr, dass die Schule mir das erlauben wird?
Ich möchte meinen 50. nicht gerne am Flughafen feiern weil mein Kind am nächsten Tag in die Schule muss.
5 Antworten
Ich denke, dass die Schule das gar nicht erlauben darf...
Mit 50 wärste eigentlich schon alt genug, dass du deinen Geburtstag nicht exakt an deinem Geburtstag feiern musst, sondern reinfeiern am Tag davor oder dann halt am WE danach...
Das klappt sogar bei meinen Kindern schon, die verstehen das auch schon ganz gut, dass die Geburtstagsfeier dann ist wenns halt zeitlich am besten passt und nicht exakt am Geburtstag.
Die Schule wird das nicht erlauben, weil sie es in der Konstellation gar nicht erlauben darf....da bleibt nur "krank" oder "Flug verpasst" oder sowas
ein runder Geburtstag ist ein ganz normaler Geburtstag und kein besonderer Tag.
Und ob gute Schülerin oder nicht ist egal. Wäre ja unfair dass gute Schüller sich mal 2 Tage frei nehmen dürfen und schlechte Schüler nicht. Denn wer definiert auch ob jemand gut oder schlecht ist?
Und bei dem einen sind es dann 2 Tage - das ist ja erlaubt, beim nächstnen 3 , beim übernächsten 4... das artet irgendwann mal aus
Meint ihr, dass die Schule mir das erlauben wird?
Kommt auf die Schule an... aber eher nicht.
Da könnte ja jeder kommen. Und dein Geburtstag wäre in meinen Augen kein gewichtiger Grund für eine Freistellung. Zumal dein Geburtstag ja nicht mal auf den Tag fällt, an dem sie freigestellt wäre.
Ich möchte meinen 50. nicht gerne am Flughafen feiern weil mein Kind am nächsten Tag in die Schule muss.
Dann muss der Rückflug eben einen Tag früher stattfinden, sodass ihr zu Hause feiern könnt. Der Schulpflicht (die auch für dein Kind gilt) ist es halt egal wo du deinen Geburtstag feierst.
Zumal dein Geburtstag ja nicht mal auf den Tag fällt, an dem sie freigestellt wäre.
richtig - und nicht mal am eigenen Geburtstag bekommt man frei. wieso dann beim Geburtstag von jemanden anderen?
Bei mir an der Schule gab es mal einen Fall da wurde die Urgroßmutter (glaube ich) 100 Jahre alt und da wurde die Freistellung für den konkreten Tag mit Hängen und Würgen genehmigt. Ist aber natürlich ein etwas anderer Fall als hier.
Ich würde gerne mit den beiden in den Urlaub nach Lanzarote fliegen
kannst du ja - aber halt in den Schulferien. Es gibt eine Schulpflicht und die entfällt nicht nur weil man in den Urlaub fahren möchte.
Meint ihr, dass die Schule mir das erlauben wird?
nein
Ich möchte meinen 50. nicht gerne am Flughafen feiern weil mein Kind am nächsten Tag in die Schule muss.
du bist 50 - keine 12. Gerade du solltest wissen dass man seinen Geburtstag nicht unbedingt direkt am Geburtstag feiern muss. Und wenn es am Flughafen ist, dann ist es halt so.
In Hamburg mag das gehen, in Bayern hast du da wenig Chancen.
Wer`s aber nicht versucht, wird zu keinem Ergebnis kommen.
Vielen Dank für die Kommentare, die mich teils sehr verunsichert haben und teils sehr forsch waren. Ich verstehe, dass es eine Schulpflicht gibt, und dass man diese auch einhalten soll. Dennoch finde ich, sollte es auch Ausnahmen geben. Wenn z.B. das Kind immer da ist und gut in der Schule ist. Wenn ein Kind ständig nicht in der Schule ist und keine guten Noten nach Hause bringt würde ich das auch nicht erlauben. Wir sind eine kleine Familie und haben für die Reise viel Geld hingelegt. Meine Mutter ist doll krank und wer weiß ob wir jemals wieder in dieser Konstellation zusammenkommen werden.
Nichts desto trotz, ich habe allen Mut genommen und habe mit der Klassenlehrerin gesprochen. Sie hat mir mündlich das ok gegeben. Heute war ich an der Schule und habe mit der Schulleitung ein Gespräch gehabt, und siehe da, ich habe die Genehmigung erhalten.
Also ich habe draus gelernt und werde nicht mehr das Internet durchsuchen sondern den direkten Weg gehen. Das hätte mir viel Bauchschmerzen erspart.
Ich kann nur sagen, dass ich froh bin, dass diese Schule Verständnis gezeigt hat zumal mein Kind immer da ist und kaum Fehltage hat.
Problem gelöst!
Wie gesagt: Wer`s aber nicht versucht, wird zu keinem Ergebnis kommen.
Nicht mal wenn es ihre eigene Mutter ist die einen runden Geburtstag hat und sie nie Fehltage hat und eine gute Schülerin ist? Ich verstehe ja die Schulpflicht aber das wäre ja eine absolute Ausnahme…..