Schweigepflicht Frauenarzt bei Drogen

6 Antworten

Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles.


Taxidog4 
Beitragsersteller
 15.12.2013, 22:28

Danke

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Lass das mit den Drogen und wenn er oder sie dir eine Therapie anbietet nimm die an bevor die Drogen Überhand nehmen...

Natürlich liegt es an dir aber mein Rat wäre es offen und ehrlich zu sagen dass du Drogen nimmst und du raus willst so hat die Person auch keinen mega schlechten Eindruck von dir also eigentlich eine Winwin Situation für dich

Dein arzt sollte uneingeschränkt wissen was du konsumierst denn zb mdma kann gerade bei frauen den hormonhaushalt beeinflussen und da er der schweigepflicht unterliegt hast du auch nichts zu befürchten


Taxidog4 
Beitragsersteller
 19.12.2013, 03:08

Ja MDMA war auch meine Sorge. Danke

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Ärzte haben Schweigepflicht!!!

Keine Angst! Außerdem denke ich wenn Du eines Tages Kinder haben möchtest, dass Du zum Wohle des Kindes mit Drogen aufhören würdest.


Taxidog4 
Beitragsersteller
 15.12.2013, 22:26

Ja ich denke schon, aber ich will noch keine Kinder.

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Danach wird nicht gefragt... es wird normalerweise nur gefragt ob du raucher bist.


Taxidog4 
Beitragsersteller
 15.12.2013, 22:28

Danke

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