betriebskosten? hohe nachzahlung?

5 Antworten

Auf Raten zahlen kann man nur, wenn der Vermieter einverstanden ist.

Ihr müsst die Abrechnung prüfen, ob nur die Überschrift verkehrt ist oder tatsächlich das ganze Jahr abgerechnet worden ist.

Bei Heizkosten sind relativ viele Grundkosten dabei. So wie bei einer Stromabrechnung auch.

Wir Vermieter müssen ja 12 Monate abrechnen, und somit wird es einen Nutzerzeitraum geben ab 01.08.2024 (Ihr Anteil), fürchte auch ich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da ist etwas falsch gelaufen. Ruft mal die Hausverwaltung an.

Woher ich das weiß:Hobby – Heimwerker, Bastler, Reparierer, Erfinder, Gartenfreund

Steht wirklich nirgendswo "Ihr Abrechnungszeitraum"? Bei den Betriebskostenabrechnungen ist es üblich, dass der gesamt Abrechnungszeitraum angegeben wird und dann irgendwo der persönliche.

Ratenzahlung sind grundsätzlich möglich, aber der Eigentümer oder die Hausverwaltung muss sich darauf einlassen

Ich kann das nur grob beantworten. Jedenfalls hängt das damit zusammen, dass die Heizkosten über das gesamte Jahr verteilt werden, obwohl die Kosten fürs Heizen ja in den Wintermonaten anfallen.


Plaritma  18.10.2024, 20:00

Bei unterjährigem Einzug oder Auszug muss man laut einer Tabelle berechnen, die berücksichtigt, dass in kalten Monaten mehr geheizt wird.