Verletzt dieser Lehrer die Schweigepflicht?

10 Antworten

Ehrlich gestanden würde ich die Frage anders stellen:

Was ging in dieser Schule vor sich dass fast alle SchülerInnen wissen dass Deine Tochter sich das Leben nehmen wollte?

Du schreibst Du hast geklärt warum sie sich das Leben nehmen wollte? Ich möchte keine Details wissen aber auf die Schnelle lässt sich in den wenigsten Fällen ein solch schwerer Hilferuf nicht klären. Ich will Dir auch Null unterstellen. Es geht hier um die Vorgänge in der Schule.

Was ist Schule?

Schule soll GEMEINSAM MIT DEN ELTERN den Heranwachsenden nicht nur das nötige Wissen sondern auch die nötige Kompetenz in mancherlei Bereich des Lebens vermitteln um sie auf das Erwachsenenleben so gut als möglich vorzubereiten. Sowohl Lehrkräfte als auch Eltern haben eine Fürsorge- und AufsichtsPFLICHT. Ich lasse mal dahin gestellt ob diese von einer der beteiligten Seiten verletzt wurde. Für den größtmöglichen Hilferuf welchen es gibt gibt es ja durchaus sehr verschiedene Ursachen. Das ändert aber Nichts an der Tatsache dass bei Jugendlichen die erfolglose und erfolgreiche Selbsttötung statistisch am höchsten ist. Schulen besprechen und beschließen in der Regel im Lehrerkollegium den Umgang damit. Ein aktiver Elternbeirat ist dabei sehr herzlich willkommen. Vor allen Dingen aber werden Eltern durchaus im Rahmen der Möglichkeiten gerne vom Lehrkörper unterstützt. Du nun fragst danach was eine Lehrkraft darf und was nicht. Die "Sache" ist nicht mal eben so zu klären. In der Regel ist eine Psychotherapie dringend notwendig. Und der Lehrkörper sollte auch einbezogen werden. Oder glaubst Du Menschen lassen sich in verschiedene Persönlichkeiten aufteilen? Gerade zu Beginn der Pubertät, dem größten Umbau welchen wir Menschen erleben?

Niemand will sich ohne guten Grund umbringen. Dabei spielt es keine Rolle ob die Umwelt den Grund nachvollziehen kann oder nicht. Wesentlich für das Umfeld ist zu verstehen dass es sich um den größtmöglichen Hilferuf handelt zu dem wir Menschen fähig sind. Schulkameraden und Schulkameradinnen können eine sehr große Hilfe sein. Vorausgesetzt die betroffene Person wird im direkten Umfeld so unterstützt dass dieser Hilferuf nicht als beschämend für die betroffene Person empfunden wird.

Vielleicht schaust Du mal unter "Schulpreis" nach. Du kannst sehr viel für Dein Kind tun. Dort findest Du mit Preisen ausgezeichnete Beispiele. Natürlich steht es Dir frei Dich an einen Anwalt zu wenden wenn Du meinst Du kannst von dem Lehrkörper verlangen dass er tatenlos zusieht wie eine FürsorgeBERECHTIGTE fast ums Leben kommt. Natürlich kannst Du Dich darüber aufregen dass der Lehrkörper sich dafür entschieden hat Deinem Kind zu Ehrlichkeit zu verhelfen, ihm größtmögliche Hilfe zukommen lassen will und so weiter und so fort. Du kannst die gleiche Energie auch einfach in die Frage stecken

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein dass Dein Kind sich nicht mehr seiner selbst schämt, mehr Selbstbewusstsein entwickeln kann?

Immerhin bist Du die Mutter.

Wie versucht dazustellen: Wie Schule mit einem solchen Vorfall umgeht ist nicht genau festgelegt. Es sind aber gute Erfahrungen gemacht worden mit Offenheit, Ehrlichkeit. An dem Spruch: "Lügen haben kurze Beine" ist eben in jedem Fall nicht nur ein Körnchen Wahrheit. Dazu gibt es Studienergebnisse.


eierkuchenform  11.12.2012, 15:19

Sehr, sehr zutreffend berichtet, DH

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dawala  04.01.2013, 13:43
@eierkuchenform

Klar ist mir dies alles bewusst! Was ich mit 'geklärt' gemeint hatte, war eben das meine Tochter rein freiwillig entschlossen hat vorübergehend in eine Psychiatrie zu gehen. Wir sind umgezogen, in eine vollkommen andere Gegend. Meine Tochter wollte es so. Und den Grund, weshalb sie es tat, werde ich sicherlich nicht hier hin schreiben, das hat hier nichts zu Suchen.

