Mit 2,4 Promille Unfall gebaut was erwartet ein?
Hallo,
mein Kumpel hat mit 2,4 Promille einen Unfall gebaut es wurde zum Glück nur ein Schild und sein eigenes Auto beschädigt.
Er ist noch nie bei der Polizei aufgefallen das war das erste mal.
Die Polizei ist unglücklicherweise in dem Moment vorbei gefahren.
Meine Frage ist jetzt wie lange er seinen Führerschein los ist (bzw. gesperrt ist) und was noch so auf ihn zukommt.
14 Stimmen
10 Antworten
Mit 2,4 Promille hat er sich zumindest der Trunkenheitfahrt ( § 316 STGB ) schuldig gemacht .
Da er aber auch einen Unfall verursacht hat , könnte auch § 315c Abs.1.nr.1 Buchstabe a STGB zur anwendung kommen , sofern der Schaden höher als 1500€ ausfällt .
Seine Fahrerlaubnis wurde ihm bestimmt nach § 111a STPO schon vorläufig entzogen .
Nach §§ 69,69a STGB wird ihm die Fahrerlaubnis entgültig entzogen .
Eine Sperrfrist von 9-12 ( erfahrungsgemäß )Monaten wird angeordnet, wobei der Zeitraum der Vorläufigen entziehung angerechnet wird .
Er muss mit 30-90 Tagessätzen Geldstrafe rechnen . Sowie mit der Regressforderung seiner KFZ Versicherung und den Laborkosten .
Wenn das Verfahren nicht durch Strafbefehl beendet wird muss er auch die Gerichtskosten tragen.
6 Monate vor ende der Sperrfrist darf er eine neue Fahrerlaubnis beantragen .
Nach § 13 Abs. 2 Buchstabe c Fev muss er eine MPU beibringen .
Evtl. bekommt er noch die aufforderung eine Abstinenz nachzuweisen .
2,4 Promille ist deutlich im Bereich des Straftatbestandes. (Ab 1,1 Promille, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, § 323a StGB)
Die Fahrerlaubnis bekommt vor Ablauf von mindestens 6 Monaten nicht zurück (kann bis lebenslang gehen).
Ohne MPU (ab 1,6 Promille auch schon bei Ersttätern) gibt es keine neue Fahrerlaubnis.
Entzug der Fahrerlaubnis, dann 8-12 Monate Sperre inklusive einer Geldstrafe, die durch ein Gericht verhangen wird. Zur Wiedererteilung wird anschliessend mit großer Wahrscheinlichkeit bei diesem Promille-Wert eine MPU nötig sein.
Schau mal hier: https://www.allianz-autowelt.de/bussgeld/alkohol-am-steuer/#straftat
Je nachdem, wie viel Promille Alkohol du in deinem Blut hattest, gibt es verschiedene Folgen. Dabei kommt es immer darauf an ob man in der Probezeit ist oder nicht, wie oft man schon mit Alkohol am Steuer erwischt wurde und ob man die Straße gefährdet hat oder nicht.
Deswegen denke ich dein Freund wird 3 Punkte bekommen, jedoch kann ist das Bußgeld und ein Fahrverbot variabel.
Weiteres findest du hier: https://www.bussgeldkataloge.de/alkohol-am-steuer/
Da er noch nie auffällig war denke ich das er nicht mehr in der Probezeit war
Minimum eine halbes Jahr Fahrverbot aber eher ein Führerscheinentzug mit anschließender MPU. Und das Ganze ist eine Straftat:
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 315c StGb)
Es geht nicht darum, was er tatsächlich umgenietet hat, sondern das während seiner vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt billigend in Kauf genommen hat, das Menschen oder andere erhebliche Sachwerte zu Schaden kommen können.
Zum einen ist dein Kommentar Käse, zum anderen habe ich dich nicht gefragt.
Gibt es für die MPU auch eine Frist?
Also das es insgesamt länger als 6-8 Monate dauert?
Bei dem "Allohoolspiegel" wird es sicher eine MPU geben und zwar, wenn er den Führerschein wiederhaben oder einen neuen beantragen möchte. Im Zentralregister (Flensburg) bleibt der Vermerk so lange stehen, bis die MPU abgelegt und bestanden ist!
Ein Schild ist eine Sache von bedeutendem Wert?