Die betriebsärztliche Schweigepflicht ist im Strafgesetzbuch § 203 StGB und zusätzlich im §8 Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Darin steht ausdrücklich, dass Betriebsärzte nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen sind und die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten haben.

Bricht der Betriebsarzt seine Schweigepflicht, macht er sich strafbar

Das gilt auch, wenn Mitarbeiter zum Beispiel nach einer längeren Krankheit in ihre Firma zurückkehren. Mancher hat dann Sorge, ihm etwa von seiner Depression zu erzählen. Der Betriebsarzt dürfe jedoch keine Details an den Arbeitgeber weitergeben, erklärt Drexler.

Er könne nur eine Beurteilung abgeben, ob ein bestimmter Arbeitsplatz infrage kommt oder nicht - er darf aber ohne Erlaubnis des Mitarbeiters keine Einschätzung darüber abgeben, warum das so ist.

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hey du

aufgewärmt schmeckt nur gulasch wenn einmal schluss ist sollte für immer schluss sein

andere mütter haben aschöne töchter

ich denke mehr muss man dazu nicht sagen am ende stehst genauso da wie jetzt

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