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dawala  04.01.2013, 13:54
@dawala

Uns geht tatsächlich hier der Hintergrund nicht mal einen feuchten Kehricht an. Was uns aber durchaus angeht ist geltendes Gesetz und was wir von Schule erwarten können. Wie ich darzustellen versuchte ist Schule kein Möchtegern-Nürnberger-Trichter sondern bedeutend mehr.

Deine Tochter hat eine Selbsttötung versucht. In einem solchen Fall ist in jedem Fall zwingend erforderlich Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Deine Behauptung, Deine Tochter sei freiwillig in die Psychiatrie gegangen sieht ja in der Praxis so aus: Wäre sie nicht freiwillig da hingegangen wäre sie zwangseingeliefert worden. So sieht es die Gesetzeslage vor.

Ob nun Deine Tochter beschließt ansonsten mit dem Thema abzuschließen oder nicht hat für Schule an sich nicht an erster Stelle zu stehen. Schule hat eine FürsorgePFLICHT Deine Tochter gegenüber. Ob Du das so wahrnehmen möchtest oder nicht steht nicht zur Debatte. Und damit auch nicht wie Deine Tochter das wahrnehmen möchte.

Ihr hättet nach dem Umzug am ersten Schultag ein Gespräch mit dem Lehrkörper suchen können hättet Ihr auf den Umgang des Lehrkörpers mit dem Vorfall Einfluss nehmen wollen. Offensichtlich habt Ihr das nicht gemacht. Die Schule geht vielleicht nicht ganz zu unrecht davon aus dass es zu einer Wiederholung an diesem Institut kommen kann. Es gibt entsprechende Statistiken, Fachliteratur. Jedes Gericht wird diese Fachliteratur und Statistiken höher bewerten als den Willen eines Kindes welches sich selbst bereits nachweislich an Leib und Leben gefährdete. Und wahrscheinlich keine fachliche Bescheinigung - hier Gutachten genannt - vorlegen kann dass hier eine Änderung stattgefunden hat.

Übrigens interessant, dass Dein Kommentar welchen ich hier eingestellt habe nur bei mir ins Postfach kam, hier aber nicht mehr lesbar war.

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Wenn der Notarzt in die Schule kommt, ist nichts mehr unter der Decke zu halten. Klar spricht sich so was in der Schule herum und die Lehrer werden sich untereinander informieren. Es ist für sie ja auch wichtig zu wissen, dass jemand sehr ernsthafte psychische Probleme hat. Es wird sicher auch Konferenzthema gewesen sein einschließlich der Diskussion über die Frage, wie sich Lehrer verhalten müssen, wenn sie so etwas erfahren. Ein Lehrerkollegium ist auch verpflichtet, sich gegenseitig über die Probleme von Schülern zu informieren. Lehrer reden immer über Schüler. Du und Deine Tochter werdet damit leben müssen, dass jeder Bescheid weiß. Wichtiger ist es, die Gründe für das Verhalten Deiner Tochter aufzuarbeiten, damit so etwas nicht noch einmal passiert. Die Lehrer werden in Zukunft schon eine Auge auf Deine Tochter haben.

Sonst hast du keine Sorgen? Deiner Tochter muss es wohl vorher auch schon schlecht gegangen sein, sonst hätte sie keine Tabletten geschluckt. Wäre schön, wenn du dich mal um dieses Thema kümmern könntest. Dankeschön.


BrotBaum  10.12.2012, 23:07

Dieser kommentar ist fast schon beleidigend.du weiß nicht ob die sache schon geklärt ist und auch nicht was dahinter steckt.

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eierkuchenform  10.12.2012, 23:14
@BrotBaum

"..........aber wenn sie sowas macht ist sie selber schuld."

Und das ist dein Kommentar und auch du weißt nicht, was dahintersteckt. Diesen Kommentar hättest du dir aber auch sparen können, ist fast beleidigend.

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tiffanymarie 
Beitragsersteller
 10.12.2012, 23:05

Ich glaube du hast hier wohl die wenigste Ahnung, um was ich mich als erste Stelle kümmere. Dieses Thema hat sich schon geklärt, nun will ich das klären

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dasomen  10.12.2012, 23:04

Ich vermute ein Troll

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Lehrer sind leider oft Plaudertaschen, auch wenn sie es "gut" meinen.

Sollte es sich um Ereignisse handeln, in denen die Polizei, ein Arzt oder das Jugendamt informiert werden muss, besteht keine Schweigepflicht.

Aber anderen Schülern und Eltern gegenüber wohl. Verletzungen können mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde geahndet werden. Das kann sich aber lange hinziehen. Gefallen lassen würde ich mir das an eurer Stelle nicht, zumindest dem Lehrer ordentlich die Leviten lesen.

Der Lehrer hat, wenn er kein Vertrauenslehrer ist, in dem Sinne gar nicht wirklich eine Schweigepflicht, wie sie ein Arzt o.ä. hätte...