Betrunken Fahrrad während ich den Führerschein mache?

6 Antworten

Zuerst einmal wird ein Strafverfahren gegen Dich eröffnet. 2‰ liegen deutlich über dem Grenzwert von 1,6‰, bei dem auch für Radfahrer von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen ist.

Du kannst also mit einer Geldstrafe iHv 30-50 Tagessätzen rechnen. Dazu kommen noch Gerichts- und Anwaltskosten. 3 Punkte in Flensburg gibt es oben drauf.

Damit liegt auch dein Führerschein auf Eis, da Du mit einem laufenden Strafverfahren nicht zur Prüfung zugelassen wirst.

Im schlechtesten Fall kann das Gericht sogar noch eine zusätzliche Sperrfrist verhängen.

Über eine MPU entscheidet nicht das Gericht, sondern die Führerscheinstelle. Du solltest dich also rechtzeitig informieren, ob eine MPU gefordert wird (was sehr wahrscheinlich ist).

Denn falls eine MPU gefordert wird, musst Du für mindestens 6 Monate Abstinenz oder kT (kontrolliertes Trinken) nachweisen können.

Wenn Dir zusätzlich noch eine rechtsverwertbare Blutprobe abgezapft wurde, wirst Du bei einer gerichtlichen Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB entweder direkt vom Gericht ein Fahrverbot nach § 44 StGB aufgebrummt bekommen. Eventuell bekommst Du auch zusätzlich, bzw. alternativ noch eine Führerscheinsperre.

Je nach Alter und Einkommenssituation gibt es dazu dann noch satt Sozialstunden, oder eine Geldstrafe zwischen ~ 20 bis 40 Tagessätzen.

Die Führerscheinstelle bekommt von der Sache normalerweise erst Wind, wenn das gerichtliche Urteil rechtskräftig ist, und damit ins Zentralregister und nach Flensburg zur Eintragung gemeldet werden kann. Dann gibt es noch 3 Punkte oben drauf.

Zu guter Letzt kann Die Führerscheinstelle dann in eigenem Ermessen noch prüfen, ob sie Dich zur Abklärung Deiner aktuellen Konsumeigenschaften dann noch zu einer amtsärztlichen Untersuchung, oder im worst case zu einer MPU schickt.

Wenn Du bereits kurz vor den Prüfungen stehst, könntest Du es ggf. auch erst mal durch ziehen. Ansonsten trödelst Du erst mal in der Theorie herum, und nimmst keine praktische Fahrstunde, sofern Du bis jetzt noch keine praktischen Stunden genommen hast.

Grundlegend sein aber ab jetzt erst mal dauerhaft eine vollständige Abstinenz dringlich zu empfehlen, damit sich Deine Blut- / Leber- / Urin, und Haaranalysewerte wieder vollständig normalisieren können.

LG


clemensw  05.03.2023, 13:55

Bei 2‰ kann man als Ersttäter durchaus auch kT anwenden.

Wichtig ist vor allem die Aufarbeitung des Konsumverhaltens. Wenn man mit 2‰ noch Radfahren kann, dann weißt das auf eine erhebliche Alkoholtoleranz und somit einen bedenklichen Alkoholmissbrauch hin.

0
Fazi50  05.03.2023, 14:20
@clemensw
Bei 2‰ kann man als Ersttäter durchaus auch kT anwenden.

Versuche mir hier keine Sachen in den Mund zu legen, die ich sinnhaft so nie formulierte.

Die allgemeine Abstinenzempfehlung hatte ich konkret untermauert.

damit sich Deine Blut- / Leber- / Urin, und Haaranalysewerte wieder vollständig normalisieren können.

Ich schrieb an dieser Stelle mit keiner Silbe etwas von AbstinenzNACHWEISEN.

Den Rest kommentiere ich garnicht erst, weil niemand den zeitlichen Pegelverlauf von TE zwischen erster und zweiter Probenentnahme kennt.

Damit ist diese Diskussion für mich heir mit Dir beendet. Over & Out.

0

Ich gehe mal davon aus, dass Du erst mal eine MPU machen darfst, bevor Du Deinen Führerschein zuende machen kannst.

Diese MPU wäre auch absolut berechtigt, da Du ganz offensichtlich nicht verstanden hast, dass man als Verkehrsteilnehmer auch Verantwortung für andere Teilnehmer trägt.

Neben den strafrechtlichen Folgen - je nach Alter Jugendstrafe oder Geldstrafe, 3 Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot bzw. einer Sperrfrist, wird die Führerscheinstelle beim Eingang des Führerscheinantrags von dir eine MPU verlangen. Die ist nämlich ab einer BAK von 1,6 Promille obligatorisch. Aufgrund der Höhe deiner BAK, bei der andere schon assistiert beatmet auf der Intensiv liegen, du aber noch in der Lage warst, Fahrrad zu fahren, geht man bei dir höchstwahrscheinlich von einer hochgradigen Alkoholgewöhnung aus. Auf Deutsch: du wirst als Alkoholiker betrachtet und es wird nicht einfach sein, die MPU zu bestehen. Du wirst zur MPU wahrscheinlich einen mindestens 12monatigen Abstinenznachweis und den Nachweis einer Entzugstherapie vorlegen müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das du dir mit dem Führerschein Zeit lassen kannst.

Ich fürchte mal das bei jemandem der mit 2 Promille noch Fahrradfahren kann auch noch eine MPU im Raum stehen wird