Betriebsarzt Schweigepflicht?

8 Antworten

Dann sag doch die Wahrheit! Lügen haben noch selten geholfen. Und nimm das Angebot wahr - es kann Dir ja nur geholfen werden. Nichts zu unternehmen wird Dich nicht weiterbringen.

Es gibt übrigens Situationen, in denen Ärzte keine Schweigepflicht haben bzw. von der Schweigepflicht entbunden sind.


Dahika  28.01.2020, 14:43

aber nicht in dem Fall.

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Oh oh... die Betriebspsychologin hat schwer gegen ihre Schweigepflicht verstoßen. GEh zu ihr und mach sie zur Sau.

Die Schweigepflicht beruft sich nicht nur auf Gesprächsinhalte, sondern auch darauf, ob jemand einen Termin wahrgenommen hat.

Ich bin deswegen übrigens nicht selten in einem Dilemma. Manchmal "überweisen" Lehrer oder sogar das Jugendamt Leute zu uns und rufen dann hinterher an, ob diese leute auch da waren. Diese Frage dürfen wir nicht beantworten. Es kommt übrigens auch nicht selten vor, dass dann die Leute den Lehrern oder Jugendamtsleuten sagen: "Ich war da, aber die Leute dort sind ja völlig unfähig." Tja....doof, denn aufgrund der Schweigepflicht muss man das dann so stehen lassen und kann nicht mal empört sagen: "Wie kommt die Frau Müller Lüdenscheidt dazu, sowas zu behaupten. Die war nie da."

Oder die Leute sagen: "Ich wollte ja dahin gehen, aber da ist niemals jemand am Telefon. Ich erreiche da einfach keinen."

Darum mache ich gerne den ersten Kontakt zusammen mit den Eltern und dem Jugendamtsmitarbeiter oder der Lehrerin.

Ich kenne mich jetzt mit Betriebspsychologen nicht so aus, aber wenn die gleichen Regeln gelten wie bei uns , dann hat sie schwer gegen die Schweigepflicht verstoßen.

Die betriebsärztliche Schweigepflicht ist im Strafgesetzbuch § 203 StGB und zusätzlich im §8 Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Darin steht ausdrücklich, dass Betriebsärzte nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen sind und die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten haben.

Bricht der Betriebsarzt seine Schweigepflicht, macht er sich strafbar

Das gilt auch, wenn Mitarbeiter zum Beispiel nach einer längeren Krankheit in ihre Firma zurückkehren. Mancher hat dann Sorge, ihm etwa von seiner Depression zu erzählen. Der Betriebsarzt dürfe jedoch keine Details an den Arbeitgeber weitergeben, erklärt Drexler.

Er könne nur eine Beurteilung abgeben, ob ein bestimmter Arbeitsplatz infrage kommt oder nicht - er darf aber ohne Erlaubnis des Mitarbeiters keine Einschätzung darüber abgeben, warum das so ist.


DerHans  28.01.2020, 09:50

Das ist ja ein ganz anderer Fall. Hier soll die Psychologin wider besseres Wissen etwas aussagen.

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Dahika  28.01.2020, 14:39
@DerHans

Nein, muss sie nicht. Sie kann der Chefin sagen: Tut mir leid, aber ich habe Schweigepflicht. Ich kann nichts sagen. Die Schweigepflicht betrifft auch die Frage, ob jemand da gewesen war.

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Wenn dir jemand so eine Möglichkeit gibt, dann solltest du sie auch in Anspruch nehmen. Es ist keine Strafe so eine Behandlung zu bekommen sondern eine Chance.

Daher solltest du nicht lügen, wenn man dich fragt, ob du da warst. Denn das darf die Psychologin schon beantworten. Sie darf mit keinem darüber reden was besprochen wurde. Aber sie darf sagen, ob du da warst oder nicht. Von daher war deine Lüge nicht besonders schlau und wird bald auffliegen.

Du hast doch vorher schon mit deiner Ausbildungsleiterin über das ganze gesprochen. Da ist es eine vollkommen logische Folge wenn man dich danach fragt, wie es dir geht und ob du den Termin schon wahrgenommen hast. Sonst nichts. Und natürlich darf sie dich das fragen. Darf ich doch auch und auch der Huber von nebenand darf dir solche Fragen stellen. Du musst halt nur nicht antworten wenn dir das zu persönlich ist.


Dahika  28.01.2020, 14:42

Denn das darf die Psychologin schon beantworten.

In dem Bereich, in dem ich arbeite, ist das nicht erlaubt. Schweigepflicht!

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MaryLynn87  28.01.2020, 14:43
@Dahika

Es geht hier um eine Betriebsinterne Sache und auch noch um einen Lehrling. Da herrscht sogar eine gewisse Sorgfaltspflicht. Der Betrieb hat hier tolle Möglichkeiten geschaffen. Daher sollte man diese nicht mit "das darf der aber gar nicht sagen" ablehnen!

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Die reine Auskunft, ob oder ob nicht Du da warst, darf der Betriebsarzt beantworten, das fällt nicht unter die Schweigepflicht.

Diagnose etc, DAS fällt unter SP, so lange es nicht konkrete Gefahr im Job bedeutet.

Dies, also ‚war Xy da’ >> grad bei Dienstarzt nicht.

Vielleicht solltest Du Hilfsangebote mal annehmen.. wo schon so offensichtlich was mit Dir ist.

Dass Du Dich mit der Lüge reinreitest, ist rein Dein Problem. Das kannst Du niemandem anlasten.


Dahika  28.01.2020, 14:40

also, in dem Bereich, in dem ich psychologisch arbeite, betrifft die Schweigepflicht auch die Frage, ob jemand da war oder nicht.

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DerHans  28.01.2020, 14:49
@Dahika

Die Mitarbeiterin verlässt den Arbeitsplatz um die Psychologin aufzusuchen, geht in Wirklichkeit aber ganz wo anders hin. Bekommt diese Zeit also sogar bezahlt.Das wäre ein Kündigungsgrund.

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