betriebskosten? hohe nachzahlung?
guten abend ,
mein partner und ich haben soebend unser betriebskostenabrechnung aus dem briefkasten geholt. eine nachzahlung von 701€.
dort drinnen steht ein zeitraum von 1.1.23-31.12.23 wir sind jedoch erst am 1.08.23 eingezogen.
ist dies richtig gerechnet oder muss ich zahlen obwohl ich dort noch nicht drinnen gewohnt habe.
ich verstehe nicht woher die kosten kommen , da wir weder heizung noch viel wasser verbrauchen da wir kaum zuhause sind.
das ist unsere erste abrechnung da wir noch nicht solange alleine wohnen.
kann man die summe auf raten zahlen ?
5 Antworten
Auf Raten zahlen kann man nur, wenn der Vermieter einverstanden ist.
Ihr müsst die Abrechnung prüfen, ob nur die Überschrift verkehrt ist oder tatsächlich das ganze Jahr abgerechnet worden ist.
Bei Heizkosten sind relativ viele Grundkosten dabei. So wie bei einer Stromabrechnung auch.
Wir Vermieter müssen ja 12 Monate abrechnen, und somit wird es einen Nutzerzeitraum geben ab 01.08.2024 (Ihr Anteil), fürchte auch ich.
Da ist etwas falsch gelaufen. Ruft mal die Hausverwaltung an.
Steht wirklich nirgendswo "Ihr Abrechnungszeitraum"? Bei den Betriebskostenabrechnungen ist es üblich, dass der gesamt Abrechnungszeitraum angegeben wird und dann irgendwo der persönliche.
Ratenzahlung sind grundsätzlich möglich, aber der Eigentümer oder die Hausverwaltung muss sich darauf einlassen
Ich kann das nur grob beantworten. Jedenfalls hängt das damit zusammen, dass die Heizkosten über das gesamte Jahr verteilt werden, obwohl die Kosten fürs Heizen ja in den Wintermonaten anfallen.
Bei unterjährigem Einzug oder Auszug muss man laut einer Tabelle berechnen, die berücksichtigt, dass in kalten Monaten mehr geheizt wird.